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Gasturbinen: Dienstleistungen für alle Arten


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Wood Group und Siemens
Der gemeinsame Marktanteil von Wood Group und Siemens und dem Gemeinschaftsunternehmen bleibt begrenzt

(14.05.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für Dienstleistungen für rotierende Maschinen wie Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren, Pumpen und Kompressoren durch die Unternehmen Wood Group (USA) und Siemens (Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Prüfung der Kommission hat bestätigt, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich insbesondere auf am Anschlussmarkt angebotene Dienstleistungen wie die Lieferung von Ersatzteilen und die Reparatur von Bauteilen für Gasturbinen mit reifer Technologie. Bei dieser Art von Gasturbinen handelt es sich um Turbinen, die älter als etwa 15 Jahre sind und deren Garantiezeit in der Regel bereits abgelaufen ist. Auf dem Markt für Dienstleistungen für reifere Gasturbinen konkurrieren Erstausrüster wie Siemens, General Electric und Alstom mit unabhängigen Dienstanbietern wie der Wood Group und der Siemens-Tochter TurboCare, die in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht werden soll.

Auf dem Markt für Dienstleistungen für alle Arten Gasturbinen mit reifer Technologie aller Marken von Erstausrüstern (d.h. einschließlich Siemens und anderer Marken), bleibt der gemeinsame Marktanteil von Wood Group und Siemens und dem Gemeinschaftsunternehmen begrenzt. Zahlreiche starke Mitbewerber – sowohl Erstausrüster als auch unabhängige Dienstanbieter – werden auch weiterhin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit tätig sein. In Bezug auf den Markt für Dienstleistungen für reifere, von Siemens hergestellte Gasturbinen führt der Zusammenschluss nur zu einer geringen Überschneidung. In Übereinstimmung mit der vorherigen Entscheidungspraxis der Kommission hat die Untersuchung bestätigt, dass eine weitere Marktsegmentierung nach Kapazitäten der Gasturbinen nicht angebracht ist. Wettbewerber können zwischen den unterschiedlichen Leistungsklassen innerhalb kurzer Zeit und ohne signifikante Kosten wechseln. Die Marktuntersuchung ergab zudem, dass es Markteintritte neuer Teilnehmer in der Vergangenheit gab und dass neue Markteintritte in naher Zukunft erwartet werden.

Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Das Vorhaben wurde am 17. März 2014 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die Wood Group erbringt weltweit eine Reihe von Dienstleistungen für die Erdöl- und Erdgasbranche sowie für die Stromwirtschaft, z. B. in den Bereichen Engineering, Produktionsunterstützung, Instandhaltungsmanagement sowie Überholung und Reparatur industrieller Gasturbinen.

Siemens ist ein weltweit tätiger Engineering- und Elektronikkonzern, der in zahlreichen Wirtschaftszweigen, u. a. im Energiesektor, tätig ist. Das Unternehmen ist Erstausrüster für rotierende Maschinen und erbringt Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt. Über den Geschäftsbereich Siemens Energy Service bietet Siemens Kundendienstleistungen für die von Siemens hergestellten Ausrüstungen an. Im Hinblick auf von anderen Erstausrüstern hergestellte Ausrüstungen ist Siemens über seine Tochtergesellschaft TurboCare, über die das Unternehmen Wartungs- und andere Dienstleistungen erbringt, als unabhängiger Dienstanbieter tätig. TurboCare wird in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird Dienstleistungen für zahlreiche rotierende Maschinen erbringen, z. B. für Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren, Pumpen und Kompressoren von reifer Technologie. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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