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Etiketten auch im Fahrzeughandbuch


EU-Kraftstoffkennzeichnung: klarere Informationen für Verbraucher und Betreiber
Ab jetzt werden Kunden an allen öffentlichen Tankstellen in allen Mitgliedstaaten an den Zapfsäulen und Einfüllstutzen neue, EU-weit harmonisierte Kraftstoffsymbole vorfinden



In ganz Europa sind neue harmonisierte Kraftstoffkennzeichnungen zu sehen. Sie werden die Fahrer überall in Europa besser darüber informieren, welche Kraftstoffe für ihre Fahrzeuge geeignet sind, und ihnen helfen, eine Fehlbetankung zu vermeiden; außerdem geben sie den Fahrern Informationen über die Umweltauswirkungen ihrer Wahl.

Alternative Kraftstoffe können dazu beitragen, die Probleme im Bereich der Luftqualität in Europa zu verringern, die zum großen Teil durch verkehrsbedingte Emissionen verursacht werden. Allerdings bedeutet die wachsende Vielfalt der auf dem europäischen Markt verfügbaren Kraftstoffe, dass Fahrer, Unternehmen und Tankstellenbetreiber klarere Informationen über die an Tankstellen verkauften Kraftstoffe benötigen. Ab jetzt werden Kunden an allen öffentlichen Tankstellen in allen Mitgliedstaaten an den Zapfsäulen und Einfüllstutzen neue, EU-weit harmonisierte Kraftstoffsymbole vorfinden.

Auch für neu hergestellte Fahrzeuge werden dieselben harmonisierten, leicht verständlichen, klaren und einfachen Etiketten vorgeschrieben und auf den Tankdeckeln angebracht sein. Diese neuen Etiketten ersetzen weder die vorhandenen Kraftstoffbezeichnungen oder -marken noch die Qualitäts-, Sicherheits- und Leistungsempfehlungen. Die Etiketten basieren auf Branchennormen und wurden von europäischen Normungsgremien unter Beteiligung von Vertretern der Industrie, der Verbraucher und der Zivilgesellschaft entwickelt.

Diese Initiative geht auf Artikel 7 der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vom Oktober 2014 zurück und entspricht dem Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der im November 2017 von der Kommission verabschiedet wurde und in dem eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind, um den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen, Investitionen zu steigern und die Verbraucherakzeptanz zu verbessern. Außerdem ergänzt sie die Vorschläge der Juncker-Kommission im Rahmen der Mitteilung "Europa in Bewegung" zugunsten einer sauberen, sicheren und vernetzten Mobilität.

Die neuen Etiketten werden in drei Gruppen eingeteilt:
>> Benzinartige Kraftstoffe: diese werden mit einem "E" innerhalb eines Kreises gekennzeichnet: E5, E10 usw. ("E" steht für spezifische Biokomponenten (Ethanol) im Ottokraftstoff;

>> Dieselartige Kraftstoffe: diese werden mit einem "B" innerhalb eines Quadrates gekennzeichnet: B7, B10, XTL usw. ("B" steht für spezifische Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff, XTL steht für synthetischen Diesel und gibt an, dass er nicht aus Rohöl gewonnen wurde);

>> Gasförmige Kraftstoffe: hier wird die jeweilige Unterart innerhalb einer Raute/eines Diamanten dargestellt: z. B. CNG, LNG, LPG und H2 (Wasserstoff).

Bei neueren Fahrzeugen werden die Etiketten auch im Fahrzeughandbuch erscheinen, und sie können auch in dem über das Infotainementsystem eines Fahrzeugs zugänglichen elektronischen Handbuch zu finden sein. Die Etiketten werden nicht nur an allen öffentlichen Tankstellen verwendet, sondern sie sollten auch bei den Fahrzeughändlern zu sehen sein. Die neuen Etiketten werden in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) und auch in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Serbien, in der Schweiz und der Türkei eingeführt werden.

Hintergrund
Derzeit ist der Verkehrssektor zur Deckung seines Energiebedarfs nach wie vor überwiegend auf Erdöl angewiesen. Energieeffizienz im Verkehr und ein effektives Verkehrsmanagement können wesentlich dazu beitragen, die Emissionen und den Erdölverbrauch zu verringern. Eine Möglichkeit besteht darin, in alternative Kraftstofflösungen zu investieren, die den CO2-Ausstoß verringern können, indem sie die fossilen Energiequellen, die für die CO2-Emissionen im Verkehrssektor verantwortlich sind, allmählich ersetzen. Forschung und technologische Entwicklung haben erfolgreich gezeigt, dass alternative Kraftstofflösungen für alle Verkehrsträger existieren. Ihre Markteinführung erfordert jedoch zusätzliche politische Maßnahmen. Um dieses Problem zu lösen, wurde 2014 im Rahmen der Strategie "Saubere Energie für den Verkehr" die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verabschiedet, die darauf abzielt, in Europa die Entwicklung eines Binnenmarktes für alternative Kraftstoffe für den Verkehr zu erleichtern.

Ferner wurde in der Richtlinie gefordert, dafür zu sorgen, dass die Verbraucher in geeigneter Weise über Kraftstoffe informiert werden, wozu auch die klare und fundierte Angabe der Kompatibilität zwischen verschiedenen Kraftstoffen und Fahrzeugen gehört. Die Forderung nach besseren Verbraucherinformationen entstand aufgrund der Vielfalt der auf dem Markt verfügbaren Kraftstoffe, insbesondere infolge der Einführung neuer alternativer Kraftstoffe.

Angesichts dieser größeren Auswahl an Kraftstoffen, der sich die Verbraucher gegenüber sehen, enthielt die Richtlinie einen Auftrag für das Europäische Komitee für Normung (CEN), branchenweite Normen auszuarbeiten, durch die die vorhandenen Informationen verbessert werden sollten. Das CEN nahm am 12. Oktober 2016 die Norm EN 16942 (Kraftstoffe - Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität - Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation) an, die nun zwei Jahre später, am 12. Oktober 2018, in Kraft tritt. Eine neue Norm (EN 17186:2019) zur Festlegung harmonisierter Kennungen für die Stromversorgung von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb soll Anfang 2019 verabschiedet werden.

Ferner erließ die Kommission im Mai 2018 eine Durchführungsverordnung für den Preisvergleich von Kraftstoffen, in der eine gemeinsame Methode festgelegt wird, um den Vergleich der Preise verschiedener Kraftstoffe anhand einer gemeinsamen Einheit (Euro/Landeswährung) unter Berücksichtigung des Energiegehalts des Kraftstoffs und der Energieeffizienz des Fahrzeugs zu erleichtern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 13.12.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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