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Anwendung des EU-Kartellrechts im Kfz-Sektor


Europäische Kommission veröffentlicht Hilfen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln im Kfz-Sektor
Sie sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen


(12.09.12) - Die Europäische Kommission hat eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Anwendung des EU-Kartellrechts im Kfz-Sektor veröffentlicht. Die FAQ geben Interessengruppen Hinweise darüber an die Hand, wie die Kommission die entsprechenden Vorschriften handhabt, wobei besonders der Markt für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie der Ersatzteilmarkt berücksichtigt werden.

"Die FAQ sind ein praktischer Leitfaden, der insbesondere für KMU und für die Verbraucher eine wertvolle Hilfe sein dürfte", bemerkte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. "Sie sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen. Betroffen sind Fahrzeughersteller, Händler, Ersatzteillieferanten, unabhängige Reparaturwerkstätten und letztlich auch die Verbraucher."

Im Mai 2010 hatte die Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor und ergänzende Leitlinien zur Anwendung des EU-Kartellrechts auf bestimmte Kategorien von Vereinbarungen zwischen Fahrzeugherstellern und ihren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilhändlern angenommen. Nachdem Interessengruppen und nationale Wettbewerbsbehörden um weitere praktische Anleitungen für die Anwendung der neuen Regeln nachgesucht haben, hat die Kommission nun eine Liste häufig gestellter Fragen veröffentlicht.

Die FAQ beruhen auf Rückmeldungen und Anfragen, die zu Beginn des Geltungszeitraums der neuen Regeln eingingen. In ihnen wird der Ansatz der Kommission bei speziellen Fragen zu den folgenden sechs Aspekten erläutert:
1) der Einhaltung von Gewährleistungen,
2) dem Kundendienst im Rahmen von Leasingverträgen,
3) der Lieferung von Ersatzteilen,
4) der Nutzung und dem Kauf von elektronischen Diagnosegeräten und Reparaturwerkzeugen,
5) dem Zugang zu technischen Informationen und
6) dem Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten. Besondere Aufmerksamkeit gilt somit den Kfz-Anschlussmärkten, auf denen allgemein ein weniger scharfer Wettbewerb herrscht als auf dem Markt für Neufahrzeuge.

Die FAQ können auf der Website der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/legislation.html
abgerufen werden. (Europäische Kommissiojn: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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