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Märkte für Stromerzeugung und -großhandel


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von E.ON-Vermögenswerten der Stromerzeugung durch RWE
Die Kommission hat die Auswirkungen der Übernahme auf Stromerzeugung und Stromgroßhandel geprüft. Ihre Untersuchung konzentrierte sich auf Deutschland, wo sich die Stromerzeugungstätigkeiten von RWE und E.ON am stärksten überschneiden



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt. Sowohl RWE als auch E.ON sind deutsche Energiekonzerne, die auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette tätig sind, d. h. Stromerzeugung, -großhandel, -verteilung und -einzelhandel. Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Austausch von Vermögenswerten durch. Im Anschluss an diesen Austausch wird RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein, während sich E.ON auf die Verteilung von Strom und Gas und den einschlägigen Einzelhandel konzentrieren wird.

Im Rahmen des Austausches von Vermögenswerten soll RWE
i) den Großteil der E-ON-Vermögenswerte zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und von Atomstrom sowie
ii) eine Minderheitsbeteiligung von 16,67 Prozent an E.ON als Teilzahlung für die Vermögenswerte, die RWE im Rahmen des Austauschs an E.ON veräußert, erwerben.

Die Übernahme der RWE-Verteilungs- und Einzelhandelssparte durch E.ON ist Gegenstand einer gesonderten Prüfung durch die Kommission, die noch nicht abgeschlossen ist (Sache M.8870).

Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die Auswirkungen der Übernahme auf Stromerzeugung und Stromgroßhandel geprüft. Ihre Untersuchung konzentrierte sich auf Deutschland, wo sich die Stromerzeugungstätigkeiten von RWE und E.ON am stärksten überschneiden.

Im Laufe ihrer Untersuchung erhielt die Kommission Rückmeldungen von zahlreichen Wettbewerbern und Kunden der beiden Unternehmen sowie von Regulierungsbehörden, Gemeinden, Netzbetreibern und Energiebörsen.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben:
>> den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für Stromerzeugung und -großhandel nicht behindern dürfte. RWE hat zwar einen Marktanteil von knapp über 20 Prozent (und rund 30 Prozent bei der konventionellen Stromerzeugung allein), aber der durch das Vorhaben bewirkte Zuwachs ist sehr gering (weniger als 1 Prozent insgesamt und ebenfalls weniger als 1 Prozent bei ausschließlicher Betrachtung der konventionellen Stromerzeugung). Darüber hinaus wäre ein Teil des Zuwachses lediglich vorübergehender Natur, da die an RWE übertragenen Nuklearkapazitäten bis spätestens Ende 2022 stillgelegt werden müssen.

>> sich voraussichtlich nicht auf die Fähigkeit und den Anreiz von RWE auswirken wird, die Marktpreise durch das Zurückhalten von Strom zu beeinflussen, da der Zuwachs so gering ist, dass er den Anreiz von RWE, Strom zurückzuhalten, kaum wesentlich steigern dürfte.

Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da RWE auf den Märkten für Stromerzeugung und Stromgroßhandel auch nach Durchführung des Vorhabens mit einem wirksamen Wettbewerb konfrontiert wäre, und sie genehmigte das Vorhaben ohne Auflagen.

Während ihrer Untersuchung hat die Kommission auch eng mit der deutschen Wettbewerbsbehörde, dem Bundeskartellamt, sowie mit der britischen Wettbwerbsbehörde, der Competition and Markets Authority, zusammengearbeitet, da der Erwerb der Minderheitsbeteiligung von 16,67Prozent an E.ON durch RWE nach jeweiligem nationalen Recht bei diesen zur Genehmigung angemeldet werden muss.

Unternehmen und Produkte
Der deutsche Energiekonzern RWE ist momentan auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette aktiv. Nach Abschluss des Austauschs von Vermögenswerten mit E.ON wird RWE in erster Linie in der Stromerzeugung und im Stromgroßhandel aktiv sein.
Auch der deutsche Energiekonzern E.ON ist momentan auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette aktiv. Nach Abschluss des Austauschs von Vermögenswerten mit RWE wird E.ON sich auf die Verteilung von Strom und Gas und auf den einschlägigen Einzelhandel konzentrieren.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 22. Januar 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 30.04.19


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