Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Marktzutrittsschranken erscheinen hoch


Fusionskontrolle: Kommission prüft geplante Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair
Übernahme könnte dazu führen, dass der Wettbewerb auf vielen Strecken faktisch oder potenziell ausgeschaltet wird


(13.09.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung (Phase II) der am 24. Juli 2012 bei der Kommission angemeldeten geplanten Übernahme von Aer Lingus durch die Billigfluggesellschaft Ryanair eingeleitet. Beide Beteiligte zählen zu den größten Unternehmen auf dem irischen Markt für Passagierflugverkehr.

Die vorläufige Prüfung der Kommission hat ergeben, dass die geplante Übernahme in Form eines öffentlichen Angebots möglicherweise Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt. Ryanair und Aer Lingus sind die wichtigsten Fluggesellschaften am Flughafen Dublin. Auf vielen europäischen Strecken, vor allem ab Irland, sind die beiden Fluggesellschaften engste Wettbewerber und die Marktzutrittsschranken erscheinen hoch. Viele dieser Strecken werden derzeit nur von den beiden Fluggesellschaften bedient. Die Übernahme könnte daher dazu führen, dass der Wettbewerb auf vielen dieser Strecken faktisch oder potenziell ausgeschaltet wird.

In Anbetracht dieser Bedenken wird die Kommission den geplanten Zusammenschluss nun einer eingehenden Prüfung unterziehen. Derartige Prüfungen werden ergebnisoffen geführt. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 16. Januar 2013) feststellen, ob der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

Hintergrund
Den ersten Versuch einer Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair hat die Kommission in ihrer Entscheidung M.4439 vom 27. Juni 2007 untersagt (Entscheidung und weitere Unterlagen in der Sache siehe
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_4439) .

Dieser Beschluss wurde durch das Urteil T-342/07 des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Juli 2010 bestätigt.

Der zweite Übernahmeversuch von Aer Lingus durch Ryanair wurde am 8. Januar 2009 bei der Kommission angemeldet und anschließend wieder zurückgezogen.

Gegenüber dem Jahr 2007, als die Kommission ihrer Entscheidung annahm, hat die Anzahl der Strecken, die sowohl von Ryanair als auch von Aer Lingus bedient werden, zugenommen.

Ryanair ist eine Billigfluggesellschaft, die im Punkt-zu-Punkt-Linienflugverkehr hauptsächlich innerhalb Europas tätig ist. Das Unternehmen verfügt über eine Flotte von 294 Flugzeugen und 51 Stützpunkte in ganz Europa. Dublin ist einer der größten Standorte von Ryanair. Im Geschäftsjahr 2011/2012 (bis März 2012) beförderte Ryanair rund 75,8 Mio. Passagiere.

Aer Lingus ist eine börsennotierte Fluggesellschaft mit Sitz in Irland, die vor allem im Punkt-zu-Punkt-Linienflugverkehr tätig ist. In der IATA-Sommerflugplanperiode 2012 bedient sie mit 45 Flugzeugen 108 Strecken innerhalb Irlands, in das Vereinigte Königreich, auf das europäische Festland und in die USA. Der Flughafen Dublin ist ihr Hauptstandort. Im Jahr 2011 beförderte Aer Lingus 10,4 Mio. Passagiere.

Ryanair besitzt bereits 29,82 Prozent von Aer Lingus. Diese Minderheitsbeteiligung wird derzeit von der britischen Wettbewerbsbehörde geprüft, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Ryanair und Aer Lingus auf Strecken zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen