Amicus-Schriftsatz gegen Microsoft
Weitergabe von persönlichen Daten durch Microsoft aus der EU in die USA
EU schaltet sich in Klage gegen Microsoft vor Oberstem Gerichthof der USA ein
Die Europäische Kommission hat im Namen der Europäischen Union einen sogenannten Amicus-Schriftsatz gegen Microsoft vor dem Obersten Gerichtshof der USA eingereicht, mit der Bitte im Rechtsstreit Case No. 17-2 USA gegen Microsoft eine Stellungnahme anzugeben. Dabei geht es um die Frage, ob US-Gerichte unter dem Datenschutzabkommen bei in den USA ansässigen Anbietern die Inhalte von Konten ihrer E-Mailkunden abfragen können, wenn der Provider außerhalb der USA, in diesem Fall in Irland, ist.
Da die Weitergabe von persönlichen Daten durch Microsoft aus der EU in die USA unter die Datenschutzregeln der EU fallen würden, sieht es die Kommission als ihre Interesse an sicherzustellen, dass die EU-Datenschutzregeln zu internationaler Weitergabe vom Obersten Gerichtshof richtig ausgelegt und berücksichtigt werden. Der Amicus-Schriftsatz bezieht für keine der beiden Seiten Stellung. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 29.01.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.