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Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU


EU-Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Vorschriften über Führerscheine auf
Neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das "obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom" Rechnung tragen



Die Europäische Kommission hat bei Deutschland und Dänemark die Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU der Kommission über die körperliche Eignung von Fahrern und Fahrprüfungen angemahnt. Mit dieser Richtlinie werden die gemeinsamen europäischen Vorschriften über Führerscheine geändert, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das "obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom" Rechnung zu tragen und zu garantieren, dass europäischen Fahrern das sichere Fahren in Straßentunneln vermittelt wird.

Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über Führerscheine ist notwendig, um die Straßenverkehrssicherheit in Europa zu gewährleisten. Dänemark und Deutschland haben die Richtlinie bisher nicht umgesetzt. Die beiden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission die Umsetzungsmaßnahmen zu melden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.12.16
Home & Newsletterlauf: 16.01.17



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Meldungen: Europäische Kommission

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  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

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  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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