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Bekämpfung von Kartellen und Missbrauch


Wettbewerbsrecht: Vizepräsident Almunia unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit russischer Wettbewerbsbehörde
Engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen soll sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein


(15.03.11) - Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia, und der Leiter des Föderalen Antimonopoldienstes (FAS), Igor Artemyev, haben heute in Brüssel eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der EU und Russlands unterzeichnet. Mit der Kooperationsvereinbarung wird einen Rahmen für die administrative Zusammenarbeit, den Dialog und den Austausch zwischen der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission und der russischen Wettbewerbsbehörde geschaffen.

"Diese Vereinbarung wird unserer Zusammenarbeit mit Russland in Wettbewerbsangelegenheiten neue Impulse geben. Heute haben wir die Grundlagen für unsere künftige Kooperation förmlich geregelt und unseren Wunsch, engere Beziehungen aufzubauen, durch die Unterzeichnung der Vereinbarung bekräftigt", erklärte Joaquín Almunia.

Die Vereinbarung ist die Grundlage für einen Dialog über wettbewerbspolitische Fragen sowie für den Meinungsaustausch und die Übermittlung nichtvertraulicher Informationen in einzelnen Wettbewerbssachen. Russland ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht und ein wichtiger Handelspartner der EU. Eine engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen wird daher sowohl für die EU als auch für Russland von Vorteil sein. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Parteien nach Bedarf zusammenkommen, um Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik, im Wettbewerbsrecht und bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu erörtern, um Informationen über Wirtschaftszweige, die von gemeinsamem Interesse sind, auszutauschen und um Wettbewerbssachen zu besprechen.

Unterzeichnet wird die Vereinbarung von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und dem Föderalen Antimonopoldienst der Russischen Föderation (FAS).

Die Europäische Kommission setzt die Wettbewerbsvorschriften für die gesamte Europäische Union durch. Insbesondere prüft sie Zusammenschlüsse und Übernahmen, an denen Unternehmen mit einem über bestimmten Schwellenwerten liegenden Umsatz beteiligt sind (Artikel 1 der seit 1990 geltenden Fusionskontrollverordnung) und ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartellen und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 bzw. 102 AEUV).

Die Kommission arbeitet aktiv mit den Wettbewerbsbehörden vieler Drittländer zusammen. Dabei stützt sie sich teils auf bilaterale Vereinbarungen, die ausschließlich den Wettbewerb betreffen (sogenannte "dedicated agreements"), teils auf umfassendere allgemeine Vereinbarungen wie Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziierungsvereinbarungen, die auch Bestimmungen zum Wettbewerbsrecht enthalten.

Einen Überblick über die Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern bietet folgende Website: http://ec.europa.eu/competition/international/bilateral/
(Europäische Kommission: ra)


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