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Ausländische Investoren auf EU-Ebene zu schützen


Entscheidende EU-Initiative für Rechtssicherheit ausländischer Investoren
Das richtige System, um internationale Investitionsvorschriften wirksam durchzusetzen

(05.07.12) - Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt getan, um ausländische Investoren auf EU-Ebene zu schützen und dadurch sicherzustellen, dass Europa auch in Zukunft ein sicherer und attraktiver Standort für Investitionen ausländischer Unternehmen bleiben wird. Mit dem heutigen Vorschlag wird ein Rechts- und Finanzrahmen für die Beilegung von "Investor-Staat-Streitigkeiten" als Teil einer breit angelegten Investitionspolitik geschaffen, für die nach dem Lissabon-Vertrag die EU allein zuständig ist. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Einführung einer umfassenden EU-Investitionspolitik, die es der EU ermöglichen wird, Investitionsschutzübereinkünfte auf europäischer Ebene auszuhandeln. Mit dem Beschluss wird sichergestellt werden, dass die EU über das richtige System verfügt, um internationale Investitionsvorschriften wirksam durchzusetzen, wenn es zu Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und der EU und ihren Mitgliedstaaten kommt.

Ein Schlüsselelement des Investitionsschutzes ist die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Staat beizulegen; diese Möglichkeit ist in den über 1 000 bilateralen Investitionsschutzabkommen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten und Ländern außerhalb der EU geschlossen wurden, bereits enthalten. Sobald Investitionsübereinkünfte auf EU-Ebene abgeschlossen werden, können ausländische Unternehmen, die in der EU investieren, erstmals Klage gegen die EU wegen Verstoßes gegen Investitionsschutzverpflichtungen erheben. In dem Vorschlag wird klargestellt, wer die finanzielle Verantwortung tragen würde, wenn ein Ausgleich zu zahlen wäre – die Mitgliedstaaten oder die EU. Damit wird sichergestellt, dass ausländische Investoren in der EU nicht von dieser Aufteilung der Zuständigkeit betroffen sind.

"Investitionen sind ein Wachstumsmotor, deshalb ist es entscheidend, dass wir die richtigen Vorschriften einführen. Wir erwarten, dass EU-Investoren angemessen entschädigt werden, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, und genauso müssen wir dafür sorgen, dass auf EU-Ebene ein entsprechendes System geschaffen wird. Im heutigen Vorschlag wird klargestellt, wer zahlt. Das ist ein Teil einer umfassenden Strategie, um sicherzustellen, dass Europa auch in Zukunft ein attraktives Investitionsumfeld bieten kann", sagte der EU-Handelskommissar Karel de Gucht.

Die EU ist der weltweit führende Empfänger von ausländischen Direktinvestitionen; allein 2011 flossen Investitionen in Höhe von 225 Mrd. EUR aus der übrigen Welt in die EU. Die vorgeschlagene Verordnung wird ausländischen Investoren Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit verschaffen, was dazu beitragen wird, die EU für Investitionen offen zu halten und Arbeitsplätze zu schaffen.

In der Verordnung wird ein Mechanismus vorgeschlagen, auf dessen Grundlage die finanzielle Zuständigkeit für die Kosten der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten und das Recht, eine solche Sache vor Gericht zu vertreten, zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden; dabei ist ausschlaggebend, wessen Maßnahmen dazu geführt haben, dass der Investor Klage eingereicht hat:

Handelt es sich bei der Maßnahme, die angeblich gegen die Übereinkunft verstoßen hat, um die Maßnahme eines Mitgliedstaats, die nicht vom EU-Recht vorgeschrieben wurde, so würde der Mitgliedstaat die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Streitigkeit tragen und kann im Prinzip auch für die Abwehr der Ansprüche zuständig sein.

Handelt es sich dagegen um eine EU-Maßnahme oder eine im EU-Recht vorgeschriebene Maßnahme eines Mitgliedstaats, wäre die EU finanziell zuständig und könnte als Beklagte auftreten.

Nach der Verordnung ist es den Mitgliedstaaten gestattet, ihre eigenen Maßnahmen zu verteidigen, wenn sie letztendlich die Kosten tragen müssten, sofern es nicht aufgrund der im Vorschlag festgelegten Bedingungen im Interesse der Union ist, als Beklagte aufzutreten.

In allen Fällen sollten die EU und die Mitgliedstaaten sehr eng zusammenarbeiten, um die bestmögliche Abwehr von Ansprüchen aus einem angeblichen Verstoß gegen von der EU ausgehandelte Investitionsschutzübereinkünfte zu gewährleisten.

Hintergrund
Nach dem Vertrag von Lissabon fallen Investitionen unter die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union und somit in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Infolgedessen kann die Europäische Kommission nun im Namen der Europäischen Union über die Liberalisierung und den Schutz von Investitionen verhandeln.

Der heutige Vorschlag über die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten ist der dritte Kernpunkt dieser Politik, die auf folgenden Elementen basiert:

>> Aushandlung neuer Investitionsregeln mit wichtigen Handelspartnern

>> Die EU verhandelt mit wichtigen Handelspartnern schrittweise über Investitionen. Vorschriften über die Liberalisierung und den Schutz von Investitionen werden in umfassende Freihandelsabkommen oder in eigenständige Investitionsübereinkünfte aufgenommen werden.

>> Die Europäische Kommission verhandelt derzeit im Rahmen der Gespräche über Freihandelsabkommen mit Kanada, Indien und Singapur über Investitionen, einschließlich Investitionsschutz, während der Rat vor kurzem auch die Verhandlungsdirektiven für vier Euromed-Länder (Tunesien, Marokko, Jordanien und Ägypten) verabschiedet hat. Die Kommission bereitet ferner eine Investitionsübereinkunft zwischen der EU und China vor.

>> Nach ihrem Abschluss werden die Übereinkünfte auf EU-Ebene, die auch den Investitionsschutz umfassen, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit diesen Drittländern ersetzen.

>> Gewährleistung der reibungslosen Kontinuität bestehender bilateraler Investitionsabkommen

>> Weltweit bestehen über 1 000 bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern.

>> Um die Rechtssicherheit dieser geltenden bilateralen Investitionsabkommen der EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission im Juli 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments vorgelegt. Der Rat und das Parlament haben vor kurzem eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission erzielt und es wird damit gerechnet, dass die Verordnung vor Ende des Jahres angenommen und in Kraft treten wird.

Wie geht es weiter?
Der Vorschlag wird jetzt vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtert.
Die Verordnung sollte vorliegen, bevor die neuen Freihandelsabkommen, die neue Investitionsschutzvorschriften enthalten, in Kraft treten.

Weitere Informationen
EU-Investitionspolitik:
http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/investment/
(Europäische Kommission: ra)


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