Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine Kontrolle über Digitalkinoserver


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des US-Digitalkinounternehmens Doremi durch Konkurrenten Dolby
Nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen

(12.11.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Doremi durch Dolby nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss trotz der weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehenden Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern keine Wettbewerbsbeschränkungen bewirken wird, da alternative Anbieter vorhanden sind, das Marktumfeld sich rasch verändert und die Abnehmer ohne weiteres den Anbieter wechseln können. Außerdem stellte die Kommission fest, dass infolge der Zusammenführung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern und Digitalkino-Audioprozessoren nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen ist.

Digitalkinoserver sind neben dem Projektor und dem Audioprozessor die wichtigsten Bestandteile von Digitalkinosystemen. Sie dienen dazu, Digitalfilmdateien zu laden, zu speichern, zu entschlüsseln, zu dekodieren und erneut zu verschlüsseln. Auf diesem Markt überschneiden sich die Tätigkeiten von Dolby und Doremi in erheblichem Maße. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb nicht beeinträchtigen wird, da es alternative Anbieter von Digitalkinoservern gibt, von denen einige erst vor kurzem in den Markt eingetreten sind, und industrielle Spezifikationen bestehen, die die Serverproduzenten einhalten müssen, um ihre Produkte verkaufen zu können, so dass die Abnehmer ohne weiteres ihren Lieferanten wechseln können.

Darüber hinaus hat die Kommission auch untersucht, inwieweit die starke Marktstellung dem Unternehmen nach dem Zusammenschluss möglicherweise auch Vorteile auf dem Digitalkino-Audiomarkt verschafft – ein benachbarter Markt, auf dem Dolby, aber nicht Doremi tätig ist. Auf dem Audiomarkt vertreibt Dolby derzeit eine innovative 3D-Raumklang-Technik mit der Bezeichnung Atmos. Die Kommission stellte jedoch fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz hat, die große Zahl seiner installierten Digitalkinoserver zu nutzen, um Anbieter konkurrierender Surround-Sound-Techniken vom Zugang zu Abnehmern auszuschließen.

Denn das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen verfügt über keine Marktmacht im Bereich des Verkaufs von Digitalkinoservern und hat keine Kontrolle über die installierten Digitalkinoserver. Selbst wenn das Unternehmen nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, eine Strategie zum Ausschluss von Surround-Sound-Wettbewerbern zu verfolgen, hätten die Vorführunternehmen einen starken wirtschaftlichen Anreiz, an ihrem bisherigen Surround-Sound-System festzuhalten, da die Kosten eines neuen Digitalkinoservers im Vergleich zur Ausstattung eines Kinos mit einem Surround-Sound-System verschwindend gering sind.

Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Übernahmevorhaben wurde am 25. September 2014 infolge eines Verweisungsantrags der spanischen Wettbewerbsbehörde, dem sich auch die britische Wettbewerbsbehörde anschloss, bei der Kommission angemeldet. Das US-Justizministerium hatte die Wartefrist in Bezug auf das einschlägige Prüfverfahren im August 2014 vorzeitig beendet.

Unternehmen und Produkte
Dolby ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Audio-, Video- und Sprachübertragungs-Technologien tätig ist. Doremi ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich des digitalen Kinos und vor allem auf dem Markt für die Entwicklung und Herstellung von Digitalkinoservern tätig ist.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen