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EU-Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit


Stärkung des Vertrauens in wissenschaftliche Studien zur Lebensmittelsicherheit: Europäische Kommission begrüßt die erzielte vorläufige Einigung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten




Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette erzielt. Mit der vorläufigen Einigung, die Europäisches Parlament und Rat über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette erzielt haben, ist die Modernisierung der EU-Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit ein gutes Stück vorangekommen.

Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans‚ und Vytenis Andriukaitis‚ EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, begrüßten die Einigung:

"Die nach dem erfolgreichen Abschluss eines dritten Trilogs erzielte vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission ist eine sehr angemessene Reaktion auf die Zweifel der Menschen an der Transparenz wissenschaftlicher Lebensmittelstudien. Dank der Arbeit und des Engagements aller beteiligten Institutionen haben wir weniger als ein Jahr hierfür benötigt. Wir haben den Wunsch nach mehr Transparenz bei den Studien, die im Zuge eines Zulassungsantrags vorgelegt werden, gehört; dieser Wunsch war insbesondere im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative zu Pestiziden formuliert worden und bezog sich auf ein frühes Stadium des Risikobewertungsprozesses. Außerdem wird die für die wissenschaftliche Risikobewertung zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durch die engere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Verwaltungsrat gestärkt. Dies zeigt, dass Europäische Bürgerinitiativen, die von über einer Million europäischer Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, konkrete Auswirkungen auf Politik und Gesetzgebung der EU haben können. Wir appellieren jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die neuen Vorschriften abschließend anzunehmen, damit sie möglichst bald wirksam werden können."

Wichtigste Aspekte der Einigung:
• >> Mehr Transparenz:
Die Bürger erhalten automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt. Darüber hinaus werden Interessenträger und breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Zugleich gewährleistet die Einigung, dass Daten in hinreichend begründeten Fällen vertraulich behandelt werden; hierzu wird die Art der Informationen definiert, deren Offenlegung geschäftliche Interessen erheblich verletzen könnte.

• >> Größere Unabhängigkeit der Studien: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus erteilt die EFSA den Antragstellern, insbesondere KMU, allgemeine Instruktionen zwecks Zusammenstellung ihrer Antragsunterlagen. Die Kommission kann die EFSA auffordern, zu Überprüfungszwecken zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und sie kann (vor Ort) nachprüfen, ob die Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.

• >> Stärkere Einbeziehung und engere wissenschaftliche Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind im Verwaltungsrat der EFSA angemessen vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen. Die Mitgliedstaaten fördern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der EFSA und vermitteln ihr die besten unabhängigen Experten.

• >> Umfassende Risikokommunikation: Ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation gewährleistet während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen bei der Risikokommunikation, verbunden mit einem offenen Dialog zwischen allen interessierten Parteien.

Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat noch förmlich angenommen werden.

Hintergrund
Der Vorschlag wurde am 11. April 2018 als Antwort der Europäischen Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden" vorgelegt; außerdem hatte die Kommission im Zuge ihres Bekenntnisses zu einer besseren Rechtsetzung auch eine Überprüfung der Eignung des allgemeinen Lebensmittelrechts zugesagt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.19
Newsletterlauf: 02.05.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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