Anwendung des EU-Kartellrechts im Kfz-Sektor
Europäische Kommission veröffentlicht Hilfen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln im Kfz-Sektor
Sie sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen
(12.09.12) - Die Europäische Kommission hat eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Anwendung des EU-Kartellrechts im Kfz-Sektor veröffentlicht. Die FAQ geben Interessengruppen Hinweise darüber an die Hand, wie die Kommission die entsprechenden Vorschriften handhabt, wobei besonders der Markt für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie der Ersatzteilmarkt berücksichtigt werden.
"Die FAQ sind ein praktischer Leitfaden, der insbesondere für KMU und für die Verbraucher eine wertvolle Hilfe sein dürfte", bemerkte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. "Sie sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen. Betroffen sind Fahrzeughersteller, Händler, Ersatzteillieferanten, unabhängige Reparaturwerkstätten und letztlich auch die Verbraucher."
Im Mai 2010 hatte die Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor und ergänzende Leitlinien zur Anwendung des EU-Kartellrechts auf bestimmte Kategorien von Vereinbarungen zwischen Fahrzeugherstellern und ihren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilhändlern angenommen. Nachdem Interessengruppen und nationale Wettbewerbsbehörden um weitere praktische Anleitungen für die Anwendung der neuen Regeln nachgesucht haben, hat die Kommission nun eine Liste häufig gestellter Fragen veröffentlicht.
Die FAQ beruhen auf Rückmeldungen und Anfragen, die zu Beginn des Geltungszeitraums der neuen Regeln eingingen. In ihnen wird der Ansatz der Kommission bei speziellen Fragen zu den folgenden sechs Aspekten erläutert:
1) der Einhaltung von Gewährleistungen,
2) dem Kundendienst im Rahmen von Leasingverträgen,
3) der Lieferung von Ersatzteilen,
4) der Nutzung und dem Kauf von elektronischen Diagnosegeräten und Reparaturwerkzeugen,
5) dem Zugang zu technischen Informationen und
6) dem Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten. Besondere Aufmerksamkeit gilt somit den Kfz-Anschlussmärkten, auf denen allgemein ein weniger scharfer Wettbewerb herrscht als auf dem Markt für Neufahrzeuge.
Die FAQ können auf der Website der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/legislation.html
abgerufen werden. (Europäische Kommissiojn: ra)
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