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Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des französischen Chemieunternehmens Rhodia durch Solvay
Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen


(17.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens Rhodia durch den in Belgien ansässigen Konzern Solvay nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da auf allen betroffenen Märkten ausreichend Wettbewerber weiterhin präsent sein werden.

Solvay ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die international in der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und dem Verkauf von Chemikalien und Kunststoffen tätig ist. Rhodia entwickelt, produziert und vertreibt Spezialchemikalien.

Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen ergänzen sich im Wesentlichen. Die Transaktion führt jedoch zu gewissen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen.

Die wichtigsten durch den Zusammenschluss herbeigeführten horizontalen Überschneidungen betreffen mehrere Moleküle aus dem Segment der organischen fluorierten chemischen Zwischenprodukte. Diese Moleküle werden für eine Vielzahl von Anwendungen in Bereichen wie z.B. Agrochemikalien und Arzneimittel genutzt. Sowohl Solvay als auch Rhodia stellen auch Natriumsilikat her, das für die Herstellung von Waschmitteln und Zellstoff/Papier verwendet wird.

Es gibt auch eine Reihe von vertikalen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Solvay stellt beispielsweise Wasserstoffperoxid her, das Rhodia als Rohstoff für die Herstellung von in Reinigungsmitteln vorkommenden Aminoxiden und Diphenol für agrochemische, elektronische und pharmazeutische Zwecke einsetzt. Die Kommission überprüfte auch die vertikalen Beziehungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Polyamiden, Natriumsilikaten und gefällten Silikaten.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die geplante Übernahme weder wesentlichen Einfluss auf die Struktur der relevanten Märkte haben würde, noch dass das fusionierte Unternehmen einen Anreiz hätte oder in der Lage wäre, Wettbewerber und Kunden auszuschließen. Tatsächlich werden eine Reihe ernstzunehmender, starker Wettbewerber weiterhin Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auf allen betroffenen Märkten ausüben.

Sowohl Solvay als auch Rhodia vertreiben eine Reihe von Produkten an dieselben Kunden innerhalb derselben Branche, insbesondere Polyamide für die Automobilindustrie. Die Kommission prüfte daher auch, ob der Zusammenschluss konglomerate wettbewerbswidrige Auswirkungen haben könnte; die Untersuchung ergab jedoch auch in dieser Hinsicht keine Bedenken.

Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Der Zusammenschluss wurde am 30. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 befugt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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