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Fusionskontrolle in der EU


Europäische Kommission genehmigt geplante Übernahme des schwedischen Anbieters von Automatiktüren Cardo durch Konkurrenten Assa Abloy
Die Prüfung der geplanten Transaktion durch die Kommission ergab, dass sich die Tätigkeitsbereiche von Cardo und Assa Abloy größtenteils ergänzen


(15.03.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Cardo AB durch Assa Abloy AB nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Cardo und Assa Abloy sind schwedische Unternehmen, die Automatiktüren und den entsprechenden Kundendienst anbieten. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Assa Abloy ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Türen und Schließsysteme vertreibt und den entsprechenden Kundendienst anbietet. Cardo ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Industrietüren und Logistiksysteme herstellt und vertreibt sowie Kundendienst leistet.

Die Prüfung der geplanten Transaktion durch die Kommission ergab, dass sich die Tätigkeitsbereiche von Cardo und Assa Abloy größtenteils ergänzen, da sie sich auf unterschiedliche Arten von Türen und damit verbundenen Dienstleistungen konzentrieren. Während Cardo in erster Linie in den Bereichen Garagentore für Wohnhäuser, Industrietüren und Kundendienst für Industrietüren tätig ist, bietet Assa Abloy vor allem automatische Fußgängertüren und den entsprechenden Kundendienst an und ist kaum in den Schwerpunktbereichen von Cardo tätig. Die Übernahme führt daher nur zu sehr begrenzten horizontalen Überschneidungen, die keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben.

Die Prüfung der Kommission ergab außerdem, dass der Zusammenschluss der Tätigkeitsbereiche mechanische und elektromechanische Schlösser von Assa Abloys mit den Tätigkeiten von Cardo im Bereich der Herstellung von Industrietüren und Türen für Wohnhäuser nicht zum Ausschluss von Wettbewerbern führen würde, da von Türherstellern nur ein geringer Teil der Nachfrage nach mechanischen Schlössern ausgeht und eine Reihe anderer Marktteilnehmer ebenfalls in der Lage ist, Schlösser anzubieten.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Übernahme wurde am 2. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die Kommission genehmigt den bei weitem größten Teil der Zusammenschlüsse ohne Bedingungen. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Fusionen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).
(Europäische Kommission: ra)


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