Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Emissionen des IKK-Sektors


Digitale Agenda: Internationale Technologiebranche misst eigenen CO2-Fußabdruck
Umwelt-Compliance und Nachhaltigkeit: Transparente Messungen der Umweltauswirkungen des IKT-Sektors sind von wesentlicher Bedeutung

(09.04.13) - Die Europäische Kommission arbeitet mit 27 der weltweit führenden Technologieunternehmen und -verbände daran, den CO2-Fußabdruck zu berechnen, den Produktion, Transport und Vertrieb von IKT-Gütern, -Netzen und -Diensten hinterlassen. Laut einer heute veröffentlichten Studie sind 10 der von ihnen erprobten Messinstrumente und -normen miteinander vergleichbar. Es soll nun eine gemeinsame Messgrundlage gefunden werden, um sich ein klareres Bild verschaffen und CO2-Emissionen letztlich reduzieren zu können.

Schätzungen zeigen, dass jede Minute 48 Stunden an neuen Videoinhalten auf YouTube hochgeladen werden, 700 000 Facebook-Nutzer untereinander Inhalte austauschen, bei Google mehr als 2 Millionen Suchanfragen eingehen und 200 Millionen E-Mails versandt werden. Dabei sind Tweets, Blogs usw. noch gar nicht mitgerechnet. Angesichts der Tatsache, dass eine einzige Suchanfrage je nach Art der Energieversorgung der betreffenden Geräte zwischen einigen wenigen Zehntelgramm bis hin zu einigen Gramm CO2-Emissionen verursachen kann, können die CO2-Emissionen in diesem Bereich beträchtlich sein. Die Berechnungen dieser Emissionen, insbesondere aus der Industrie, gehen derzeit stark auseinander und hängen wesentlich von den jeweils angewandten Methoden ab.

"Transparenz bei der Berechnung der Umweltauswirkungen der IKT wird uns allen – Bürgerinnen und Bürgern wie auch öffentlichen und privaten Einrichtungen – die Möglichkeit geben, umweltverträglicher zu handeln, wenn wir digitale Technik kaufen oder nutzen", so die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes.

In der EU entfallen derzeit 8 bis 10 Prozent des Stromverbrauchs und bis zu 4 Prozent der CO2-Emissionen auf IKT-Produkte und ‑Dienstleistungen. Transparente Messungen der Umweltauswirkungen des IKT-Sektors sind von wesentlicher Bedeutung, wenn es darum geht, die globalen Energieressourcen nachhaltig zu nutzen.

Im Rahmen der Pilotphase wurden in 18 Tests zehn internationale Normen erprobt, die von internationalen Normungsgremien und Normenorganisationen wie der ITU (Internationale Fernmeldeunion) und dem ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) ausgearbeitet wurden. Getestet wurden diese Normen von den folgenden IKT‑Unternehmen und ‑Verbänden über einen Zeitraum von zehn Monaten (Dezember 2011 bis September 2012): Alcatel-Lucent, AMD, AUO, BT, Cisco, Dassault Systèmes, Dell, EECA-ESIA, Ericsson, GSMA, Hitachi, HP, Huawei, Intel, Lenovo, NEC, Nokia, Nokia Siemens Networks, Orange, Sagemcom, SAP, Telecom Italia, Telefónica und TeliaSonera. Drei der beteiligten Unternehmen wollten anonym bleiben.

Im Rahmen dieser Initiative der Europäischen Kommission sollen die IKT-Branche und damit zusammenhängende Sektoren in einem nächsten Schritt dazu bewogen werden, diese Methoden routinemäßig anzuwenden. In den kommenden Monaten wird die Kommission im Rahmen einer Konsultation Meinungen von Interessenträgern und Branchenvertretern einholen, um zu erfahren, wie dies am besten erreicht werden kann.

Hintergrund
Mehrere internationale Normenorganisationen und Wirtschaftsverbände haben verschiedene Methoden zur Messung und Quantifizierung des CO2-Fußabdrucks des IKZ-Sektors entwickelt, die jedoch zum größten Teil nicht miteinander vergleichbar sind, da sie auf unterschiedlichen Prämissen beruhen, die außerhalb dieser Organisationen kaum bekannt sind. Deshalb veröffentlichte die Europäische Kommission vor vier Jahren ihre Empfehlung über die Mobilisierung der IKT für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft, in der sie die IKT-Branche zur Erarbeitung einer Messgrundlage zur Ermittlung ihrer Energie- und CO2-Bilanz und zur Festlegung gemeinsamer Methoden auffordert. Dies führte zu der Initiative "CO2-Fußabdruck der IKT".
Die Untersuchung, ob die IKT-Branche fristgerecht gemeinsame Methoden zur Messung ihrer eigenen Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen festgelegt hat, ist eines der Ziele der Digitalen Agenda für Europa (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen