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Modernisierung des EU-Beihilferechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein


(03.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.

Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.

Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.

Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-, Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.

Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.

Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft Ende 2013 aus.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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