Dickicht der Rechtsvorschriften
Die Zukunft der EU-Finanzen: Hochrangige Gruppe legt Vorschläge zur Erleichterung des Zugangs zu EU-Mitteln vor
In Bezug auf staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und Methoden der Kostenerstattung sollten die Rechtsvorschriften für die verschiedenen EU-Fonds und -Instrumente harmonisiert werden, damit Synergieeffekte erzielt und Antragsteller in die Lage versetzt werden können, für dasselbe Projekt EU-Mittel aus unterschiedlichen Quellen zu beantragen
Die Gruppe unabhängiger Experten für Kohäsionspolitik hat ihren Abschlussbericht zur Vereinfachung des Rechtsrahmens für die Gewährung von EU-Mitteln ab 2020 vorgelegt. Obgleich die EU auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik unzweifelhaft eine positive Leistungsbilanz vorweisen kann, ist es für die mit der Verwaltung der EU-Mittel befassten Behörden vor Ort oder für Unternehmen, die EU-Mittel beantragen wollen, nicht immer leicht, sich im Dickicht der Rechtsvorschriften zurechtzufinden. Deshalb ist eine Vereinfachung unerlässlich, und die Europäische Kommission sollte prüfen, wie der Zugang zu EU-Mitteln in dem ab 2020 geltenden Haushaltsrahmen weiter vereinfacht werden kann.
Das ist die zentrale Aussage, die nach Auffassung der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung in die Diskussion über die Zukunft der EU-Finanzen einfließen muss, eine Diskussion, die von der Kommission am 28. Juni mit ihrem Reflexionspapier zu diesem Thema eingeleitet wurde. Hierbei handelt es sich um das letzte von fünf Reflexionspapieren, die nach der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Zukunft Europas am 1. März vorgelegt wurden.
Der für Haushalt und Humanressourcen zuständige Kommissar Günther H. Oettinger erklärte hierzu: "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der EU, dass sie mehr tut - doch das Budget der EU schrumpft. Dieses Dilemma können wir nur lösen, wenn wir jeden ausgegebenen Euro bestmöglich verwenden. Und einfachere Regelungen ermöglichen eine bessere Ausgabenpolitik."
Die für Regionalpolitik zuständige Kommissarin Corina Creţu äußerte sich wie folgt: "Weniger und einfachere Vorschriften, das bedeutet weniger Fehler und bessere Ergebnisse. Wir sollten uns auf das konzentrieren, was zählt, nämlich das Leben der Bürgerinnen und Bürger überall in Europa zu verbessern."
Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: "Wenn wir das Vereinfachungspotenzial voll ausschöpfen, sparen wir Zeit und Geld, die stattdessen für die Förderung der sozialen Konvergenz in ganz Europa genutzt werden können."
Der Vorsitzende der hochrangigen Gruppe, Siim Kallas, sagte: "Die Vereinfachung des Zugangs zu EU-Kohäsionsfonds und deren Verwendung wird mit Sicherheit dazu beitragen, die EU bürgernäher zu machen."
Nach Auffassung der Gruppe ist der derzeitige Rechtsrahmen zwar gut strukturiert, muss aber entrümpelt werden. Die geteilte Mittelverwaltung sollte beibehalten werden, da sie gegenseitiges Vertrauen schafft und dafür sorgt, dass alle Beteiligten die im Bereich Wachstum und Arbeitsplätze verfolgten Ziele mittragen. Am einfachsten sind Rechtsvorschriften aber dann, wenn es wenige davon gibt. Deshalb macht die Gruppe Vorschläge dazu, welche Regelungen ganz abgeschafft oder radikal vereinfacht werden können.
In Bezug auf staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und Methoden der Kostenerstattung sollten die Rechtsvorschriften für die verschiedenen EU-Fonds und -Instrumente harmonisiert werden, damit Synergieeffekte erzielt und Antragsteller in die Lage versetzt werden können, für dasselbe Projekt EU-Mittel aus unterschiedlichen Quellen zu beantragen. Wenn beispielsweise für die Kohäsionspolitik und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) dieselben Vorschriften gelten würden, könnten kleine Unternehmen leichter Hilfen beantragen.
Ein noch einfacherer Rahmen sollte allen Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung stehen, die eine Reihe von Kriterien erfüllen, nämlich zuverlässige Verwaltungs- und Kontrollsysteme, umfangreiche nationale Kofinanzierung als Motivation zur sinnvollen Verwendung der Mittel sowie Ermittlung wichtiger durchzuführender Strukturreformen und Konzentration auf einige vorrangige Gebiete, damit dort entsprechende Ergebnisse erzielt werden können.
Die Gruppe regt an, die Regelungen auf EU-Ebene in diesem Fall auf strategische Investitionsprioritäten und Grundsätze für die Verwendung der Mittel zu beschränken. Bei der Auszahlung der EU-Mittel kämen die vorhandenen nationalen Verwaltungsverfahren zur Anwendung und die Kommission würde keine umfangreichen Prüfungen durchführen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission würden sich darüber einigen, welche Strukturreformen durchgeführt werden müssen und welche konkreten Ergebnisse zu einer Kostenerstattung führen.
Die Vereinfachung ist schon jetzt eine Erfolgsgeschichte: Der Kommissar Oettinger hat drei Berichte zur Ausführung des EU-Haushaltsplans für 2016 vorgelegt. Daraus geht u. a. hervor, dass einfachere EU-Rechtsvorschriften den lokalen Behörden, Landwirten und Unternehmen die effektive und korrekte Nutzung der EU-Mittel erleichtern. Gleichermaßen hat die Kommission im September 2016 eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften für die Vergabe von EU-Mitteln an Mitgliedstaaten und andere Empfänger vorgeschlagen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat die hochrangige Gruppe im Jahr 2015 mit dem Auftrag eingesetzt, mit Blick sowohl auf die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR), zu der die Gruppe einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, als auch in Bezug auf den Haushaltsrahmen für die Zeit nach 2020 Möglichkeiten der Vereinfachung unnötig komplizierter Rechtsvorschriften im Bereich der Kohäsionspolitik aufzuzeigen.
Der Vorsitzende der hochrangigen Gruppe, Siim Kallas, war früher als Vizepräsident der Europäischen Kommission für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung sowie Verkehr zuständig. Neben seiner innerhalb der Kommission erworbenen Fachkenntnis auf dem Gebiet der EU-Fonds konnte sich Siim Kallas als Premierminister und Finanzminister in Estland ein hervorragendes Bild davon machen, wie Finanzhilfen der EU am besten mit Reformen vor Ort kombiniert werden und Wirtschaftswachstum schaffen können.
Die zwölf Mitglieder der hochrangigen Gruppe sind Vertreter nationaler und regionaler Behörden bzw. der Privatwirtschaft. Sie alle verfügen über Erfahrungen im Umgang mit EU-Mitteln und bringen neue Ideen für eine Reform des Systems ein.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 16.08.17
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