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Keine Kontrolle über Digitalkinoserver


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des US-Digitalkinounternehmens Doremi durch Konkurrenten Dolby
Nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen

(12.11.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Doremi durch Dolby nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss trotz der weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehenden Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern keine Wettbewerbsbeschränkungen bewirken wird, da alternative Anbieter vorhanden sind, das Marktumfeld sich rasch verändert und die Abnehmer ohne weiteres den Anbieter wechseln können. Außerdem stellte die Kommission fest, dass infolge der Zusammenführung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern und Digitalkino-Audioprozessoren nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen ist.

Digitalkinoserver sind neben dem Projektor und dem Audioprozessor die wichtigsten Bestandteile von Digitalkinosystemen. Sie dienen dazu, Digitalfilmdateien zu laden, zu speichern, zu entschlüsseln, zu dekodieren und erneut zu verschlüsseln. Auf diesem Markt überschneiden sich die Tätigkeiten von Dolby und Doremi in erheblichem Maße. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb nicht beeinträchtigen wird, da es alternative Anbieter von Digitalkinoservern gibt, von denen einige erst vor kurzem in den Markt eingetreten sind, und industrielle Spezifikationen bestehen, die die Serverproduzenten einhalten müssen, um ihre Produkte verkaufen zu können, so dass die Abnehmer ohne weiteres ihren Lieferanten wechseln können.

Darüber hinaus hat die Kommission auch untersucht, inwieweit die starke Marktstellung dem Unternehmen nach dem Zusammenschluss möglicherweise auch Vorteile auf dem Digitalkino-Audiomarkt verschafft – ein benachbarter Markt, auf dem Dolby, aber nicht Doremi tätig ist. Auf dem Audiomarkt vertreibt Dolby derzeit eine innovative 3D-Raumklang-Technik mit der Bezeichnung Atmos. Die Kommission stellte jedoch fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz hat, die große Zahl seiner installierten Digitalkinoserver zu nutzen, um Anbieter konkurrierender Surround-Sound-Techniken vom Zugang zu Abnehmern auszuschließen.

Denn das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen verfügt über keine Marktmacht im Bereich des Verkaufs von Digitalkinoservern und hat keine Kontrolle über die installierten Digitalkinoserver. Selbst wenn das Unternehmen nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, eine Strategie zum Ausschluss von Surround-Sound-Wettbewerbern zu verfolgen, hätten die Vorführunternehmen einen starken wirtschaftlichen Anreiz, an ihrem bisherigen Surround-Sound-System festzuhalten, da die Kosten eines neuen Digitalkinoservers im Vergleich zur Ausstattung eines Kinos mit einem Surround-Sound-System verschwindend gering sind.

Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Übernahmevorhaben wurde am 25. September 2014 infolge eines Verweisungsantrags der spanischen Wettbewerbsbehörde, dem sich auch die britische Wettbewerbsbehörde anschloss, bei der Kommission angemeldet. Das US-Justizministerium hatte die Wartefrist in Bezug auf das einschlägige Prüfverfahren im August 2014 vorzeitig beendet.

Unternehmen und Produkte
Dolby ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Audio-, Video- und Sprachübertragungs-Technologien tätig ist. Doremi ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich des digitalen Kinos und vor allem auf dem Markt für die Entwicklung und Herstellung von Digitalkinoservern tätig ist.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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