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Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen


Neuer Rahmen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte: Annahme einer Strategie zur Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen durch das auswärtige Handeln der EU (2016-2020)
Der neue Aktionsrahmen baut auf den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit (2010-2015) auf

(02.10.15) - Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat einen neuen Rahmen für EU-Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und zur Stärkung der Frauenrechte im Bereich der Außenbeziehungen der EU angenommen. Ziel des neuen Rahmens ist es, die Partnerländer - vor allem Entwicklungs-, Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer - dabei zu unterstützen, greifbare Ergebnisse sowohl bei der Gleichstellung der Geschlechter, die zu den Grundwerten Europas zählt, als bei der Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erzielen, die noch in dieser Woche förmlich verabschiedet werden sollen.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, erklärte: "Mit diesem Rahmen setzt sich die EU noch stärker für die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich ihres auswärtigen Handelns ein. Frauenrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Frauenrechte. Wir möchten unseren Partnern die wirksame Unterstützung bieten, die sie benötigen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und gleichzeitig die sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Frauen zu stärken, damit sie sich aktiv am politischen, sozialen und kulturellen Leben ihrer Länder beteiligen können."

Der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu: "Ich bin der festen Überzeugung, dass unser neuer Ansatz nicht nur Worte, sondern auch konkrete Maßnahmen und Ergebnisse mit sich bringen wird. Er wird zu Verbesserungen in den Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen in Drittländern führen – dort, wo schnellere Fortschritte erzielt werden müssen, wenn wir unsere Welt verändern und eine wirklich nachhaltige Entwicklung in Gang setzen wollen."

Der neue Aktionsrahmen baut auf den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit (2010-2015) auf, ist aber stärker auf greifbare Wirkungen vor Ort ausgerichtet. Er wird aus Mitteln verschiedener Instrumente des auswärtigen Handelns der EU (z. B. Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit) und im Rahmen verschiedener Hilfemodalitäten (z. B. Budgethilfe, Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen) finanziert. Etwa 100 Mio. EUR für konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Frauen und Mädchen sind bereitgestellt, während die Geschlechtergleichstellung auch durch anderen Entwicklungshilfensektoren gefördert wird.

Die EU-Mitgliedstaaten werden den neuen Rahmen in den zuständigen Gremien des Rates – u. a. auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Oktober, auf der die Entwicklungsthematik im Mittelpunkt steht - erörtern. Der neue Rahmen soll ab 2016 gelten.

Hintergrund
2015 ist ein entscheidendes Jahr für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen. In diesem Jahr soll nämlich auf globaler Ebene ein neuer entwicklungspolitischer Rahmen geschaffen werden. Die Gleichstellung der Geschlechter soll fest im Mittelpunkt der dabei anvisierten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung stehen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten spielen eine Führungsrolle beim Schutz und bei der Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen. Die entschlossene Haltung der EU im Hinblick auf die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 hat eindeutig dazu beigetragen, dass die Gleichstellung der Geschlechter zu einem zentralen Element der neuen Ziele für die nachhaltige Entwicklung geworden ist.

2015 werden zudem der 15. Jahrestag der Verabschiedung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit sowie der 20. Jahrestag der Annahme der Erklärung von Peking und der dazugehörigen Aktionsplattform gefeiert. Mit vereinten Kräften bemüht sich die internationale Gemeinschaft, dafür zu sorgen, dass die Rechte von Mädchen und Frauen verwirklicht und Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch nachdrückliche Bemühungen angemessen unterstützt werden.

Der neue Rahmen gliedert sich in vier Säulen, für die jeweils konkrete Indikatoren und Zielvorgaben festgelegt wurden. Es handelt sich dabei um folgende Säulen:

>> Bekämpfung von Gewalt jeglicher Art gegen Frauen und Mädchen – dazu gehören u. a. der Schutz von Frauen vor Gewalt in Konfliktsituationen, die Verhütung des Menschenhandels mit Mädchen und Frauen, aber auch die Bekämpfung schädlicher Praktiken wie der Genitalverstümmelung und Beschneidung von Frauen und Mädchen sowie die Befähigung von Frauen, selbst über ihr sexuelles und reproduktives Leben zu bestimmen.

>> Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Frauen – u. a. durch Verbesserung des Zugangs von Frauen und Mädchen zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung (auch im Bereich unternehmerische Initiative) und Erleichterung ihres Zugangs zu finanziellen Dienstleistungen, zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen und zur Grundversorgung mit Energie, sauberem Wasser usw.

>> Stärkung der Mitsprache und der Beteiligung von Frauen und Mädchen – zu den konkreten Maßnahmen könnten u. a. die stärkere Beteiligung von Frauen an der Politikformulierung und Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, die Förderung ihrer Rolle als Friedensstifter und die Unterstützung von Frauen bei der Veränderung sozialer und kultureller Werte durch eine Tätigkeit in Basisorganisationen und Medien gehören.

>> Veränderung der institutionellen Kultur – wirksamere Erfüllung der Verpflichtungen der EU. Von allen Akteuren der EU wird erwartet, dass sie die Entwicklungsprioritäten und die Lage von Frauen und Mädchen in den Drittländern, in denen sie arbeiten, analysieren und die Prioritäten, die für Frauen und Mädchen am relevantesten sind, umsetzen. Sie sollen auch die Koordinierung und Kohärenz ihrer Maßnahmen verbessern und mehr Führungsstärke zeigen.

Die Rechenschaftspflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieses neuen Ansatzes. Sämtliche neuen EU-finanzierten Projekte müssen nun messbare Ziele in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung umfassen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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