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Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet Konsultation zu möglichen Verbesserungen der EU-Fusionskontrollvorschriften ein
Die Fusionskontrolle auf EU-Ebene: Modernes Instrumentarium zum Schutz der Unternehmen und Verbraucher vor Zusammenschlüssen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten

(18.07.14) - Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Vorschlägen für eine Verbesserung der Fusionskontrolle auf EU-Ebene eingeleitet, die in einem Weißbuch dargelegt sind. Die Reform der Fusionskontrollverordnung im Jahr 2004 hat das Fusionskontrollsystem der EU effizienter und vorhersehbarer gemacht und dafür gesorgt, dass im Binnenmarkt weiterhin im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern wirksamer Wettbewerb herrscht. Die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre hat jedoch auch gezeigt, dass noch Spielraum für eine weitere Verbesserung einiger Aspekte der EU-Fusionskontrolle besteht. In ihrem Weißbuch "Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle" legt die Kommission Vorschläge vor, die ihr eine bessere Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, ermöglichen und die Verweisungsverfahren vereinfachen und beschleunigen würden. Stellungnahmen können bis zum 3. Oktober 2014 übermittelt werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen könnte die Kommission dann einen Legislativvorschlag für die Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung vorlegen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia erläuterte: "Die Fusionskontrolle auf EU-Ebene sollte mit einem modernen Instrumentarium zum Schutz der Unternehmen und Verbraucher vor Zusammenschlüssen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, arbeiten. Die Vorschläge in diesem Weißbuch würden es der Kommission ermöglichen, den Wettbewerb besser zu schützen, und gleichzeitig gewährleisten, dass der mit der Fusionskontrolle verbundene Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen begrenzt bleibt."

Die wichtigsten Vorschläge aus dem Weißbuch sind:

>> Eine einfache, maßgeschneiderte Prüfung derjenigen Fälle des Erwerbs nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten:
Unternehmen können beispielsweise Minderheitsbeteiligungen an konkurrierenden Unternehmen erwerben und dann deren Verhalten beeinflussen und somit den Wettbewerb auf dem Markt einschränken. Die EU-Fusionskontrollvorschriften erlauben es der Kommission derzeit nicht, diese Auswirkungen zu prüfen, während die Vorschriften einiger Mitgliedstaaten und anderer wichtiger Länder wie der USA und Japans den nationalen Behörden eine solche Prüfung gestatten. Die geplante Reform würde sicherstellen, dass die Kommission Erwerbsvorgänge prüfen kann, die Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegeben und grenzübergreifende Auswirkungen innerhalb der EU gehabt haben. Dies würde gewährleisten, dass alle Ursachen von Schaden für den Wettbewerb erfasst werden und eine einzige Anlaufstelle für diese Erwerbsvorgänge besteht. Für die Unternehmen würde dies nicht zu einem nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, da nur die Erwerbsvorgänge geprüft würden, die aus wettbewerbsrechtlicher Sicht problematisch erscheinen. Unbedenkliche Investitionen und Umstrukturierungen würden nicht erfasst.

>> Eine unternehmensfreundlichere und wirksamere Verweisung von Fusionskontrollsachen von den Mitgliedstaaten an die Kommission und umgekehrt: Nach den Vorschlägen im Weißbuch könnten Unternehmen, die einen Zusammenschluss anmelden, die Kommission nach einem einfacheren Verfahren leichter mit ihrer Sache befassen. Zudem würden die Vorschriften für Anträge der Mitgliedstaaten auf Prüfung einer Sache durch die Kommission gestrafft, um parallele Verfahren zu vermeiden und das Prinzip der einzigen Anlaufstelle besser umzusetzen. Nach dem neuen Verfahren könnten die Mitgliedstaaten untereinander auch dann besser zusammenarbeiten, wenn sie eine Sache nicht an die Kommission verweisen.

>> Eine Vereinfachung der Verfahren: Bestimmte unproblematische Zusammenschlüsse könnten vom Anwendungsbereich der Fusionskontrolle durch die Kommission ausgenommen werden, z. B. die Gründung von Joint Ventures, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind und keine Auswirkungen auf die europäischen Märkte haben. Die Anmeldepflichten für andere unproblematische Fälle, die derzeit nach einem vereinfachten Verfahren behandelt werden, könnten abgeschafft und damit die Kosten und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringert werden.

>> Förderung von Kohärenz und Konvergenz: Im Weißbuch wird die Bilanz aus der Anwendung der derzeitigen EU-Fusionskontrollvorschriften gezogen und vorgeschlagen, über Möglichkeiten zur Förderung der Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten nachzudenken, um die Zusammenarbeit zu intensivieren und um zu vermeiden, dass in parallelen Fusionskontrollverfahren, die von Wettbewerbsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten durchgeführt werden, abweichende Entscheidungen ergehen.

Das Weißbuch und die diesem beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (in der die Vorschläge ausführlicher erläutert sind) können hier abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_merger_control/index_de.html

Hintergrund
Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation legte die Kommission dem EU-Ministerrat 2009 einen Bericht über das Funktionieren der Fusionskontrollverordnung und insbesondere die Fallverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor. 2013 veröffentlichte die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit einem relativ breiten Spektrum wettbewerbspolitischer Optionen zu den Themen Minderheitsbeteiligungen und Verweisung von Fusionskontrollsachen.

Die beiden öffentlichen Konsultationen (2009 und 2013) haben bestätigt, dass die Fusionskontrollverordnung im Allgemeinen gut funktioniert und keine grundlegende Überarbeitung erfordert. Aus den Konsultationen ist aber auch hervorgegangen, dass in bestimmten Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht. Insgesamt begrüßten die Teilnehmer in ihren Stellungnahmen zum Bericht von 2013 die Überlegungen zu einem strafferen, wirksameren Verweisungsverfahren und sahen es als zweckmäßig an, der Kommission die Prüfung von Minderheitsbeteiligungen nach der Fusionskontrollverordnung zu ermöglichen.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Kommission die Reformvorschläge nun im Weißbuch nochmals im Detail verbessert und ausformuliert.

Das Weißbuch ist im Zusammenhang mit der Zusage der Kommission zu sehen, das Funktionieren der geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm) regelmäßig zu überprüfen, um den mit den Vorschriften und Verfahren verbundenen Aufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Vorschläge ergänzen ein im Dezember 2013 verabschiedetes Paket zur Vereinfachung der Verfahren, mit dem erreicht wurde, dass bei unproblematischen Zusammenschlüssen vermehrt das sogenannte vereinfachte Verfahren in Anspruch genommen wird und dass bei allen angemeldeten Zusammenschlüssen wesentlich weniger Informationen übermittelt werden müssen als zuvor. Wenn die im Weißbuch dargelegten weiteren Schritte unternommen werden sollen, um die EU-Fusionskontrolle einfacher und effizienter zu machen, müsste dazu die Fusionskontrollverordnung geändert werden. (Europäische Kommission: ra)


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