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Markt für Kfz-Versicherungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Joint Venture von Allianz SE und VW Financial Services AG frei
Das Joint Venture wird eine Reihe von Versicherungsprodukten entwickeln, positionieren und vermarkten

(04.04.13) - Die Europäische Kommission hat das geplante Joint Venture der Allianz SE und der VW Financial Services AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Allianz SE ist ein international aufgestelltes Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die VW-Tochter VW Financial Services AG (Deutschland) bietet Finanzprodukte wie z. B. Versicherungen an. Die Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da auch künftig mehrere starke Wettbewerber auf dem Markt präsent sein werden.

Das Joint Venture wird eine Reihe von Versicherungsprodukten entwickeln, positionieren und vermarkten, so z. B. Kfz-Schadenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, GAP-Versicherungen (Guaranteed Asset Protection), Gebrauchtwagen-Garantien für von Volkswagenhändlern verkaufte Gebrauchtwagen, Insassenversicherungen und Fahrerschutzversicherungen. Das neu aufgestellte Unternehmen wird über eine eigene Versicherungslizenz verfügen und das wirtschaftliche Risiko in sämtlichen Geschäftsfeldern tragen.

Die Kommission prüfte insbesondere, wie sich das geplante Joint Venture auf den deutschen Markt für Kfz-Versicherungen auswirken könnte, denn nur dort überschneiden sich die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Kommission ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt, da sich die beteiligten Unternehmen weiterhin mit einer Reihe ernstzunehmender Wettbewerber messen müssten und bei dem Vorhaben weitgehend nur Marktanteile von der Allianz auf das Joint Venture verlagert würden; zudem bestehen zwischen den beiden Unternehmen seit langem Vertragsbeziehungen für die verschiedenen Arten von Kfz-Versicherungen, bei denen VW bislang als Vermittler für die Allianz auftrat.

Das Vorhaben wurde am 31. Januar 2013 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Hintergrund
Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, VW Financial Services AG, bietet Kfz-Versicherungen für deutsche Endkunden an.

Die Allianz SE ist die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die Versicherungsprodukte und –dienstleistungen in erster Linie in Deutschland, aber auch weltweit anbietet.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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