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Anlaufstelle für Unternehmen, Gläubiger & Investor


Moderne Insolvenzvorschriften: Europäische Kommission startet EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister
Pilotprojekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister

(18.07.14) - Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die Europäische Kommission die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein. Weitere Länder dürften sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Diese erste Vernetzung dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Gläubiger und Investoren, die in Europa investieren wollen. Dank der auf einer Website, dem europäischen "e-Justice"-Portal, verfügbaren Informationen können Unternehmer die gleichen Überprüfungen wie bei Investitionen in ihren Herkunftsländern vornehmen, und Gläubiger können mit diesem System Insolvenzfälle in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfolgen.

"Ein grenzübergreifender Zugang zu Informationen über Insolvenzen ist für einen gut funktionierenden Binnenmarkt und den europäischen Rechtsraum von entscheidender Bedeutung", so Johannes Hahn, EU-Kommissar für Justiz. "Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und der Arbeitsplätze ab. Wenn Anleger ihr Geld in andere europäische Länder investieren sollen, müssen Informationen über Insolvenzen leicht zugänglich, mehrsprachig und transparent sein. Hierfür sorgt die Vernetzung der Insolvenzregister über das e-Justice-Portal. Heute machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine effiziente und wirksame Justiz, die das Wirtschaftswachstum fördert."

Der Zugang zu EU-weiten Insolvenzregistern verbessert die Effizienz und Wirksamkeit grenzübergreifender Insolvenzverfahren. Zu den konkreten Vorteilen gehören:

>> ein schnellerer Zugang in Echtzeit zu Informationen von wesentlicher Bedeutung für Unternehmensentscheidungen mittels einer einzigen Anlaufstelle;
>> kostenlose zentrale Insolvenzinformationen in den Sprachen der Europäischen Union;
>> klare Erläuterungen der Insolvenzterminologie und -systeme der teilnehmenden Mitgliedstaaten zum besseren Verständnis ihres Inhalts.

Hintergrund
Das Pilotprojekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister. Die Initiative ist im Vorfeld des modernisierten europäischen Insolvenzrechts zu sehen, das den Mitgliedstaaten die Veröffentlichung wichtiger Informationen über Insolvenzverfahren in elektronischen Insolvenzregistern zwingend vorschreibt (48 Monate nach der Verabschiedung). Diese Informationen müssen öffentlich über das Internet zugänglich und mit dem e-Justice-Portal vernetzt sein. Am 6. Juni dieses Jahres einigten sich die Minister im Rat auf einen allgemeinen Ansatz. Die Verordnung dürfte deshalb bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Die Kommission wurde ferner gebeten, die Vernetzung der nationalen Datenbanken über das e-Justice-Portal zu genehmigen, da einige nationale Insolvenzregister auch Daten natürlicher Personen enthalten. Der Beschluss der Kommission über den Schutz personenbezogener Daten im e-Justice Portal wurde am 6. Juni dieses Jahres im Amtsblatt veröffentlicht und in Abstimmung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet.

e-Justice-Portal
Das europäische e-Justice-Portal ist eine elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich und deckt die Bedürfnisse des Europäischen Binnenmarkts und des Europäischen Rechtsraums ab. Seit seiner Einführung im Jahr 2010 erleichtert das Portal Bürgern, Unternehmen und Rechtsanwendern den grenzübergreifenden Zugang zu Justizfragen. Die Anzahl der Zugriffe auf das e-Justice-Portal ist stetig gestiegen und lag 2013 bei mehr als 1,6 Mio. Besuchern (siehe Anhang). Das Portal enthält praktische Informationen und Links über Gesetze und Rechtspraktiken in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Informationen über Rechtsbeistand, Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten, Videokonferenzen sowie Links zu verschiedenen Rechtsdatenbanken.

Das e-Justice-Portal wird laufend mit neuen Informationen und Funktionen aktualisiert. Zusätzlich zur Vernetzung der Insolvenzregister werden die neuen Funktionen in der gesamten Union eine ausgefeilte Suche nach grenzübergreifender Rechtsprechung, einem Rechtsanwalt oder Notar, der die gewünschte Sprache spricht, sowie eine direkte elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Gerichten in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen.

Weitere Informationen
EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister:
https://e-justice.europa.eu/content_interconnected_insolvency_registers_search-246-en.do
e-Justice Portal
https://e-justice.europa.eu
Europäische Kommission – Insolvenzverfahren:
http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/insolvency/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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