Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft


Hin zu einer umweltverträglichen Weltwirtschaft und besserer Governance – Kommission legt politische Leitlinien für Rio+20-Konferenz vor
Die nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen und Naturkapital ist von wesentlicher Bedeutung für alle Länder, ungeachtet ihres Entwicklungsstandes


(05.07.11) - Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, die die Grundlage für die Position der EU auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung Rio+20 im Juni 2012 in Rio de Janeiro darstellt.

Die Mitteilung umreißt die Zielsetzungen und spezifischen Maßnahmen für die beiden miteinander verknüpften Themen der Konferenz: Es geht darum, den Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung zu ermöglichen und eine bessere Governance für die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik und EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs stellten die Mitteilung gemeinsam vor und setzten damit ein wichtiges Zeichen für die enge Verbindung zwischen Umwelt und Entwicklung.

Janez Potočnik erklärte: "Die nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen und Naturkapital ist von wesentlicher Bedeutung für alle Länder, ungeachtet ihres Entwicklungsstandes. Für Entwicklungsländer kann sie eine echte Chance sein, da Ressourcen und Naturkapital ganz wesentlich mit den Bemühungen zur Beseitigung von Armut verknüpft sind. Um dies auf globaler Ebene zu erreichen, müssen wir damit beginnen, weltweit die richtigen Marktbedingungen und den richtigen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Rio+20 kann den Startschuss für den weltweiten Übergang zu einer umweltverträglichen Weltwirtschaft geben."

Andris Piebalgs fügte hinzu: "Die Entwicklungsländer bekommen die Auswirkungen des Klimawandels und der Zerstörung der Umwelt als erste zu spüren. Überschwemmungen, Dürren und der Anstieg des Meeresspiegels sind die sichtbarsten Folgen. Sie gefährden die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die wir durch unsere Unterstützung einleiten wollen. Rio+20 gibt uns die Gelegenheit, politisches Engagement zu sichern, um die Lebensumstände von Millionen von Menschen zu verbessern. Wir müssen den Übergang zu in einer umweltverträglichen Wirtschaft vollziehen, durch die wir nachhaltiges Wachstum zum Wohle aller Bürger erzielen können."

Die Mitteilung geht auf das "Was, Wie und Wer" des Übergangs zu einer umweltverträglichen Wirtschaft ein und enthält Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden könnten.

Sie umfasst folgende Kernthemen:

1. Investition in Schlüsselressourcen und Naturkapital ("was"):
In diesem Zusammenhang sind zu nennen: Wasser, erneuerbare Energien, Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, nachhaltige Landwirtschaft, Wälder, Abfall und Recycling. Diese Bereiche bilden den Grundstock von Millionen von Existenzen und können dazu beitragen, Armut zu lindern. Sie könnten zu Bereichen des künftigen Wirtschaftswachstums und globaler Märkte werden.

2. Verbindung von marktwirtschaftlichen und rechtlichen Instrumenten ("wie"): Öko-Steuern, Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel, Investitionen in Fertigkeiten und "grüne" Arbeitsplätze. Es müssen Indikatoren entwickelt werden, die ein umfassenderes Bild des (ökologischen und sozialen) Fortschritts vermitteln und das BIP ergänzen.

3. Verbesserung der Governance und engere Einbindung des Privatsektors ("wer"): Stärkung und Vereinheitlichung der bestehenden internationalen Governance-Strukturen (zum Beispiel durch eine Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)). Des Weiteren sind die Beteiligung und das Engagement von Unternehmen und Zivilgesellschaft unerlässlich.

Die Mitteilung legt den Grundstein für den weiteren Dialog zwischen Kommission, Rat und Parlament, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staaten im Vorfeld von Rio+20. Die EU muss den UN bis zum 1. November 2011 eine konsolidierte Position vorlegen.

Nächste Schritte
Auf der Grundlage dieser Mitteilung wird die Kommission zusammen mit Rat und Parlament eine einheitliche EU-Position ausarbeiten, die mit konkreten politischen Konzepten und Maßnahmen zur Ökologisierung der Wirtschaft zu den ehrgeizigen Zielen von Rio+20 beitragen wird.

Hintergrund
Obwohl bei der Armutsbekämpfung und dem Umweltschutz gute Fortschritte gemacht wurden, bleiben auch zwei Jahrzehnte nach dem ersten "Erdgipfel" erhebliche Herausforderungen weltweit. Mehrere Millenium-Entwicklungsziele sind von ihrer Verwirklichung weit entfernt. Rund 1,4 Mrd. Menschen leben nach wie vor in äußerster Armut, und ein Sechstel der Weltbevölkerung leidet an Unterernährung. Natürliche Ressourcen schwinden und gleichzeitig steigen die weltweiten Treibhausgasemissionen weiter an. Vor diesem Hintergrund werden Staats- und Regierungschefs aus aller Welt im Juni 2012 in Rio de Janeiro zum vierten Umweltgipfel dieser Art zusammenkommen, um den 20. Jahrestag der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Rio 1992) und den 10. Jahrestag des Johannesburger Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der im Jahr 2002 stattfand, zu begehen.

Bei Rio+20 wird der Schwerpunkt auf zwei miteinander verknüpften Themen liegen: auf der umweltverträglichen Wirtschaft vor dem Hintergrund von nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung sowie dem institutionellen Rahmen für die nachhaltige Entwicklung. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen