Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Starke Konkurrenten im Wettbewerb


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Medion durch Lenovo
die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion sind allgemein relativ gering und es wird in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben


(04.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Elektronikanbieters Medion durch den chinesischen Computertechnologiekonzern Lenovo nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Konkurrenten im Wettbewerb stehen wird.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den Bereichen Desktop-Computer und Laptops, Computermonitore und bei bestimmtem Zubehör und Zusatzgeräten überschneiden.

Die Kommission stellte jedoch fest, dass die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion allgemein relativ gering sind und es in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben wird.

Die größten Auswirkungen hat der Zusammenschluss auf den PC-Markt (Desktop-Computer und Laptops) in Deutschland und Dänemark. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen sind jedoch relativ gering, und das Unternehmen wird nach dem Zusammenschluss weiterhin starken Wettbewerbern wie Acer, HP oder Asus gegenüberstehen.

Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Der Zusammenschluss wurde am 20. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.

Das chinesische Unternehmen Lenovo stellt Desktop-Computer, Laptops, Arbeitsplatzcomputer, Server und Festplatten her, entwickelt IT-Management-Software und erbringt IT-Dienstleistungen.

Das deutsche Unternehmen Medion produziert eine breite Palette von Elektronikgeräten, darunter Desktop-Computer und Laptops sowie Zusatzgeräte und Zubehör für Desktop-Computer wie Monitore, Speichermedien, Festplatten und Drucker.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen