Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überprüfungsmethoden von Luftschadstoffemissionen


Mitgliedstaaten stimmen schärferen Abgastests unter realen Fahrbedingungen zu
Entschlossenheit der Kommission, Emissionsprüfungen robuster zu gestalten



Die EU-Mitgliedstaaten haben im Technischen Ausschuss "Kraftfahrzeuge" mit großer Mehrheit das dritte Auflagenpaket für Abgastests unter realen Fahrbedingungen (RDE Act 3) angenommen. Es handelt sich um einen Vorschlag der Kommission, mit dem die Luftverschmutzung durch Prüfungen der Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen (Real Driving Emissions, RDE) verringert werden soll.

"Das sind sehr gute Nachrichten. Die Entschlossenheit der Kommission, Emissionsprüfungen robuster zu gestalten, zahlt sich immer mehr aus", sagte Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum. "Fahrzeughersteller sollten die Gelegenheit nutzen, um umweltfreundliche und international wettbewerbsfähige Autos zu verkaufen und zu exportieren. Sie sollten Autos mit geringeren Partikelemissionen entwerfen und die notwendigen Filter in Pkw mit Benzinmotor einbauen, die derzeit bereits für Dieselmotoren in großem Maße verwendet werden. Es geht um die öffentliche Gesundheit. Wir dürfen keine Zeit verlieren."

Das dritte Paket mit Durchführungsmaßnahmen für Abgastests unter realen Fahrbedingungen wird die Prüfungen der Luftschadstoffemissionen auf Straßen auf Partikelemissionen ausweiten. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Benzinfahrzeuge mit Direkteinspritzsystem Benzinpartikelfilter (Gasoline Particle Filters, GPF) einführen müssen, um die Partikelgrenzwerte unter realen Fahrbedingungen nicht zu überschreiten. Diese gelten ab September 2017 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2018 für alle neuen Fahrzeuge.

Mit dem dritten Auflagenpaket der Kommission werden außerdem die Überprüfungsmethoden von Luftschadstoffemissionen weiter verfeinert, um zu berücksichtigen, dass kurze Wege in der Stadt mit kaltem Motor den größten Anteil der Luftverschmutzung in Städten ausmachen. Für den Verbraucher wird durch das neue Auflagenpaket das reale Abgasniveau von Fahrzeugen transparenter. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.12.16
Home & Newsletterlauf: 16.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen