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Bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts


Errungenschaften des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Die wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist unerlässlich, wenn auf Papier festgeschriebene Rechte in der Praxis zu greifbaren Vorteilen für Verbraucher führen sollen

(18.07.14) - Der für Verbraucherpolitik zuständige Kommissar Neven Mimica erklärte, wie wichtig eine stärkere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten im gesamten Binnenmarkt ist. "Eine strenge Durchsetzung ist das A und O. Verbraucherrechte, die nur auf dem Papier existieren, nützen den Verbrauchern nichts. Die wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist unerlässlich, wenn auf Papier festgeschriebene Rechte in der Praxis zu greifbaren Vorteilen für Verbraucher führen sollen. Die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung trägt nicht nur zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für die Verbraucher bei, sondern nutzt auch den Unternehmen, und zwar durch mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, gleiche Ausgangsbedingungen und Rechtssicherheit für Unternehmen. Wir müssen einen Rahmen schaffen, der es uns ermöglicht, gegen weit verbreitete Verstöße vorzugehen, die mehrere oder sogar alle EU-Länder gleichzeitig betreffen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch sorgsam überdenken, welche Rolle der Kommission zukommen soll – zunächst als Koordinatorin, aber auch, wenn es darum geht, unlautere Geschäftspraktiken festzustellen und über die gemeinsamen Mechanismen auf EU-Ebene zu entscheiden, mit denen solche Praktiken am besten bekämpft werden können."

Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind die auf nationaler Ebene für die Durchsetzung der europäischen Verbrauchervorschriften zuständigen Behörden und die Europäische Kommission vertreten. In Fällen grenzüberschreitender Verstöße gegen die Verbraucherrechte ermöglicht es das Netz der Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Verbraucherinteressen verletzt werden, ihr Gegenstück in dem Mitgliedstaat, in dem der Händler niedergelassen ist, zu ersuchen, gegen den Verstoß einzuschreiten. Durchsetzungsbehörden können darüber hinaus gegenseitige Warnungen in Bezug auf unzulässige Praktiken aussprechen, die möglicherweise auf andere Länder übergreifen.

Über 1400 Amtshilfeersuchen wurden seit 2007 innerhalb des Netzes ausgetauscht. Die regelmäßige koordinierte Überwachung von Online-Märkten – häufig "Sweeps" genannt – führte im selben Zeitraum zu Korrekturen bei rund 2 000 nicht-konformen Websites. Die "Sweeps" sorgten für eine stärkere Sensibilisierung für Verbraucherrechte bei Online-Unternehmen und Verbrauchern in zahlreichen Sektoren: Luftverkehr, Hotelbuchung, Verbraucherkredite, Ticketverkauf für Veranstaltungen, elektronische Waren oder digitale Inhalte.

Seit dem letzten Jahr arbeiten die Durchsetzungsbehörden auch bei gemeinsamen Anliegen zusammen, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten betreffen. Die erste Maßnahme dieser Art wurde im Bereich der "In-App-Käufe" – insbesondere Spiele, vor allem für Kinder – ergriffen. Durchsetzungsbehörden in der gesamten EU verständigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in diesem Bereich und forderten die Branche auf, unzulässige Praktiken innerhalb eines festen Zeitrahmens zu korrigieren und so ausreichenden Verbraucherschutz für Nutzer von Apps zu gewährleisten. Dieser Prozess steht kurz vor dem Abschluss, und die Ergebnisse werden in Kürze erwartet.

Künftige Herausforderungen
Die vor kurzem durchgeführte öffentliche Konsultation über die Ergebnisse der Arbeit des Netzes zeigte die Notwendigkeit auf, wirksame Lösungen zu finden, um gegen weit verbreitete Verstöße gegen die Verbraucherrechte in der EU vorzugehen. Die an der öffentlichen Konsultation beteiligten Interessenträger forderten eine stärkere Koordinierung und einen einheitlichen EU-weiten Ansatz, mit dem bessere Ergebnisse für die Verbraucher erzielt, die Einhaltung der Vorschriften erleichtert und die Kosten für Unternehmen gesenkt würden. Durch die Bündelung der Verwaltungsanstrengungen auf der Ebene der EU könnten die Regierungen erhebliche Kosten- und Ressourceneinsparungen erzielen.

In seiner Rede ging der Kommissar auch darauf ein, wie die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden sowie der Marktüberwachungs- und der Warnmechanismus verbessert werden können, um Verstöße schneller aufzudecken und die Nachteile für Verbraucher insgesamt zu reduzieren.

Ferner verpflichtete er sich, die Vorbereitungsarbeiten voranzutreiben, so dass die nächste Kommission rasch eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, wie die Durchsetzung des Verbraucherrechts in der EU zu stärken und die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu bewältigen sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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