Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wirksamere Aufsichtsregeln für Wertpapierfirmen


Kapitalmarktunion: Vereinfachung der Vorschriften für Wertpapierfirmen zur Unterstützung offener und dynamischer Kapitalmärkte
Die überarbeiteten Rechtsvorschriften werden europäischen Wertpapierfirmen die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen und die Investitionsströme zwischen Sparern und Wirtschaftsakteuren erleichtern



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten über verhältnismäßigere und wirksamere Aufsichtsregeln für Wertpapierfirmen erzielt haben. Dies wird dazu beitragen, die Investitionsströme in der EU und den Anlegerschutz zu verbessern. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften, die ein wesentliches Element der Kapitalmarktunion der EU ist, wird für angemessenere Vorschriften und eine bessere Beaufsichtigung aller Wertpapierfirmen in Bezug auf Kapital, Liquidität und sonstige Anforderungen an das Risikomanagement sorgen. Ferner werden dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für große und systemrelevante Finanzinstitutionen geschaffen:

Wertpapierfirmen, die bankähnliche Dienstleistungen erbringen und ähnlichen Risiken ausgesetzt sind wie Banken, unterliegen denselben Aufsichtsregeln und derselben Überwachung wie Banken. Auf der anderen Seite werden einfacher strukturierte und weniger risikobehaftete Unternehmen von einem vollständig überarbeiteten Regelwerk profitieren, das besser auf ihre Geschäftsmodelle zugeschnitten ist. Durch den neuen Rahmen werden unter anderem auch die Gleichwertigkeitsvorschriften für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Drittlandfirmen gestärkt und präzisiert.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: "Die Vereinbarung, die getroffen wurde, wird Wertpapierfirmen helfen, die Kapitalströme in der gesamten EU zu vereinfachen. Zugleich erhöht sich die Auswahl für Investoren in der EU, und diese erhalten Zugang zu besseren Dienstleistungen. Die EU legt eine Agenda für die Kapitalmarktunion vor, die auf Verhältnismäßigkeit beruhen, ohne dass die Stabilität gefährdet wird."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen erklärte: "Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt in unserer Strategie zum Aufbau starker Kapitalmärkte in der EU (Kapitalmarktunion). Es sorgt für einheitliche Wettbewerbsbedingungen zwischen den größten Wertpapierfirmen und den größten Banken, da für diese künftig die gleichen Regeln gelten, und sorgt dafür, dass die Aufsichtsregeln, denen kleinere Firmen unterliegen, verhältnismäßiger sind. Dies ist ein Durchbruch, durch den wir ein geeignetes Regelwerk für Wertpapierfirmen aus der EU und für Unternehmen außerhalb der Union schaffen, die Dienstleistungen für Kunden aus der EU erbringen."

Im Rahmen der Überprüfung von Wertpapierfirmen werden diese in drei Kategorien unterteilt:
> große Unternehmen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich der bestehenden Aufsichtsvorschriften, und die systemrelevantesten unterliegen künftig dem gleichen Aufsichtssystem wie bedeutende Kreditinstitute;
> alle anderen Unternehmen werden in einem überarbeiteten Regelwerk in zwei Gruppen eingeteilt, wobei ihre spezifischen Risiken berücksichtigt werden. Die kleinsten Unternehmen werden von einfacheren und strafferen Anforderungen profitieren.

Außerdem werden gezielte Änderungen eingeführt, aufgrund derer Anbieter mit Sitz in Drittländern Unternehmen und Kunden in der EU ihre Dienstleistungen anbieten können.

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften werden europäischen Wertpapierfirmen die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen und die Investitionsströme zwischen Sparern und Wirtschaftsakteuren erleichtern. Dies dürfte dazu beitragen, Ersparnisse in die Kapitalmärkte zu lenken und Investitionen und Wachstum in der EU zu fördern. Die Vorschriften werden auch dazu beitragen, dass die europäischen Aufsichtsbehörden die Tätigkeiten und Risiken im Zusammenhang mit Wertpapierfirmen besser überwachen können. Schließlich werden sie dafür sorgen, dass Kunden in der EU weiterhin Anlagemöglichkeiten und -dienste nutzen können, die von Unternehmen mit Sitz in Drittländern angeboten werden, da geeignete Garantien zum Schutz der Anleger und der Finanzstabilität in der Union bestehen.

Nächste Schritte
Im Anschluss an diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten erfolgen, bevor das Europäische Parlament und der Rat den endgültigen Wortlaut dieser Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Hintergrund
Wertpapierfirmen und deren Dienstleistungen sind für eine gut funktionierende Kapitalmarktunion von zentraler Bedeutung. Neben Banken sind an den EU-Kapitalmärkten mehrere tausend kleine und große Wertpapierfirmen tätig, die ihre Kunden beraten, Unternehmen bei der Erschließung der Kapitalmärkte helfen, Vermögen verwalten und Marktliquidität bereitstellen und dadurch EU-weite Investitionen erleichtern. Die EU braucht stärkere Kapitalmärkte, um Investitionen zu fördern, neue Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erschließen, privaten Haushalten bessere Chancen zu eröffnen und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.
Der Vorschlag der Kommission für Aufsichtsregeln für Wertpapierfirmen vom Dezember 2017 ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion vom September 2015. Die Aufsichtsregeln für Wertpapierfirmen unterstützen das Ziel der Kapitalmarktunion, die Tätigkeiten von Unternehmen, die den Kapitalfluss von Europas Sparern zu europäischen Unternehmen erleichtern, unter angemessener Berücksichtigung ihrer Risiken weiter zu fördern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 30.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen