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Überlegungen zur Änderung der REACH-Gebühren


REACH-Compliance: Geringere Gebühren für KMU im EU-Chemikalienrecht
Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden

(16.04.13) - Die Europäische Kommission hat die Gebühren und Entgelte gesenkt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Registrierung chemischer Stoffe entrichten müssen. Dieser Schritt soll Chemikalien herstellende oder damit handelnde KMU dabei unterstützen, in der derzeit schwierigen Marktlage wettbewerbsfähig zu bleiben. Je nach Unternehmensgröße können KMU Ermäßigungen in Höhe von 35 Prozent bis 95 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Registrierungen und von 25 Prozent bis 90 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Zulassungsanträge zugute kommen. Aus der Überprüfung der REACH-Verordnung ergab sich die Notwendigkeit einer Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung der KMU, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung zu unterstützen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Durch die Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen der REACH-Verordnung reagiert die Kommission unmittelbar auf die Sorgen dieser Unternehmen. Wir arbeiten zusammen auf ein EU-Chemikalienrecht hin, das die Gesundheit und die Umwelt schützt, und unterstützen europäische Unternehmen in ihrem Wachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen."

Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für die die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. Ferner wurden die Standardgebühren entsprechend der Inflationsrate angepasst.


Hintergrund
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In der REACH-Gebührenverordnung werden die Gebühren und Entgelte festgelegt, die Unternehmen für die Registrierung chemischer Stoffe oder für den Antrag auf eine Genehmigung zur Verwendung bestimmter Chemikalien im Rahmen der REACH-Veordnung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zahlen müssen. Aufgrund der Registrierung haften die Unternehmen für die sichere Verwendung chemischer Stoffe.

Die REACH-Verordnung hat zum Ziel, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten, alternative Methoden zur Bewertung gefährlicher Stoffe und den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. (Eu-Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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