Internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz
Australien und Europäische Kommission einigen sich über den Weg zur vollständigen Verbindung ihrer Emissionshandelssysteme
CO2-Märkte sind das entscheidende Instrument sind, um den Klimawandel anzugehen, und das wirksamste Mittel, um eine Verringerung der Emissionen zu erreichen
(12.09.12) - Der australische Minister für Klimawandel und Energieeffizienz, Greg Combet, und die EU-Kommissarin für Klimapolitik, Connie Hedegaard, haben angekündigt, dass Australien und die EU ihre Emissionshandelssysteme miteinander verbinden werden.
Die beiderseitige Verbindung durch gegenseitige Anerkennung der CO2-Einheiten der beiden Systeme mit Deckelung und Handel soll spätestens am 1. Juli 2018 beginnen. Diese Regelung gibt Unternehmen die Möglichkeit, mit CO2-Einheiten aus dem australischen Emissionshandelssystem wie auch dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ihren Verpflichtungen aus beiden Systemen nachzukommen.
"Durch die Verbindung der Systeme Australiens und der Europäischen Union wird bekräftigt, dass die CO2-Märkte das entscheidende Instrument sind, um den Klimawandel anzugehen, und das wirksamste Mittel, um eine Verringerung der Emissionen zu erreichen", erklärte Herr Combet. "Das System der Europäischen Union ist das erste regionale Emissionshandelssystem und erfasst den größten Teil des europäischen Kontinents. Jetzt können wir der ersten interkontinentalen Verbindung von Emissionshandelssystemen entgegensehen", ergänzte Frau Hedegaard. "Dies wäre ein großer Erfolg sowohl für Europa als auch für Australien. Es ist ein weiterer Beweis für die enge internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz und wird zusätzliche Impulse für den Aufbau eines starken internationalen CO2-Markts erzeugen."
Zur Erleichterung dieser Verbindung wird die australische Regierung die Preisgestaltung für den australischen CO2-Preis in zwei Punkten ändern:
>> die Preisuntergrenze wird nicht angewandt,
>> bei der Verwendung der infrage kommenden Kyoto-Einheiten wird eine neue Teilobergrenze eingeführt. Während dem System unterliegende Unternehmen in Australien immer noch bis zu 50 Prozent ihrer Verpflichtungen durch den Kauf infrage kommender internationaler Einheiten erfüllen dürfen, können nur 12,5 Prozent ihrer Verpflichtungen durch Kyoto-Einheiten abgedeckt werden.
Im Gegenzug zu diesen Änderungen wird während der Fortsetzung der förmlichen Verhandlungen zur Schaffung einer vollständigen beiderseitigen Verbindung eine vorläufige Verbindung hergestellt, die es australischen Unternehmen ab dem 1. Juli 2015 und bis spätestens 1. Juli 2018, also bis zur vollständigen Herstellung der Verbindung, gestattet, EU-Zertifikate zu verwenden, um zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem australischen Emissionshandelssystem beizutragen.
"Die dem System unterliegenden australischen Unternehmen können jetzt EU-Zertifikate kaufen, um ihren künftigen Verpflichtungen in Australien nachzukommen", so Herr Combet. "Diese Regelungen verschaffen den australischen Unternehmen Zugang zu einem größeren Markt für kosteneffektive Emissionsreduktionen und den Marktteilnehmern in Europa besseren Geschäftschancen."
Außerdem würde durch die Regelungen Flexibilität für Unternehmen geschaffen, die sowohl in Australien als auch in Europa tätig sind, wodurch die Kosten für die Einhaltung der Verpflichtungen verringert würden, so Herr Combet weiter. "Ich begrüße die Änderungen, denen die australische Regierung zugestimmt hat und die eine Einführung der vorläufigen Regelungen ermöglichen. Durch den schrittweisen Aufbau der Verbindung zwischen dem europäischen und dem australischen Markt wird die vollständige Verbindung im Jahr 2018 vereinfacht", erklärte Frau Hedegaard.
Die Europäische Kommission und Australien werden daran arbeiten, bis Mitte 2013 Regelungen zu einem Register für die vorläufige Verbindung zu vereinbaren. Die australische Regierung hat sich bereit erklärt, Verhandlungen über eine Vereinbarung für eine vollständige Verbindung aufzunehmen, und die Europäische Kommission wird hierfür in den kommenden Monaten ein Mandat beantragen.
Herr Combet und Frau Hedegaard haben in einem Schriftwechsel ihre gemeinsamen Vorstellungen von den Modalitäten der Verbindung der beiden Systeme bekräftigt. Dieses Dokument enthält das gemeinsame Konzept der Europäischen Kommission (Kommission) und des Australischen Bundes (Australien) für die Verbindung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) und dem mit dem Clean Energy Act 2011 eingeführten Emissionshandelssystem Australiens (System Australiens).
Die EU-Kommissarin für Klimapolitik und der australische Minister für Klimawandel und Energieeffizienz werden bei den zuständigen Behörden die Mandate beantragen, um eine Vereinbarung zur Erleichterung der vollständigen Verbindung ihrer jeweiligen CO2-Märkte auszuhandeln und abzuschließen, bei dem europäische Einheiten (also EU-Zertifikate) für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem System Australiens und australische Einheiten für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem EU-EHS anerkannt werden.
Diese Vereinbarung sollte von der Europäischen Union und dem Australischen Bund bis Mitte 2015 abgeschlossen werden, um den Beginn der vollständigen Verbindung bis spätestens 1. Juli 2018 zu erleichtern.
Die Vereinbarung wird u. a. folgende wesentliche Politikbereiche umfassen:
>> Regelungen zur Messung, Berichterstattung und Überprüfung;
>> die Arten, die Mengen und die anderen maßgeblichen Aspekte von Einheiten Dritter, die in beiden Systemen anerkannt werden können;
>> die Rolle der einheimischen Ausgleichsmaßnahmen am Boden;
>> etwaige Auswirkungen auf die Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der EU und in Australien insbesondere in den Bereichen, in denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, und
>> vergleichbare Marktüberwachung.
Nachdem das System Australiens entsprechend Abschnitt 6 geändert wurde, werden die Kommission und Australien als vorläufige Regelung eine teilweise Verbindung herstellen, bei der die Einheiten der EU verwendet werden können, um den Verpflichtungen aus dem System Australiens nachzukommen.
Bei der teilweisen Verbindung handelt es sich um eine befristete vorläufige Maßnahme, bei der EU-Zertifikate im System Australiens verwendet werden können, um Verpflichtungen nachzukommen, die ab dem 1. Juli 2015 entstehen. Die Maßnahme wird laufen, bis die vollständige Verbindung hergestellt wird, jedoch, wie in Abschnitt 1 angegeben, bis spätestens 1. Juli 2018.
Zur Erleichterung der Regelungen für die teilweise Verbindung und zur Vereinfachung des Wegs bis zur Herstellung der vollständigen Verbindung wird Australien sein System wie folgt ändern:
>> keine Anwendung einer Preisuntergrenze und
>> Anwendung einer zusätzlichen mengenmäßigen Beschränkung von 12,5 Prozent für die Verwendung von zertifizierten Emissionsreduktionen (CER), Emissionsreduktionseinheiten (ERU) und Gutschriften aus Senken (RMU) im Rahmen der jährlichen Gesamtobergrenze von 50 Prozent für die Abgabe von internationalen Einheiten durch die dem System unterliegenden Unternehmen.
Australien wird seine Preisobergrenze unter Bezugnahme auf den voraussichtlichen Preis für die EU-Einheiten im Zeitraum 2015/16 festsetzen. (Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>