Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mögliche Steuervorteile für Fußballvereine


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission nimmt staatliche Zuwendungen für bestimmte spanische Profifußballclubs unter die Lupe
"Profifußballclubs sollten ihre Betriebskosten und Investitionen selbst erwirtschaften, anstatt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen"

(20.01.14) - Die Europäische Kommission hat drei Prüfverfahren eröffnet, um zu untersuchen, inwieweit mehrere öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten spanischer Profifußball-Vereine mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Keine dieser Maßnahmen war bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden. Die Kommission war vielmehr von betroffenen Bürgern darüber in Kenntnis gesetzt worden. Die Kommission hält es für möglich, dass die begünstigten Vereine durch die betreffenden Maßnahmen erhebliche Vorteile gegenüber jenen Clubs genossen, die ohne eine solche Unterstützung wirtschaften müssen. Die Eröffnung einer eingehenden Untersuchung gibt Spanien und auch Dritten mit berechtigtem Interesse die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Profifußballclubs sollten ihre Betriebskosten und Investitionen selbst erwirtschaften, anstatt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedstaaten und öffentliche Einrichtungen müssen das Beihilferecht der EU einhalten. Das gilt für diesen Wirtschaftszweig genauso wie für alle anderen Branchen."

Das erste Verfahren betrifft mögliche Steuervorteile für die Fußballvereine Real Madrid, FC Barcelona, Athletic Bilbao und Atlético Osasuna. In einem anderen Verfahren wird geprüft, ob ein Grundstückstausch zwischen der Stadt Madrid und Real Madrid, über den ausführlich in den Medien berichtet wurde, mit staatlichen Beihilfen für den Club einherging. Schließlich wird die Kommission untersuchen, ob die Bürgschaften des staatseigenen Instituto Valenciano de Finanzas (IVF) für Darlehen an drei Fußballvereine der Region (FC Valencia, FC Hercules und FC Elche), die sich zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung offensichtlich in finanziellen Schwierigkeiten befanden, mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

Sämtliche Maßnahmen wurden aus staatlichen Mitteln finanziert und sind mit Vorteilen für spezifische Vereine verbunden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-Binnenmarkt ausüben. Deshalb könnten Maßnahmen den Wettbewerb verzerren und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. In diesem Fall würde es sich um staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften handeln. Diese können für mit dem EU-Recht vereinbar erklärt werden, wenn sie einem gemeinsamen Ziel dienen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt über Gebühr zu verzerren. Bisher hat Spanien allerdings keine Belege vorgelegt, die eine solche Einstufung rechtfertigen würden.

Soweit sich die Proficlubs zum Zeitpunkt der Maßnahmen in finanziellen Schwierigkeiten befanden, sind die Hilfen nach Maßgabe jener EU-Leitlinien zu prüfen, in denen die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gewähren dürfen. Zum jetzigen Zeitpunkt bezweifelt die Kommission, dass die in Rede stehenden Maßnahmen mit diesen Leitlinien vereinbar sind, zumal Spanien keinen Umstrukturierungsplan vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, wie die Vereine wieder rentabel werden können und die mit den Beihilfen einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden.

Untersuchte Maßnahmen
Die Kommission untersucht folgende Maßnahmen:

Bild: EU-Kommission


Hintergrund
Vizepräsident Joaquín Almunia und UEFA-Präsident Michel Platini hatten in einer gemeinsamen Erklärung vom 21. März 2012 versichert, dass die Kontrolle staatlicher Beihilfen im Profifußball und die "Financial Fair Play"-Regeln der UEFA die gleichen Ziele verfolgen und dass Berufsfußballvereine ausschließlich von ihren eigenen Mitteln leben sollten.

Die Kommission untersucht auch Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten, auf die sie aufmerksam gemacht wurde, und hat im Oktober 2012 allen Mitgliedstaaten Auskunftsersuchen zum Profifußball übermittelt. Im März 2013 hatte die Kommission staatliche Zuwendungen für fünf niederländische Profifußballclubs unter die Lupe genommen.

Staatliche Zuwendungen für Marktteilnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können als beihilfefrei im Sinne der EU-Vorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wenn dieser Grundsatz nicht beachtet wird, stellt die staatliche Zuwendung eine Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) dar, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. In diesem Fall prüft die Kommission, ob die fragliche Förderung mit den gemeinsamen EU-Vorschriften in Einklang steht, die bestimmte Arten von Beihilfen zulassen. Ohne diese gemeinsamen Vorschriften würde der Wettbewerb im Binnenmarkt durch einen "Subventionswettlauf" verfälscht, den Mitgliedstaaten zugunsten privater Marktteilnehmer austragen würden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen