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Schnelleres Verfahren der Markeneintragung


Markenrecht: Europäische Kommission will Markenschutz stärken und die Verfahren vereinfachen
Rechte des geistigen Eigentums: Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie im Fall von Waren, die das Gebiet der EU passieren

(18.04.13) - Die Europäische Kommission hat ein Paket von Initiativen vorgelegt, das die Verfahren der Markeneintragung in der gesamten Europäischen Union günstiger, schneller, zuverlässiger und vorhersehbarer machen soll. Durch die Reform sollen Unternehmen von besseren Innovationsbedingungen und einem wirksameren Markenschutz bei Produktpiraterie profitieren, z. B. bei nachgeahmten Waren, die das Gebiet der EU passieren.

Zu den Gebühren schlägt die Kommission vor, dass für jede einzelne Klasse Klassengebühren erhoben werden, und zwar sowohl bei Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken als auch bei Anmeldungen von nationalen Marken. Dadurch können die Unternehmen, insbesondere KMU, Markenschutz beantragen, der ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht und für den lediglich die individuell fälligen Gebühren zu entrichten sind. Derzeit deckt die für die Eintragung einer Marke zu entrichtende Gebühr die Anmeldung für bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen ab. Nach dem neuen System kann eine Marke für nur eine Klasse angemeldet werden. Auf EU-Ebene werden somit die Gebühren für Unternehmen, die für nur eine Klasse Markenschutz beantragen, deutlich niedriger ausfallen.

Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: "Der Markenschutz war die erste Erfolgsgeschichte der EU im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Jahr 1989 und die Einführung der Gemeinschaftsmarke 1994 ebneten den Weg für andere Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes, etwa den Musterschutz und das einheitliche Patent. 20 Jahre später freue ich mich sehr, heute mitteilen zu können, dass sich unser Markensystem bewährt hat. Eine grundlegende Überarbeitung ist nicht notwendig, da die Grundlagen unseres Systems nach wie vor Bestand haben. Wir streben vielmehr eine gezielte Modernisierung an, um den Markenschutz einfacher, günstiger und wirksamer zu gestalten."

Der Markenschutz in Europa soll für Unternehmen einfacher und wirksamer werden und damit Innovation und Wachstum fördern. Die Reform stellt auf Folgendes ab:

>> Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren, auch auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Benchmark herangezogen wird

>> Modernisierung der bestehenden Vorschriften und Stärkung der Rechtssicherheit, indem veraltete Vorschriften geändert, Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich und die Grenzen des Markenrechts unter Berücksichtigung der umfassenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genauer bestimmt werden

>> Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie im Fall von Waren, die das Gebiet der EU passieren

>> Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedstaaten und der EU-Agentur für Marken (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM), um die Verfahrensweisen besser aufeinander abzustimmen und die Entwicklung gemeinsamer Instrumente zu fördern

Das Reformpaket umfasst drei Initiativen:
>> Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (als Richtlinie 2008/95/EG kodifiziert)

>> Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (als Verordnung (EG) Nr. 207/2009 kodifiziert)

>> Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95)

Die Neufassung der Richtlinie und die Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke sind Legislativvorschläge, die vom Europäischen Parlament und dem Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmen sind. Bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der Gebührenordnung kommt ein anderes Verfahren zum Tragen: Da die Gebührenordnung von der Kommission als Durchführungsrechtsakt erlassen wird, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des zuständigen Ausschusses des HABM für Gebühren. Die erste Sitzung des Ausschusses ist noch vor der Sommerpause angesetzt, damit die geänderte Gebührenordnung vor Jahresende angenommen werden kann.

Weitere Informationen über Marken:
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/tm/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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