Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Online-Reiseportal-Dienstleistungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Momondo durch Priceline
Über Metasuch-Websites können auf der einen Seite Verbraucher Reiseprodukte suchen und vergleichen



Die Europäische Kommission hat in der Online-Reiseportal-Branche die Übernahme der Momondo Group durch die Priceline Group nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und ohne Auflagen genehmigt. Sie kam zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt.

Priceline betreibt unter anderem über die Marken booking.com, priceline.com agoda.com, KAYAK, rentalcars.com und Opentable verschiedene Online-Reisebüros und Reise-Vergleichsportale mit Metasuchfunktionen. Die Momondo Group betreibt hauptsächlich Metasuch-Websites über die Marken Cheapflights und Momondo.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für den Betrieb von Metasuchportalen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) untersucht. Über Metasuch-Websites können auf der einen Seite Verbraucher Reiseprodukte suchen und vergleichen. Auf der anderen Seite bieten sie Internet-Reisebüros und Reiseanbietern wie Fluggesellschaften, Hotelbetreibern und Autovermietungen Werbedienstleistungen an. Außerdem hat die Kommission eine Reihe vertikaler Beziehungen untersucht, die sich aus den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in Bezug auf den Betrieb von Metasuchportalen und von nachgelagerten Online-Reisebüros ergeben.

Die Untersuchungen der Kommission ergaben Folgendes:
Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im EWR hinsichtlich Metasuchportalen ergänzen einander weitgehend, weil Priceline in den nordeuropäischen Ländern kaum vertreten ist, während Momondo dort eine starke Stellung innehat. In Ländern wie Deutschland und Österreich hingegen verfügt Priceline über eine stärkere Position, während Momondo dort schwächer ist. Daher würden sich die Marktanteile der beteiligten Unternehmen in den einzelnen EWR-Staaten durch den Zusammenschluss nicht wesentlich erhöhen.

Nach dem Zusammenschluss stünde das neu formierte Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen weltweiten Metasuchportalen wie Skyscanner, Trivago, TripAdvisor, Google (über Google Hotels und Google Flüge) sowie Betreibern kleinerer, regionaler oder nationaler Metasuchmaschinen im Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben auf keinem der untersuchten Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Unternehmen und Produkte
Die US-amerikanische Priceline Group erbringt Dienstleistungen in 224 Ländern und Gebieten in Europa, Nordamerika, Südamerika, dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Nahen Osten und in Afrika.

Die britische Momondo Group erbringt Online-Reiseportal-Dienstleistungen auf 35 internationalen Märkten mit Schwerpunkt auf dem nordischen Raum.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.07.17
Home & Newsletterlauf: 05.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen