Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Politik zur Eindämmung des Tabakkonsums


Tabakerzeugnisse: 85.000 Antworten auf Konsultation - Bericht der Kommission wird veröffentlicht
Beschränkung oder Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen über das Internet oder in Automaten


(04.08.11) - Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission hat die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse. Dazu ging die beispiellose Zahl von 85 000 Antworten ein. Die große Mehrheit der Beiträge kam von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, deutlicher Beleg für das allgemein große Interesse an der EU-Politik zur Eindämmung des Tabakkonsums. Daneben reagierten Vertreter von Wirtschaft, NGOs und Behörden.

Rauchen ist die Ursache Nummer eins für vermeidbare Krankheiten in der Europäischen Union und führt Schätzungen zufolge EU-weit jedes Jahr zu mehr als 650 000 Todesfällen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass weltweit allein in diesem Jahr fast sechs Millionen Menschen am Tabakkonsum sterben werden. Bis 2030 könnte diese Zahl auf acht Millionen steigen, wenn nichts unternommen wird, um diesen besorgniserregenden Trend umzukehren. Dass Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht, ist damit ziemlich eindeutig.

Im vergangenen Herbst fand eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse statt, mit der Meinungen zu einer Reihe strategischer Optionen eingeholt wurden, etwa:

>> gesetzlich vorgeschriebene Warnbilder auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen;

>> unattraktive oder generisch beschriftete Verpackungen;

>> Regulierung schädlicher und abhängigkeitsverstärkender Stoffe in Tabakerzeugnissen;

>> Beschränkung oder Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen über das Internet oder in Automaten.

Die Beiträge gingen recht weit auseinander. So betonten diejenigen, die sich für vorgeschriebene Warnbilder und unattraktive Verpackungen aussprachen, dass diese Maßnahmen die Werbewirkung von Verpackungen deutlich verringern und den gleichen Schutz für die europäischen Bürger bewirken würden. Dagegen äußerten die Gegner rechtliche Bedenken und machten geltend, dass diese Maßnahmen kaum Einfluss auf den Einstieg in das Rauchen hätten.

Befürworter einer Regulierung der Inhaltsstoffe erklärten, die Beschränkung bestimmter Zusätze sowie süßer, fruchtiger und blumiger Geschmacksverbesserer könnte Jugendliche vom Einstieg in das Rauchen abhalten und würde den Handel innerhalb der Union durch Vereinheitlichung der nationalen Bestimmungen über Inhaltsstoffe erleichtern. Die Gegner argumentierten wiederum, eine Regulierung der Inhalts- und Zusatzstoffe könnte Jugendliche kaum davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen, und gleichzeitig könnte sie zu einer Diskriminierung bestimmter Tabaksorten und -marken führen.

John Dalli, der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, erklärte: "Ich möchte allen danken, die uns ihre Auffassungen mitgeteilt haben. Bei unseren Anstrengungen, den vom Tabakkonsum verursachten Schaden gering zu halten und vor allem Jugendliche davon abzubringen, mit dem Rauchen zu beginnen, werden wir uns an den Ergebnissen dieser umfassenden öffentlichen Debatte orientieren."

Der Bericht wird von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Ergebnisse der Konsultation werden auch bei der laufenden Folgenabschätzung berücksichtigt, in der die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen, aber auch die Durchführbarkeit verschiedener strategischer Optionen behandelt werden. Das Ergebnis der Folgenabschätzung wird zusammen mit einem Legislativvorschlag im nächsten Jahr vorgelegt.

Hintergrund
Tabakkonsum ist die wichtigste Ursache vermeidbarer Todesfälle in der Europäischen Union und jährlich für rund 650 000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich.

Die geltende Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2001/37/EG) stammt aus dem Jahr 2001. Seither hat es bedeutende wissenschaftliche Fortschritte und internationale Entwicklungen gegeben. Insbesondere sind die EU und 26 ihrer Mitgliedstaaten inzwischen Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC), das im Februar 2005 in Kraft getreten ist.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse soll auf diese Entwicklungen reagiert werden. Manche der Richtlinienbestimmungen sind inzwischen überholt und haben beträchtliche Unterschiede in den Gesetzen der Mitgliedstaaten über Herstellung, Präsentation und Verkauf von Tabakerzeugnissen zur Folge.

Ferner ist die Überarbeitung der Richtlinie eine Reaktion auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf den kommissionseigenen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse vom November 2007. Darin wurden Bereiche aufgezeigt, in denen Verbesserungen möglich sind.

Die öffentliche Konsultation dauerte vom 24. September bis zum 17. Dezember 2010. Die Betroffenen wurden aufgefordert, sich zu verschiedenen strategischen Optionen und zu sechs zentralen Aspekten zu äußern: Geltungsbereich der Richtlinie, rauchfreie Tabakprodukte, Verbraucherinformation, Meldepflichten zu Inhaltsstoffen, Regulierung von Inhaltsstoffen und Zugang zu Tabakprodukten.

Verfahren / Wie geht es weiter?
Das Ergebnis der öffentlichen Konsultation ist ein wertvoller Beitrag zum laufenden Prozess der Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse.

Viele Teilnehmer antworteten sehr ausführlich, manche lieferten neue Informationsquellen. Vieles davon wird bei der laufenden Folgenabschätzung berücksichtigt, in der die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen, aber auch die rechtliche Durchführbarkeit verschiedener strategischer Optionen behandelt werden. Das Ergebnis dieser Analyse wird zusammen mit dem Legislativvorschlag im Laufe des nächsten Jahres vorgelegt.

Weitere Informationen:
Zusammenfassender Bericht über die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse:
http://ec.europa.eu/health/tobacco/consultations/tobacco_cons_01_en.htm

Geltende Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2001/37/EG):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:194:0026:0034:DE:PDF

WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs:
http://whqlibdoc.who.int/publications/2003/9241591013.pdf

Zweiter Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/Documents/tobacco_products_de.pdf

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Grünbuch "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene":
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0471+0+DOC+XML+V0//DE

Entschließung des Europäischen Parlaments über rauchfreie Umgebungen:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=RSP/2009/2751

Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen