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Garantien und andere Liquiditätshilfen


Staatliche Beihilfen: Neues Online-Benchmarking-Instrument der Kommission lässt Rückgang der Beihilfen für Banken erkennen
In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen

(17.01.14) - Aus der veröffentlichten jüngsten Ausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen geht hervor, dass die ausstehenden Garantien, mit denen die Mitgliedstaaten den Finanzsektor während der Krise stützten, stark zurückgegangen sind. Der neue Anzeiger für staatliche Beihilfen ist auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html

Von Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2012 führten die Mitgliedstaaten dem Finanzsektor über Rekapitalisierungsmaßnahmen und Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte insgesamt 591,9 Mrd. EUR (4,6 Prozent des EU-BIP 2012) zu.

Der höchste ausstehende Betrag für Garantien und andere Liquiditätshilfen war 2009 mit 906 Mrd. EUR (7,78 Prozent des EU-BIP 2012) zu verzeichnen. Da sich die Krise 2012 in vielen EU-Ländern nach und nach abschwächte, ist dieser Betrag um fast die Hälfte auf 534,5 Mrd. EUR (4,14 Prozent des EU-BIP 2012) gesunken. Weniger als 0,2 Prozent der von den Mitgliedstaaten insgesamt gestellten Garantien, d. h. 2 Mrd. EUR, wurden bislang tatsächlich in Anspruch genommen.

Die vier größten Teil Kapitalgeber waren das Vereinigte Königreich (82 Mrd. EUR), Deutschland (64 Mrd. EUR), Irland (63 Mrd. EUR) und Spanien (60 Mrd. EUR). Auf sie entfallen rund 50 Prozent der Gesamtausgaben in diesem Bereich. Die Banken, die am stärksten durch Beihilfen unterstützt wurden, waren die RBS (46 Mrd. EUR), die Anglo Irish Bank (32 Mrd. EUR) und Bankia (22 Mrd. EUR).

In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen. Zudem wurden mit einigen der während der Krise in staatliches Eigentum überführten Vermögenswerte bereits erste Gewinne erzielt. Die Mitgliedstaaten haben somit ab Ende 2012 als Gegenleistung für die Bankenstützung Einnahmen von insgesamt 125 Mrd. EUR (0,97 Prozent des EU-BIP 2012) erzielt (Eurostat-Daten1).

Langfristige Trends bei den nicht krisenbedingten Beihilfen
Die Ausgaben für nicht krisenbedingte Beihilfen stiegen von 3 Mrd. EUR (2012) auf 67,2 Mrd. EUR bzw. 0,52 Prozent des EU-BIP. Fast 85 Prozent dieser Mittel wurden für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse zur Verfügung gestellt. Die Kommission konnte dabei erneut feststellen, dass der Großteil der Beihilfen in die regionale Entwicklung, die Forschung und den Umweltschutz geflossen ist und dadurch einen Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet hat.

Hintergrund
Der neue "Anzeiger für staatliche Beihilfen" ist das Online-Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen in der EU, das an die Stelle des bislang in Form eines schriftlichen Berichts veröffentlichen Beihilfenanzeigers tritt. Es kann auf der Website der Kommission für Wettbewerbspolitik eingesehen werden und konzentriert sich auf quantitative Angaben zu bestehenden Beihilfemaßnahmen, die sich auf die Jahresberichte der Mitgliedstaaten stützen. Das neue Online-Format bietet die Möglichkeit, diese Angaben im Jahresverlauf zu aktualisieren. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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