Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gleichbehandlung von Männern und Frauen


Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen
Erster Europäischer Tag der Lohngleichheit wirft Schlaglicht auf Lohnunterschiede in der EU


(10.03.11) - Frauen verdienen in der Europäischen Union während ihres Erwerbslebens durchschnittlich 17,5 Prozent weniger als Männer. Auf diesen Unterschied soll morgen während des ersten EU-weiten Tags der Lohngleichheit hingewiesen werden. Für diesen Tag wurde der 5. März gewählt, weil die im Jahr 2010 bis zu dem Datum verstrichenen Tage der Zahl von Tagen entsprechen, die Frauen im Jahr 2011 zusätzlich arbeiten müssten, um den von den Männern im Jahre 2010 verdienten Lohn zu erreichen.

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Im September 2010 hat sie dazu eine Gesamtstrategie zur Chancengleichheit veröffentlicht. Der diesjährige Tag der Lohngleichheit, der für die Lohnunterschiede sensibilisieren soll, findet im Vorfeld des Internationalen Frauentages am 8. März statt.

"97 Millionen Frauen in Europa arbeiten bereits seit dem 1. Januar, werden aber – wenn man so will - erst seit dieser Woche bezahlt", erklärte die für das Ressort Justiz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding. "Der Europäische Tag der Lohngleichheit erinnert uns daran, wie viel noch zu tun ist, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern bemühen wir uns um eine deutliche Reduzierung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, damit wir keinen Tag der Lohngleichheit mehr brauchen, um auf die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hinzuweisen."

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und wurde bereits 1957 im Vertrag von Rom festgeschrieben. Allerdings gab es bisher nur schleppende Fortschritte bei der Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Entsprechend den jüngsten Zahlen für 2008 schwankt der Verdienstrückstand zwischen 5 Prozent in Italien und 30 Prozent in Estland, was komplexe und dauerhafte Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt verdeutlicht.

Zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ergreift die Kommission folgende Maßnahmen:

>> Unterstützung von Initiativen für gleiches Entgelt am Arbeitsplatz wie Garantiesiegel, Selbstverpflichtungen und Auszeichnungen für Arbeitgeber, wie in der jüngsten EU-Studie über nichtlegislative Initiativen zur Förderung von Unternehmensstrategien für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beschrieben;

>> Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten, die es Arbeitgebern erleichtern, ungerechtfertigte geschlechterspezifische Lohnunterschiede zu beseitigen; z.B. das Logib (Lesen Sie mehr: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Logib-D), das es Unternehmen in Deutschland und Luxemburg ermöglicht, Entgeltungleichheit in ihrem Betrieb zu identifizieren;

>> Untersuchung, wie die Lohntransparenz verbessert werden kann und welche Auswirkungen atypische Vertragsformen wie Teilzeit- oder befristete Arbeitsverträge auf die Lohngleichheit haben;

>> Ermutigung von Frauen und Männern, sich für nichttraditionelle Berufe zu entscheiden, und Bemühung um Maßnahmen, die es Frauen und Männern erleichtern, Arbeit und Freizeit besser in Einklang zu bringen;

Hintergrund
Dank der EU- und der nationalen Rechtsvorschriften über gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit sind Fälle direkter Diskriminierung - Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen, die genau der gleichen Arbeit nachgehen - zurückgegangen. Die Lohnunterschiede weisen allerdings auf grundlegendere Probleme hin: sie verdeutlichen die anhaltende Diskriminierung und Ungleichheit auf dem gesamten Arbeitsmarkt.

Die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede führen bei Frauen nicht nur zu einem niedrigeren Lebenseinkommen, sondern auch zu niedrigeren Renten. Daher sind ältere Frauen stärker von Armut betroffen: 22 Prozent der Frauen über 65 sind armutsgefährdet, aber nur 16 Prozent der Männer.

Sensibilisierungsmaßnahmen sind notwendig, um Arbeitgeber, Arbeitnehmer und alle Beteiligten darüber zu informieren, warum es nach wie vor geschlechtsspezifische Lohnunterschiede gibt, und wie wir sie abbauen können. Die Kommission setzt daher eine EU-weite Informationskampagne mit dezentralen Maßnahmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten fort. Ein Rechner für das geschlechtsspezifische Lohngefälle ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede online vor Augen zu führen.

Einer im letzten Jahr veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen zufolge glauben 62 Prozent der Europäer, dass die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen nach wie vor in vielen gesellschaftlichen Bereichen verbreitet ist. 82 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass dringende Maßnahmen notwendig sind, um die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu beseitigen. 61 Prozent sind überzeugt, dass Maßnahmen auf EU-Ebene wichtig sind, um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern.

Am 1. März traf Vizepräsidentin Reding Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende einiger der wichtigsten europäischen Unternehmen, um zu erörtern, wie der Frauenanteil in den Vorstandsetagen erhöht werden kann-

Weitere Informationen
Gleichstellung der Geschlechter in der EU:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=418

Kampagne zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle:
http://ec.europa.eu/equalpay
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen