Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Online-Reiseportal-Dienstleistungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Momondo durch Priceline
Über Metasuch-Websites können auf der einen Seite Verbraucher Reiseprodukte suchen und vergleichen



Die Europäische Kommission hat in der Online-Reiseportal-Branche die Übernahme der Momondo Group durch die Priceline Group nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und ohne Auflagen genehmigt. Sie kam zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt.

Priceline betreibt unter anderem über die Marken booking.com, priceline.com agoda.com, KAYAK, rentalcars.com und Opentable verschiedene Online-Reisebüros und Reise-Vergleichsportale mit Metasuchfunktionen. Die Momondo Group betreibt hauptsächlich Metasuch-Websites über die Marken Cheapflights und Momondo.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für den Betrieb von Metasuchportalen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) untersucht. Über Metasuch-Websites können auf der einen Seite Verbraucher Reiseprodukte suchen und vergleichen. Auf der anderen Seite bieten sie Internet-Reisebüros und Reiseanbietern wie Fluggesellschaften, Hotelbetreibern und Autovermietungen Werbedienstleistungen an. Außerdem hat die Kommission eine Reihe vertikaler Beziehungen untersucht, die sich aus den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in Bezug auf den Betrieb von Metasuchportalen und von nachgelagerten Online-Reisebüros ergeben.

Die Untersuchungen der Kommission ergaben Folgendes:
Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im EWR hinsichtlich Metasuchportalen ergänzen einander weitgehend, weil Priceline in den nordeuropäischen Ländern kaum vertreten ist, während Momondo dort eine starke Stellung innehat. In Ländern wie Deutschland und Österreich hingegen verfügt Priceline über eine stärkere Position, während Momondo dort schwächer ist. Daher würden sich die Marktanteile der beteiligten Unternehmen in den einzelnen EWR-Staaten durch den Zusammenschluss nicht wesentlich erhöhen.

Nach dem Zusammenschluss stünde das neu formierte Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen weltweiten Metasuchportalen wie Skyscanner, Trivago, TripAdvisor, Google (über Google Hotels und Google Flüge) sowie Betreibern kleinerer, regionaler oder nationaler Metasuchmaschinen im Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben auf keinem der untersuchten Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Unternehmen und Produkte
Die US-amerikanische Priceline Group erbringt Dienstleistungen in 224 Ländern und Gebieten in Europa, Nordamerika, Südamerika, dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Nahen Osten und in Afrika.

Die britische Momondo Group erbringt Online-Reiseportal-Dienstleistungen auf 35 internationalen Märkten mit Schwerpunkt auf dem nordischen Raum.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.07.17
Home & Newsletterlauf: 05.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen