Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Fördergebietskarte 2014 bis 2020 für Deutschland
In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 21,1 Mio. Einwohner, d. h. 25,85 Prozent der Bevölkerung Deutschlands

(04.04.14) - Die Europäische Kommission hat die Fördergebietskarte Deutschlands für die Gewährung von Regionalbeihilfen im Zeitraum 2014 bis 2020 auf der Grundlage der im Juni 2013 von der Kommission verabschiedeten neuen Regionalbeihilfeleitlinien genehmigt. In den neuen Leitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung gewähren dürfen. Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt.

In einer nationalen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen des Mitgliedstaats in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze ("Beihilfehöchstintensität") den Unternehmen in den Fördergebieten Beihilfen gewährt werden dürfen. Die neue Fördergebietskarte wird vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 21,1 Mio. Einwohner, d. h. 25,85 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Für regionale Investitionsvorhaben großer Unternehmen in diesen Gebieten können Beihilfen gewährt werden, die sich je nach Fördergebiet auf höchstens 10 Prozent bis 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten belaufen dürfen. Bei Investitionsvorhaben von KMU können diese Obergrenzen angehoben werden.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die genehmigte Fördergebietskarte für Deutschland steht mit unserer Kohäsionspolitik und den Zielen der Modernisierung der Beihilfepolitik im Einklang. Angestrebt werden staatliche Beihilfen, die gezielt vergeben werden, damit sie eine möglichst große Wirkung entfalten können. Nun kann Deutschland seine Strategie für die regionale Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2020 auf einen neuen Rahmen für die Gewährung von Regionalbeihilfen stützen und einen reibungslosen Übergang vollziehen."

Nach den Regionalbeihilfeleitlinien haben Gebiete, in denen das Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, bei der Gewährung regionaler Investitionsbeihilfen Priorität, da der vorrangige Zweck von Regionalbeihilfen darin besteht, die Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa zu fördern. Während für den Zeitraum 2007 bis 2013 noch fast das ganze Gebiet der neuen deutschen Länder in diese Kategorie eingestuft wurde, war dies für den Zeitraum 2014 bis 2020 bei keinem Gebiet in Deutschland mehr erforderlich. Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Bestimmungen zu gewährleisten, werden die bislang prioritär geförderten Gebiete bis 2020 weiterhin für Beihilfen in Betracht kommen; allerdings werden die für sie geltenden Beihilfehöchstintensitäten Ende 2017 gesenkt.

Auf der Grundlage der Regionalbeihilfeleitlinien können die Mitgliedstaaten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch andere Gebiete fördern, um das regionale Entwicklungsgefälle auszugleichen. Da diese Gebiete aus europäischer Sicht weniger benachteiligt sind als Gebiete, deren Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, sind der geografische Anwendungsbereich und die Intensität der Beihilfen streng limitiert. In der Fördergebietskarte sind die von Deutschland auf dieser Grundlage ausgewählten Fördergebiete ausgewiesen.

Die Beihilfehöchstintensitäten für regionale Investitionsbeihilfen in den deutschen Fördergebieten sind im Vergleich zum Zeitraum 2007-2013 leicht gesunken (je nach Fördergebiet um 5 bis 15 Prozentpunkte).

Hintergrund
In den Regionalbeihilfeleitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren dürfen, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten Europas oder den Ausbau bzw. die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu fördern. Der Zweck der Regionalbeihilfen besteht letztlich in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Ferner enthalten die Regionalbeihilfeleitlinien Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer Fördergebietskarten, die für die gesamte Geltungsdauer der Leitlinien gelten werden, berücksichtigen müssen. In den Fördergebietskarten sind die Gebiete ausgewiesen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, sowie der Anteil der beihilfefähigen Investitionskosten (Beihilfeintensität). Die beihilfefähigen Kosten sind der Teil der Gesamtinvestitionskosten, der bei der Berechnung der Beihilfe berücksichtigt werden kann.

Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dürfen Mitgliedstaaten Beihilfen gewähren, wenn sie zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten beitragen, in denen der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht. Den Regionalbeihilfeleitlinien zufolge sind dies Gebiete mit einem BIP von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts sowie Gebiete in äußerster Randlage. Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Bestimmungen zu gewährleisten, werden Gebiete, in denen das Pro-Kopf-BIP früher unter dem Schwellenwert von 75 Prozent des EU-Durchschnitts lag, auf EU-Ebene weiter als für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete festgelegt. Im Falle Deutschlands werden die Beihilfeintensitäten für diese Gebiete Ende 2017 auf die für Fördergebiete nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV geltenden Intensitäten abgesenkt.

Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV sind Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete zulässig, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise ändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Nach den Regionalbeihilfeleitlinien sind dies Gebiete, die im Vergleich zum EU-Durchschnitt oder zum nationalen Durchschnitt benachteiligt sind. Der Bevölkerungsanteil wird nach sozioökonomischen Kriterien auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt; dabei wird das Entwicklungsgefälle einschließlich der Arbeitslosigkeit sowohl auf EU- als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene berücksichtigt. Anschließend legen die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Fördergebietskarten fest, wie sie diesen Spielraum für die Ausweisung weiterer Fördergebiete nutzen, um das inländische Entwicklungsgefälle auszugleichen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen