Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des französischen Chemieunternehmens Rhodia durch Solvay
Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen
(17.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens Rhodia durch den in Belgien ansässigen Konzern Solvay nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da auf allen betroffenen Märkten ausreichend Wettbewerber weiterhin präsent sein werden.
Solvay ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die international in der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und dem Verkauf von Chemikalien und Kunststoffen tätig ist. Rhodia entwickelt, produziert und vertreibt Spezialchemikalien.
Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen.
Die wichtigsten durch den Zusammenschluss herbeigeführten horizontalen Überschneidungen betreffen mehrere Moleküle aus dem Segment der organischen fluorierten chemischen Zwischenprodukte. Diese Moleküle werden für eine Vielzahl von Anwendungen in Bereichen wie z.B. Agrochemikalien und Arzneimittel genutzt. Sowohl Solvay als auch Rhodia stellen auch Natriumsilikat her, das für die Herstellung von Waschmitteln und Zellstoff/Papier verwendet wird.
Es gibt auch eine Reihe von vertikalen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Solvay stellt beispielsweise Wasserstoffperoxid her, das Rhodia als Rohstoff für die Herstellung von in Reinigungsmitteln vorkommenden Aminoxiden und Diphenol für agrochemische, elektronische und pharmazeutische Zwecke einsetzt. Die Kommission überprüfte auch die vertikalen Beziehungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Polyamiden, Natriumsilikaten und gefällten Silikaten.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die geplante Übernahme weder wesentlichen Einfluss auf die Struktur der relevanten Märkte haben würde, noch dass das fusionierte Unternehmen einen Anreiz hätte oder in der Lage wäre, Wettbewerber und Kunden auszuschließen. Tatsächlich werden eine Reihe ernstzunehmender, starker Wettbewerber weiterhin Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auf allen betroffenen Märkten ausüben.
Sowohl Solvay als auch Rhodia vertreiben eine Reihe von Produkten an dieselben Kunden innerhalb derselben Branche, insbesondere Polyamide für die Automobilindustrie. Die Kommission prüfte daher auch, ob der Zusammenschluss konglomerate wettbewerbswidrige Auswirkungen haben könnte; die Untersuchung ergab jedoch auch in dieser Hinsicht keine Bedenken.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.
Der Zusammenschluss wurde am 30. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 befugt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)
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