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Investitionsbeihilfen & Regionalbeihilfen


Staatliche Beihilfen: Beschlüsse zu regionalen Investitionsbeihilfen für BMW, Volkswagen, Globalfoundries und CRS Reprocessing in Deutschland und AU Optronics in der Slowakei
Auf der Grundlage der EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen können die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, in denen das Pro-Kopf-BIP unter dem EU-Durchschnitt liegt


(22.07.11) - Die Europäische Kommission hat deutsche Investitionsbeihilfen für Globalfoundries und CRS Reprocessing genehmigt. Ferner hat sie einer slowakischen Beihilfe für AU Optronics zugestimmt. In allen drei Fällen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Beihilfen den Vorschriften für Regionalbeihilfen entsprechen. In zwei anderen Sachen, die Vorhaben von BMW und Volkswagen in Ostdeutschland betreffen, eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren, um festzustellen, ob die Förderung mit den genannten Vorschriften im Einklang steht. Mit Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird Dritten Gelegenheit gegeben, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.

Auf der Grundlage der EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen können die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, in denen das Pro-Kopf-BIP unter dem EU-Durchschnitt liegt. Bei Beihilfen für große Investitionsvorhaben muss die Kommission den Leitlinien zufolge die Marktanteile der Beihilfeempfänger und den durch das geförderte Vorhaben bewirkten Kapazitätszuwachs prüfen. Werden die in den Leitlinien festgesetzten Schwellenwerte für Marktanteile und Kapazitätszuwachs überschritten, muss die Kommission den Anreizeffekt und die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe prüfen. Ferner muss sie die Vorteile der Beihilfe im Hinblick auf die regionale Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit den etwaigen negativen Auswirkungen der Beihilfe auf die Wettbewerber, die ohne staatliche Förderung auskommen müssen, abwägen (siehe Leitfaden für die Prüfung staatlicher Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben).

Die Kommission hat ein Regionalbeihilfepaket in Höhe von 219 Mio. EUR für ein mit rund 2 Mrd. EUR ausgestattetes Investitionsvorhaben von Globalfoundries genehmigt. Mit der Investition im sächsischen Dresden sollen die bestehenden Anlagen des Unternehmens, mit denen bislang nur Computer-Mikroprozessoren für Advanced Micro Devices (AMD) hergestellt werden konnten, auf die Produktion aller Arten von Halbleiterwafern umgestellt werden. Dresden kommt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV für die Förderung durch Regionalbeihilfen in Betracht, da der Lebensstandard in dem Gebiet außergewöhnlich niedrig ist und eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht. Das Beihilfevorhaben entspricht den spezifischen Vorschriften für große Investitionsvorhaben (d. h. maximaler Beihilfebetrag von 219 Mio. EUR nach Herabsetzung der geltenden Regionalbeihilfeober-grenze von 30 Prozent), und der Empfänger überschreitet nicht den für die Marktanteile geltenden Schwellenwert (d. h. 25 Prozent vor und nach der Investition). Ferner übersteigen die geschaffenen Kapazitäten nicht die geltende Obergrenze von 5 Prozent.

CRS Reprocessing
In dieser Sache meldete Deutschland aus Gründen der Rechtssicherheit eine regionale Investitionsbeihilfe von 700.000 EUR zugunsten der CRS Reprocessing Germany GmbH & Co. KG an. Die Beihilfe ist für die Slurry-Aufbereitungsanlagen des Unternehmens am Standort der Solarwaferproduktion der Schott Solar Wafer GmbH in Jena, Thüringen bestimmt, wo ebenfalls Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen. Die Beihilfe liegt unterhalb der geltenden Anmeldeschwelle, aber da an demselben Standort bereits Beihilfen für frühere Investitionen, mit denen innerhalb der drei vorhergehenden Jahre begonnen wurde, gewährt worden waren, könnten die Investitionen als "Einzelinvestition" betrachtet werden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beihilfe den Anforderungen der Leitlinien gerecht wurde, ohne abschließend feststellen zu müssen, ob es sich bei den Investitionen um eine Einzelinvestition handelt oder nicht.

AU Optronics Slowakei
Die Kommission genehmigte ferner eine slowakische Investitionsbeihilfe von 34,9 Mio. EUR zugunsten von AU Optronics, die für die Errichtung einer neuen Produktionsanlage zur Herstellung von Dünnschichttransistor-Flüssigkristall-Bildschirmmodulen (TFT-LCD-Modulen) und Fernsehgeräten bestimmt ist. In der Anlage sollen jährlich bis zu 6,3 Mio. LCD-Module und bis zu 2,4 Mio. Fernsehgeräte mit einem 26- bis 58-Zoll-Bildschirm hergestellt werden. Im Rahmen der Gesamtinvestition von rund 184 Mio. EUR werden in Trenčín in der Westslowakei, in der ebenfalls Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, 1 300 Arbeitsplätze entstehen. Auch hier bleiben die Marktanteile des Empfängers bei allen in Frage kommenden Marktabgrenzungen unterhalb der 25 Prozent-Schwelle, und die entsprechenden Märkte wachsen schnell.

