Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung des EU-Beihilferechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein


(03.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.

Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.

Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.

Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-, Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.

Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.

Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft Ende 2013 aus.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen