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Faire & wirksame Besteuerung aller Unternehmen


Europäische Kommission holt Meinungen zur fairen und wirksamen Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein
Die EU-Mitgliedstaaten wollen die riesigen Gewinne, die die digitale Wirtschaft in ihrem Land erzielt, besteuern



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die EU für eine faire und wachstumsfreundliche Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen kann. Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat sich sowohl politisch als auch wirtschaftlich zu einer drängenden Problematik entwickelt.

Der derzeitige steuerliche Rahmen passt nicht zu den modernen Gegebenheiten, denn er stammt aus einer Zeit ohne Computer und kann die immer zahlreicheren Tätigkeiten kaum erfassen, die auf immateriellen Vermögenswerten und Daten beruhen. Daraus entsteht für die Mitgliedstaaten das Risiko einer schrumpfenden Bemessungsgrundlage. Die Unternehmen stehen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber, und innovative Unternehmen haben mit vielen Hindernissen zu kämpfen.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte hierzu: "Es lässt sich nicht leugnen: Unser steuerlicher Rahmen ist angesichts der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der neuen Geschäftsmodelle nicht mehr angemessen. Die Mitgliedstaaten wollen die riesigen Gewinne, die die digitale Wirtschaft in ihrem Land erzielt, besteuern. Wir brauchen auf EU-Ebene eine Lösung, die Unternehmen und Investoren im Binnenmarkt weiterhilft."

Wie in der Mitteilung der Kommission über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dargelegt, sollten angesichts des globalen Charakters des Problems Lösungen auf internationaler Ebene angestrebt werden. Die EU muss aber gleichzeitig einen eigenen kohärenten Ansatz entwickeln, um die faire und wirksame Besteuerung aller Unternehmen zu gewährleisten und den digitalen Binnenmarkt zu fördern. Wie von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2017 gefordert, arbeitet die Kommission neue Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus, die Anfang 2018 vorgelegt werden sollen.

Die Kommission hat besonderes Interesse daran, Meinungen zu den wichtigsten Problemen der Mitgliedstaaten und Unternehmen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuholen. Sie ersucht um Rückmeldung zu möglichen gezielten, befristeten Maßnahmen und umfassenden, langfristigen Lösungen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die 2018 vorzulegenden Vorschläge einfließen. Frist für die Teilnahme ist der 3. Januar 2018. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 22.12.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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