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Modernisierung des EU-Beihilferechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein


(03.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.

Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.

Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.

Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-, Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.

Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.

Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft Ende 2013 aus.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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