Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gefährliche Lebensmittel nicht erst in die Regale


Europäische Kommission veröffentlicht Jahresbericht über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel der EU
RASFF zu einem unerlässlichen Instrument geworden, um auf Probleme für die Lebensmittelsicherheit in der EU zu reagieren und sie abzumildern

(16.07.13) - Aus einem veröffentlichten Jahresbericht über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) der EU geht hervor, dass 2012 fast die Hälfte der Meldungen Lebens- und Futtermittel betrafen, die an den Grenzen der EU aufgrund des Risikos, das sie für die Lebensmittelsicherheit darstellen, abgewiesen wurden. Das elektronische RASFF-System, das vor mehr als 30 Jahren eingerichtet wurde, erleichtert den grenzüberschreitenden Informationsfluss zwischen den für Lebensmittelsicherheit zuständigen nationalen Behörden und trägt entscheidend zu dem hohen Niveau an Lebensmittelsicherheit bei, das die Unionsbürger genießen.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, kommentierte: "Das RASFF ist zu einem unerlässlichen Instrument geworden, um auf Probleme für die Lebensmittelsicherheit in der EU zu reagieren und sie abzumildern, da wichtige Mitteilungen zum Schutz der europäischen Verbraucher rasch ausgetauscht werden. Der Pferdefleischskandal, der jüngst für Schlagzeilen gesorgt hat, fällt zwar nicht in den Berichtszeitraum, aber auch dabei konnten die Lebensmittelsicherheitsbehörden in der gesamten EU dank RASFF Informationen schnell austauschen. So konnten die Produkte identifiziert und vom Markt genommen werden." Er fügte hinzu: "Die Kommission plant, den Anwendungsbereich des RASFF auf die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug auszudehnen".

Ergebnisse: Verbesserung der Sicherheit von Einfuhren
Im Jahr 2012 verzeichnete das RASFF insgesamt 8797 Meldungen; das sind 3,9 Prozent weniger als 2011. Davon waren 3516 Erstmeldungen (40 Prozent) und 5281 Folgemeldungen (60 Prozent), was einem Rückgang der Erstmeldungen um 7,8 Prozent und der Folgemeldungen um 1,2 Prozent entspricht. Insgesamt 526 Warnmeldungen betrafen schwerwiegende Risiken, die bei auf dem Markt befindlichen Produkten festgestellt wurden; das ist ein deutlicher Rückgang (14 Prozent) gegenüber 2011.

In solchen Fällen informiert das RASFF das Drittland, aus dem das Produkt kommt, damit Korrekturmaßnahmen getroffen werden und sich der Vorfall nicht wiederholt. Bei schwerwiegenden und anhaltenden Problemen fordert die Kommission die Behörden des betreffenden Drittlandes schriftlich auf, umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise Unternehmen von der Liste zugelassener Betriebe zu streichen, Ausfuhren zu unterbinden oder Kontrollen zu verschärfen.

Ursprung der Meldungen:
Von den 3516 Erstmeldungen, die 2012 im RASFF verzeichnet wurden, betrafen 332 (9,4 Prozent) Futtermittel und 299 (8,5 Prozent) Lebensmittelkontaktmaterialien. Dies entspricht den Zahlen von 2011. 2885 Erstmeldungen standen in Zusammenhang mit Lebensmitteln.

Außerordentliche Vorfälle: Beispiel Methanolvergiftung
Im September 2012 meldete die tschechische Lebensmittelsicherheitsbehörde über das RASFF, dass Personen nach dem Genuss von gepanschten Spirituosen eine Methanolvergiftung erlitten hatten. In diesem Fall hatte die Verfälschung von Spirituosen verheerende Folgen und führte zu 36 Todesfällen. Die tschechische Behörde nutzte die RASFF-Verbindung, um ihre Partner in der EU über ihre Nachforschungen und die Maßnahmen, die sie getroffen hatte, schnell zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.

Die nächsten Schritte
Da es sich beim RASFF in erster Linie um eine Plattform zum Austausch von Informationen über Lebensmittelsicherheitsfragen handelt, hat sich im Methanol- wie auch im Pferdefleischskandal die legitime Notwendigkeit herausgestellt, auch Informationen über Fälle von Lebensmittelbetrug, einem neu auftretenden Phänomen, austauschen zu können. Daher soll ein 5-Punkte-Aktionsplan der Kommission die Lücken schließen, die im Rahmen des Pferdefleischskandals ermittelt wurden; er sieht die Einrichtung eines Verfahrens zum raschen Austausch von Informationen und Warnmeldungen in Fällen vor, in denen möglicherweise Lebensmittelbetrug vorliegt.

Hintergrund
Über das RASFF-System können Informationen schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgetauscht werden, wenn in der Lebens- und Futtermittelkette ein Risiko für die menschliche Gesundheit festgestellt wird. Alle RASFF-Mitglieder (EU-27, Europäische Kommission, EFSA, ESA sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz) gewährleisten rund um die Uhr, dass dringende Meldungen unverzüglich verschickt, von allen empfangen und wirksam umgesetzt werden können. Dank des Warnsystems konnten viele Lebensmittelrisiken abgewendet werden, bevor den Verbraucherinnen und Verbrauchern Schaden entstand.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen