Einheitliches Regelwerk für das Bankwesen
Finanzmarkt-Compliance: Europäische Kommission verabschiedet neun technische Regulierungsstandards zur Umsetzung des einheitlichen Regelwerks im Bankwesen
Die neuen Eigenkapitalvorschriften (CRR/CRD) gelten seit dem 1. Januar 2014 und sehen die Verabschiedung zahlreicher delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vor
(07.04.14) - Die Europäische Kommission hat Mitte März ein Paket technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Umsetzung wichtiger Bestimmungen von Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie (CRR/CRD) verabschiedet. Die neun RTS regeln u. a. die Art und Weise, wie zuständige Behörden und Marktteilnehmer Angaben zu Verbriefungspositionen veröffentlichen müssen, wie potenzielle Verluste aus Derivatepositionen und Ausfällen der Gegenpartei zu berechnen sind und welche Arten von Instrumenten bei der Zahlung von Boni verwendet werden dürfen.
Die RTS wurden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erarbeitet. Sie basieren auf den Erfahrungen der Bankenaufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten und tragen den Ergebnissen der Konsultation von Interessenträgern Rechnung. Die RTS wurden jetzt von der Europäischen Kommission verabschiedet.
Hierzu sagte Kommissar Michel Barnier: "Das einheitliche Regelwerk für das Bankwesen ist ein ehrgeiziges Unterfangen. Es soll sicherstellen, dass für alle Banken im gesamten Binnenmarkt einheitliche Vorschriften gelten. Dadurch werden unabhängig vom Niederlassungsort der Banken eine angemessene Regulierung und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Mit der Verabschiedung des Pakets der Eigenmittelvorschriften wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen. Um jedoch in den vollen Genuss der Vorteile des einheitlichen Regelwerks zu kommen, muss eine Vielzahl von Einzelaspekten durch technische Standards, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte weiterentwickelt werden. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Kommission können wir heute einen wichtigen Schritt in diese Richtung tun."
Die neuen Eigenkapitalvorschriften (CRR/CRD) gelten seit dem 1. Januar 2014 und sehen die Verabschiedung zahlreicher delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vor, durch die geregelt wird, in welcher Form zuständige Behörden und Institute ihren Verpflichtungen aus CRR und CRD nachkommen müssen.
Die RTS sind ein wichtiger Baustein für einen strengeren Regulierungsrahmen für Banken und Wertpapierfirmen und müssen als unmittelbar verbindliche europäische Rechtsvorschriften nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.
Die CRR und CRD beinhalten über hundert Mandate für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Bislang hat die Kommission dreizehn technische Regulierungsstandards und einen technischen Durchführungsstandard (ITS) verabschiedet, von denen einige mehrere Mandate abdecken.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat haben einen Monat Zeit, um ihr Einspruchsrecht wahrzunehmen; sie können diese Frist auf eigene Initiative um weitere zwei Monate verlängern. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die RTS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ihre Bestimmungen sind ab dem Datum ihres Inkrafttretens direkt anwendbar (d. h. in allen Mitgliedstaaten ohne Umsetzung in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich).
Näheres unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/acts_de.htm#rts
http://www.eba.europa.eu/about-us/work-programme/current-work-programme
(Europäische Kommission: ra)
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