Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU will Energieabhängigkeit verringern


Europäischer Energieeffizienzplan: Durch Sanierung und intelligente Zähler schneller zu größeren Einsparungen
EU-Kommission will koordinierte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einleiten, da die EU ansonsten ihr Energieeinsparungsziel von 20 Prozent nicht erreichen wird


(14.03.11) - Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan angenommen, der durch konkrete Maßnahmen größere Energieeinsparungen ermöglichen soll. Energieeffizienz ist für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas von zentraler Bedeutung, verringert die Energieabhängigkeit und ermöglicht es gleichzeitig, die Emissionen zu senken.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Stellen erheblichen Nutzen bringen: Sie dürften unseren Alltag verändern und pro Haushalt alljährlich Einsparungen von bis zu 1.000 Euro ermöglichen. Sie dürften die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie erhöhen und könnten bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze schaffen.

Hierzu sagte der für Energie zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger: "Unseren Schätzungen zufolge müssen trotz der bereits erzielten Fortschritte weitere entschlossene und koordinierte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eingeleitet werden, da die EU ansonsten ihr Ziel, bis 2020 Energieeinsparungen von 20 Prozent zu erzielen, nicht erreichen wird. Der Aktionsplan ebnet den Weg für die längerfristigen Schritte, die erforderlich sind, um bis 2050 eine CO2-arme, ressourceneffiziente Wirtschaft zu erreichen und die EU in Sachen Innovation an die Spitze zu bringen."

Jüngsten Kommissionsschätzungen zufolge wird die EU – sollte sie weitermachen wie bisher – die für 2020 angestrebte 20prozentige Erhöhung der Energieeffizienz voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen.

Die vor diesem Hintergrund im Aktionsplan vorgeschlagenen neuen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

>> Der Aktionsplan fördert die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors und schlägt eine verbindliche Zielvorgabe vor, um die Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes zu beschleunigen. Behörden sollten dazu verpflichtet werden, jährlich mindestens 3 Prozent ihrer Gebäude zu sanieren. Darüber hinaus führt er im öffentlichen Auftragswesen Energieeffizienzkriterien ein.

>> Er zielt ebenfalls darauf ab, bei privaten Gebäuden den Renovierungsprozess in Gang zu setzen und die Energieeffizienz von Geräten zu steigern.

>> Er soll den Wirkungsgrad der Strom- und Wärmeerzeugung erhöhen.

>> Er sieht Anforderungen an die Energieeffizienz von Industrieausrüstungen, eine verbesserte Unterrichtung von KMU und Energie-Audits und Energiemanagementsysteme für Großunternehmen vor.

>> Er legt seinen Schwerpunkt auf die Einführung intelligenter Netze und Zähler, die den Verbrauchern die zur Optimierung ihres Energieverbrauchs und zur Berechnung ihrer Energieeinsparungen notwendigen Informationen und Dienste liefern.

Die Kommission wird die Umsetzung des Aktionsplans überwachen und diese Maßnahmen in den kommenden Monaten in einen Legislativvorschlag überführen.

Im Rahmen der neuen EU-2020-Steuerungsmechanismen wird sie im Frühjahr 2013 einen Fortschrittsbericht vorlegen. Sollte diese Überprüfung zeigen, dass die EU ihr Gesamtziel voraussichtlich nicht erreicht, wird die Kommission für 2020 rechtsverbindliche Zielvorgaben vorschlagen. Verbindliche Maßnahmen sollen Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgern vorrangig dabei helfen, ihre Einsparziele zu erreichen und ihre Energiekosten zu senken.

Weitere Informationen
Energieeffizienzplan :
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/action_plan/action_plan_en.htm

Internet-Seite der GD ENER zur Energiestrategie für Europa:
http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm

Internet-Seite Intelligente Energie:
http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen