Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt


Energieunion: Europäische Kommission ergreift Schritte zur Ausweitung der EU-Gasvorschriften auf Pipelines für Importe
Mit den neuen Bestimmungen wird auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden



Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Ein integrierter Gasmarkt ist der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission. Im Zuge seiner Rede zur Lage der Union am 13. September kündigte Präsident Juncker an, dass die Kommission – anknüpfend an den Solidaritätsaspekt der Energieunion – gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, die den europäischen Erdgasbinnenmarkt beliefern, vorschlagen wird.

Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten.

Dadurch wird sichergestellt, dass alle größeren Pipelines, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden. Sobald der Änderungsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist, wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Energieunion verwirklicht sein.

Mit den neuen Bestimmungen wird auch dazu beigetragen, dass die Ziele des EU-Gasmarkts erreicht werden. Dazu gehören die Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Gaslieferanten und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Indem dafür gesorgt wird, dass alle größeren Pipelines, die ganz oder teilweise im Gebiet der EU liegen, in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, können die Interessenkonflikte zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten reduziert und nichtdiskriminierende Entgelte garantiert werden.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, vorhandene grenzüberschreitende Leitungen im Einzelfall und in einem gewissen Umfang von der Anwendung dieser Richtlinie auszunehmen, sofern die Ausnahmeregelung sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder die Versorgungssicherheit auswirkt.

Nächste Schritte
Die vorgeschlagenen Änderungen müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie rechtsgültig werden. Die Kommission appelliert an die beiden gesetzgebenden Organe, eng zusammenzuarbeiten und so für eine zügige Verabschiedung und Umsetzung dieser Vorschläge zu sorgen.

Hintergrund
Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund abnehmender heimischer Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2015 69,3 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42 Prozent der Gesamtimporte im Jahr 2016), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. 2016 waren die Gasimporte gegenüber 2015 um 12 Prozent gestiegen, was auf einen höheren Verbrauch, niedrigere Preise und eine gesunkene heimische Produktion zurückgeht.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 20.12.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen