Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des französischen Chemieunternehmens Rhodia durch Solvay
Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen


(17.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens Rhodia durch den in Belgien ansässigen Konzern Solvay nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da auf allen betroffenen Märkten ausreichend Wettbewerber weiterhin präsent sein werden.

Solvay ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die international in der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und dem Verkauf von Chemikalien und Kunststoffen tätig ist. Rhodia entwickelt, produziert und vertreibt Spezialchemikalien.

Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen.

Die wichtigsten durch den Zusammenschluss herbeigeführten horizontalen Überschneidungen betreffen mehrere Moleküle aus dem Segment der organischen fluorierten chemischen Zwischenprodukte. Diese Moleküle werden für eine Vielzahl von Anwendungen in Bereichen wie z.B. Agrochemikalien und Arzneimittel genutzt. Sowohl Solvay als auch Rhodia stellen auch Natriumsilikat her, das für die Herstellung von Waschmitteln und Zellstoff/Papier verwendet wird.

Es gibt auch eine Reihe von vertikalen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Solvay stellt beispielsweise Wasserstoffperoxid her, das Rhodia als Rohstoff für die Herstellung von in Reinigungsmitteln vorkommenden Aminoxiden und Diphenol für agrochemische, elektronische und pharmazeutische Zwecke einsetzt. Die Kommission überprüfte auch die vertikalen Beziehungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Polyamiden, Natriumsilikaten und gefällten Silikaten.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die geplante Übernahme weder wesentlichen Einfluss auf die Struktur der relevanten Märkte haben würde, noch dass das fusionierte Unternehmen einen Anreiz hätte oder in der Lage wäre, Wettbewerber und Kunden auszuschließen. Tatsächlich werden eine Reihe ernstzunehmender, starker Wettbewerber weiterhin Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auf allen betroffenen Märkten ausüben.

Sowohl Solvay als auch Rhodia vertreiben eine Reihe von Produkten an dieselben Kunden innerhalb derselben Branche, insbesondere Polyamide für die Automobilindustrie. Die Kommission prüfte daher auch, ob der Zusammenschluss konglomerate wettbewerbswidrige Auswirkungen haben könnte; die Untersuchung ergab jedoch auch in dieser Hinsicht keine Bedenken.

Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Der Zusammenschluss wurde am 30. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 befugt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen