Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe


Binnenmarktakte: EU-Rahmen für das öffentliche Auftragswesen führt zu Einsparungen von rund 20 Mrd. Euro
Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen zählt zu den zwölf prioritären Maßnahmen der im April 2011 angenommenen Binnenmarktakte


(05.07.11) - Angesichts der Haushaltszwänge steht die Frage der effizienten Vergabe öffentlicher Aufträge ganz oben auf der politischen Agenda in allen Mitgliedstaaten. Damit öffentliche Gelder effizient genutzt werden, sollte eine Reform der vorhandenen Regeln zu flexibleren und nutzerfreundlichen Instrumenten führen, mit denen die Kosten gesenkt und die Dauer der Vergabeverfahren verkürzt werden. Deshalb zählt die Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu den zwölf prioritären Maßnahmen der im April 2011 angenommenen Binnenmarktakte.

Die Kommission hat die Ergebnisse einer umfassenden Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens veröffentlicht. Parallel dazu wurde eine Zusammenfassung der wesentlichen auf das Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens eingegangenen 620 Kommentare veröffentlicht.

Die Bewertung beruht auf umfassenden Fakten und neuen unabhängigen Forschungsarbeiten. Sie kommt zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe zu einer Kultur der Transparenz und ergebnisorientierten Auftragsvergabe in der EU beigetragen haben. Dadurch wurden der Wettbewerb unter den Auftragnehmern angeheizt und Einsparungen sowie qualitative Verbesserungen bei den Beschaffungen erzielt. Eine offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe hat die Kosten um bis zu 4 Prozent gesenkt und zu Einsparungen von rund 20 Mrd. Euro geführt, womit die Kosten für den Regulierungsrahmen in Höhe von schätzungsweise 5 Mrd. Euro bei weitem übertroffen werden.

Auch wenn die Antworten auf die Konsultation unterschiedliche Standpunkte zu der Priorität deutlich werden lassen, die jedem der Ziele der Reform zukommen sollte, spricht sich die Mehrheit der Kommentatoren für eine Vereinfachung, Verbesserung des Marktzugangs - insbesondere für KMU – und mehr Innovation aus. Zudem sind sich alle mehr oder weniger darin einig, dass die Vergabeverfahren im Interesse aller an der Auftragsvergabe beteiligten Akteure rationalisiert und flexibler gestaltet werden sollten.

Bei der Ausarbeitung ihrer Rechtsvorschläge bis Ende 2011 wird sich die Kommission auf die im Rahmen der Bewertung eingeholten Fakten sowie die aus der Konsultation der Interessengruppen gewonnenen Erkenntnisse stützen. Die Prioritäten der Rechtsreform stehen im Mittelpunkt der für den 30. Juni 2011 in Brüssel anberaumten Grundsatzkonferenz auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens.

Hintergrund
Aus der Bewertung geht ebenfalls hervor, dass es möglich ist, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Kosten des Regulierungssystems und den daraus resultierenden Vorteilen zu erzielen, vor allem bei Aufträgen von niedrigerem Wert. Im Durchschnitt dauert ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren 108 Tage und kostet 28.000 Euro. 3/4 der Kosten fließen in die Vorbereitung der Angebote (5,4 Angebote im Durchschnitt) und 1/4 der Kosten in die Arbeit der öffentlichen Auftraggeber. Die am schlechtesten abschneidenden Mitgliedstaaten benötigen dreimal mehr Zeit für den Abschluss eines Vergabeverfahrens als die Mitgliedstaaten mit den besten Ergebnissen.

Aus der Feedback-Erklärung zur Grünbuch-Konsultation geht hervor, dass alle unterschiedlichen Akteure (öffentliche Behörden, Unternehmen, Verbände der Zivilgesellschaft, Rechtssachverständige und einzelne Bürger) sehr stark an der angekündigten Reform interessiert sind.

Die Ergebnisse der Bewertung und die Antworten auf das Grünbuch enthalten genügend Fakten und Meinungen zur Funktionsweise der derzeitigen Rechtsvorschriften und zeigen einen gewissen Spielraum für Verbesserungen auf. Sie werden unweigerlich in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, den die Kommission vor Ende 2011 zu veröffentlichen gedenkt.

Die nächste Etappe im legislativen Reformprozess wird die Konferenz am 30. Juni 2011 unter Federführung der Kommission sein. Auf ihr werden führende politische Entscheidungsträger, Praktiker auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe und Vertreter der Zivilgesellschaft die Möglichkeit erhalten, über die Prioritäten der Legislativreform zu diskutieren. Die Bewertung und die Antworten auf das Grünbuch dienen als Grundlage für diese Gespräche. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen