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Betrugsanfällig und hoch kompliziert


Steuern: Europäische Kommission stellt Optionen für einfacheres und robusteres künftiges Mehrwertsteuersystem vor
"Wir müssen das Mehrwertsteuersystem der EU von Grund auf neu gestalten"

(12.11.14) - Die Kommission hat ein Papier veröffentlicht, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU erläutert werden. Ziel ist die Schaffung eines "endgültigen Mehrwertsteuersystems", das das seit mehr als 20 Jahren in der EU geltende vorläufige und überholte System ersetzen soll. Das künftige Mehrwertsteuersystem soll den Bedürfnissen der Wirtschaft im Binnenmarkt besser gerecht werden und weniger betrugsanfällig sein als das heutige System. Das Dokument der Kommissionsdienststellen stützt sich auf ausführliche Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern und enthält fünf Optionen für die Gestaltung des künftigen Mehrwertsteuersystems.

Algirdas Šemeta, der für Steuern zuständige EU-Kommissar, erklärte: "In den letzten Jahren hat die Kommission zahlreiche Verbesserungen des Mehrwertsteuersystems vorangetrieben. Wir haben Maßnahmen eingeführt, um es unternehmensfreundlicher zu machen und um Betrug besser zu verhindern. Doch irgendwann ist es mit Reparaturen nicht mehr getan, sondern es muss ein neues Auto gekauft werden. Wir müssen das Mehrwertsteuersystem der EU von Grund auf neu gestalten, und heute haben wir die ersten Überlegungen dazu vorgestellt.”

Als der Binnenmarkt 1992 geschaffen wurde, war geplant, für den Handel innerhalb der EU ein Mehrwertsteuersystem einzuführen, das sich daran orientieren sollte, wie Gegenstände auf nationaler Ebene besteuert werden; damit sollte das Konzept einer wirklich grenzenlosen Union unterstützt werden. Damals war es jedoch aus politischen und technischen Gründen nicht möglich, ein EU-Mehrwertsteuersystem zu schaffen, das die Steuerpraxis in den Mitgliedstaaten (d. h. Besteuerung am Ursprungsort) widerspiegelt. Deshalb wurde ein Übergangssystem eingeführt, bis eine dauerhafte Mehrwertsteuerregelung auf Basis der Besteuerung am Ursprungsort eingeführt werden könnte.

Bei diesem System – das heute nach mehr als 20 Jahren immer noch gilt – sind grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, während der EU-interne Erwerb im Mitgliedstaat des Erwerbs besteuert wird. Dieses System hat sich jedoch als betrugsanfällig und als hoch kompliziert für grenzübergreifende Geschäfte erwiesen. Daher ist die Entwicklung eines neuen endgültigen Mehrwertsteuersystems, das auf die moderne Wirtschaft zugeschnitten ist und den EU-internen Handel begünstigt, eine wichtige Priorität für die Kommission.

Hintergrund
Umfangreiche politische und fachliche Konsultationen haben ergeben, dass ein auf dem Ursprungsort basierendes System wohl nicht realisierbar ist. Es besteht vielmehr Einigkeit darin, dass ein endgültiges System auf dem Grundsatz des Bestimmungsorts basieren muss, d. h. die Mehrwertsteuer ist am Bestimmungsort der Gegenstände zu entrichten. Dieses System kann jedoch für Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen auf unterschiedliche Weise gestaltet und umgesetzt werden. In dem heute veröffentlichten Dokument werden die fünf Optionen vorgestellt, die die Kommission für durchführbar hält:

>> Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.

>> Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.

>> Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).

>> Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.

>> Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.

Das Dokument enthält auch eine kurze Erläuterung der Optionen. Die Kommission wird nun eine eingehende Bewertung vornehmen, um festzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen Optionen für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten haben würden. Im Frühjahr 2015 wird sie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen erläutern.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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