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Compliance in der Landwirtschaft


EU-Kommission verstärkt Druck auf Mitgliedstaaten zur Einführung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten
Tierschutz: Die Mitgliedstaaten stehen an vorderster Front bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates und hatten seit 2001 Zeit, dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese Vorschriften anwenden


(10.05.12) - Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Die Mitgliedstaaten stehen an vorderster Front bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates und hatten seit 2001 Zeit, dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe diese Vorschriften anwenden. Drei Mitgliedstaaten (VK, Schweden und Luxemburg) haben bereits mitgeteilt, dass sie das bevorstehende Verbot bereits einhalten. Nach Angaben der Mitgliedstaaten dürften 16 von ihnen dem Verbot bis zu seinem Inkrafttreten nachgekommen sein.

Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: "Die europäischen Verbraucher haben hohe Erwartungen an die Qualität ihrer Lebensmittel, und die Landwirte stellen hohe Ansprüche an fairen Wettbewerb. Dies gegen die wirtschaftlichen Probleme abzuwägen, vor denen unsere Landwirtschaft steht, ist eine große Herausforderung. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Bestimmungen dieser Richtlinie umzusetzen, und die Kommission wird die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und gegen diejenigen Mitgliedstaaten vorgehen, die die Vorschriften über die Unterbringung von Sauen nicht einhalten."

Hintergrund – Änderungsbedarf:
Das Verbot der Sauenhaltung in Einzelbuchten ist eine Reaktion auf Forderungen, insbesondere von Seiten der EU-Verbraucher, die Lebensmittelqualität und die artgerechte Tierhaltung in der EU zu verbessern. Es stellt einen wichtigen Etappensieg für den Tierschutz dar und wurde gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse beschlossen, denen zufolge das Wohl der Sauen nachweislich erheblich beeinträchtigt wird, wenn sie in Einzelbuchten gehalten werden. Weitere Vorteile des neuen Haltungssystems bestehen darin, dass es die Überlebensrate neugeborener Ferkel ebenso wie die Sauenproduktivität deutlich erhöht.

Das Verbot stellt nicht nur sicher, dass die in der EU erzeugten Lebensmittel von hoher Qualität sind, was der Gesundheit der Verbraucher zugutekommt, sondern auch, dass ein höheres Maß an Tierschutz erreicht wird. Als das Verbot der Einzelbuchten für Sauen erlassen wurde, erhielt die Branche ausreichend Zeit, um ihre Praxis anzupassen und die Investitionskosten auf einen langen Zeitraum zu verteilen.

Die Kommission hat im letzten Jahr mehrfach auf den bevorstehenden Ablauf der Umsetzungsfrist hingewiesen, als deutlich wurde, dass viele Mitgliedstaaten den Vorschriften noch nicht nachkamen.

Die nächsten Schritte:
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dringend alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Vorschriften der Richtlinie 2008/120/EG des Rates einzuhalten und weiterhin transparente und vereinheitlichte Daten über die Einführung der Gruppenhaltung von Sauen vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)


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