BMW
Die Kommission musste ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf eine Beihilfe zugunsten eines großen Investitionsvorhabens von BMW im Bereich der Herstellung von Elektrofahrzeugen einleiten. Im Rahmen der förmlichen Prüfung wird die Kommission sich einen Überblick über den aufstrebenden Markt für Elektrofahrzeuge verschaffen können. Bislang hat sie noch keine in diesem Markt gewährte regionale Investitionsbeihilfe geprüft.

Deutschland beabsichtigt, 46 Mio. EUR für ein mit 368 Mio. EUR dotiertes Investitionsvorhaben am Standort Leipzig (Sachsen) des Unternehmens zu gewähren. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung zweier elektrisch betriebener PKW-Modelle: das "i3" Mega City Vehicle-Modell, ein ausschließlich batteriebetriebenes Elektrofahrzeug für den Stadtverkehr und das 'i8'-Sportmodell, ein Hybridfahrzeug, das neben dem elektrischen Antrieb einen Verbrennungsmotor aufweist. Die Karosserien beider Modelle werden aus karbonfaserverstärktem Kunststoff hergestellt.

Die Kommission erkennt die Bedeutung des Vorhabens in umwelt- und energiepolitischer Hinsicht an, muss aber seine Vereinbarkeit mit den genannten EU-Vorschriften für große Investitionsvorhaben prüfen. Dies ist die erste Anmeldung einer regionalen Investitionsbeihilfe für Elektrofahrzeuge, und anhand der verfügbaren Daten konnte die Kommission u. a. nicht unmittelbar beurteilen, ob die von BMW geplanten Elektrofahrzeuge als neue Produkte bezeichnet werden können, ob der Markt für Elektrofahrzeuge einen eigenen Produktmarkt bildet oder Teil des alle Antriebsarten umfassenden PKW-Gesamtmarktes ist, ob die Segmentierung des Marktes für Pkw mit Verbrennungsmotor auch bei Elektrofahrzeugen verwendet werden könnte und ob der räumlich relevante Markt weltweit oder EWR-weit abzugrenzen ist. Daher fordert sie Dritte zur Stellungnahme auf.

Volkswagen
Schließlich hat die Kommission in einer anderen deutschen Regionalbeihilfesache ein Verfahren zur Prüfung eines Zuschusses von 83,7 Mio. EUR für ein mit 700 Mio. EUR dotiertes Investitionsprojekt der Volkswagen Sachsen GmbH, einer Tochtergesellschaft der Volkswagen-Gruppe, eingeleitet. Das Vorhaben zielt auf eine grundlegende Änderung des Verfahrens zur Herstellung von Klein- und Mittelklassewagen in der Anlage in Zwickau im Raum Chemnitz (Sachsen) ab.

Auch hier muss die Kommission nach Maßgabe der anwendbaren Leitlinien für Regionalbeihilfen das Vorhaben eingehender unter die Lupe nehmen, um die Anreizwirkung und die positiven und negativen Auswirkungen der Beihilfe zu prüfen. Der Marktanteil von Volkswagen am sachlich und räumlich relevanten Markt (voraussichtlich der EWR) beträgt bereits vor der Investition über 25 Prozent, und die neu geschaffenen Kapazitäten liegen bei über 5 Prozent eines Marktes, auf dem die Nachfrage rückläufig oder bestenfalls gleichbleibend ist.

Die Kommission hat Bedenken, ob die von Deutschland vorgeschlagene Abgrenzung des relevanten Marktes (ein zusammengefasstes Segment, das die Segmente AO bis B im EWR umfasst, bzw. ein räumlicher Markt, der über den EWR hinausgeht) akzeptiert werden kann. Sollte eine Abgrenzung der Märkte nicht möglich sein, wird die Kommission die Anreizwirkung der Beihilfe sowie ihre positiven und negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb prüfen.

Weitere Information
Die nichtvertrauliche Fassung aller fünf Beschlüsse zur Genehmigung bzw. zur Einleitung einer förmlichen Prüfung der Beihilfen werden im Amtsblatt der EU und im Beihilfenregister der GD Wettbewerb unter den folgenden Nummern veröffentlicht: SA.30.596: Globalfoundries Group (Fab Booster Investment und Fab 1 Annex), Dresden; SA.32.581: Änderung des Wacker Schott-Vorhabens (N 773/2007) – Investitionsprämie für CRS Reprocessing; SA.30.099: Beihilfe für AU Optronics (Slovakia) s.r.o.; SA.32.009: Beihilfe für BMW Leipzig und SA.32.169: Beihilfe für die Volkswagen Sachsen GmbH. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


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