Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Konzentration auf das Positive von Big Data


Europäische Kommission ermahnt Regierungen, das Potenzial von "Big Data" zu nutzen
Unzureichende Infrastruktur und zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten

(21.07.14) - Der Umfang der Daten, die heute erhoben und ausgewertet werden, nimmt stetig zu. Als Reaktion auf die Forderungen aus der Wirtschaft und der Bevölkerung fordert die Europäische Kommission die Regierungen der Mitgliedstaaten nun auf, sich endlich in diese große Datenrevolution einzubringen.

"Es ist an der Zeit, dass wir uns endlich auf die positiven Aspekte von Big Data konzentrieren", so Vizepräsidentin Neelie Kroes. "Massendaten – das klingt negativ und beängstigend; größtenteils trifft dies aber gar nicht zu. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich auf Big Data einlassen."

Bei den öffentlichen Konsultationen zu Big Data wurden folgende Probleme ermittelt:

>> ein Mangel an grenzüberschreitender Koordinierung

>> unzureichende Infrastruktur und zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten

>> ein Mangel an Datenexperten und -kompetenzen

>> zersplitterte, zu komplexe rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtigste vorgestellte konkrete Lösungsvorschläge:

>> Eine öffentlich-private Partnerschaft, die revolutionäre Big Data-Projekte u. a. in der personalisierten Medizin und der Nahrungsmittellogistik finanziert

>> Schaffung eines Inkubators für offene Daten (im Rahmen von Horizont 2020), um KMU zu helfen, datengesteuerte Lieferketten aufzubauen und das Cloud Computing intensiver zu nutzen

>> neue Vorschriften über das Eigentum an Daten und die Haftung für die Bereitstellung von Daten bei Daten, die im "Internet der Dinge" erfasst werden (Maschine-Maschine-Kommunikation)

>> Aufstellung von Normen für Daten und Ermittlung potenzieller Defizite

>> Einrichtung von Exzellenzzentren für Hochleistungsrechnen zur Erhöhung der Anzahl der Datenspezialisten in Europa

>> Schaffung eines Netzes von Rechenzentren in verschiedenen Mitgliedstaaten

>> Von der Kommission auszuweitende bzw. fortzusetzende Maßnahmen

>> Verstärkte Investitionen in die 5G-Technik (700 Mio. EUR sind bereits für eine öffentlich-private Partnerschaft vorgesehen) im Rahmen internationaler Übereinkommen, wie z. B. des Abkommens zwischen der Europäischen Kommission und Südkorea (Juni 2014)

>> die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze" und die Initiative "Die Bildung öffnen" zur Bewältigung der Fachkräftemangels

>> Leitlinien für bewährte Verfahren für Behörden und zum Thema offene Daten

Hintergrund
Jede Minute werden in der Welt 1,7 Trillionen Bytes an Daten generiert, was 360.000 DVDs entspricht – das ist ein tägliches Pro-Kopf-Datenvolumen von mehr als 6 MB. Dementsprechend verzeichnet der Datensektor einen jährlichen Zuwachs von 40 Prozent – was der 7-fachen Wachstumsrate des Informations- und Kommunikationsmarkts insgesamt entspricht. Dabei tragen Massendaten bereits heute dazu bei, die Diagnose von Hirnschädigungen zu beschleunigen, den optimalen Standort für Windkraftanlagen zu ermitteln, Verkehrsstaus zu verhindern oder Ernteerträge in Entwicklungsländern zu prognostizieren. Der Wert weltweiter Massendatentechnik und ‑dienste wird bis 2015 auf 16,9 Mrd. USD ansteigen, und durch die Datenwirtschaft werden in Europa Hunderttausende neuer Arbeitsplätze entstehen. Unternehmen, die ihre Entscheidungsprozesse auf Wissen stützen, das aus Daten generiert wurde, verzeichnen Produktivitätssteigerungen von 5–6 Prozent.

Um EU Bürger und Unternehmen in der EU dabei zu unterstützen, das gesamte Potenzial von Big Data auszuschöpfen, wird die Kommission gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat auf einen erfolgreichen Abschluss der Reform des EU-Datenschutzrechtsrahmens und die endgültige Annahme der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit hinarbeiten, um das für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft erforderliche hohe Maß an Vertrauen zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen