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Permanente und regelmäßig aktualisierte Datenbank


Start des Europäischen Hochschulregisters - ein neues Transparenzkonzept
Verbindungen zwischen Bildung und Forschung verbessern und die Vielfalt bei der Hochschulbildung in Europa voranbringen

(21.07.14) - Das neue Europäische Hochschulregister (ETER) hat seine ersten Ergebnisse vorgestellt. Es bietet unkomplizierten Zugang zu Informationen über Hochschulen in 36 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Das ETER wird als erste zentrale Anlaufstelle auf europäischer Ebene ausführliche und vergleichbare Daten zu 2250 Hochschulen mit mehr als 16 Millionen Studierenden anbieten. Abgefragt werden können die Größe, die Studierenden- und Mitarbeiterzahlen der Hochschulen, Studiengänge und Abschlüsse sowie Informationen über Forschung und internationale Aktivitäten. ETER wurde mit EU-Mitteln in Höhe von 500 000 EUR aus dem früheren Programm für lebenslanges Lernen (nun Erasmus+) eingerichtet.

Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend, sagte: "Wenn wir die Qualität unserer Bildungssysteme verbessern wollen, benötigen wir auch bessere Informationen. Das Europäische Hochschulregister wird sich in diesem Zusammenhang als unschätzbare Quelle für politische Entscheidungsträger und Hochschulen herausstellen. Es wird mehr Transparenz in der Hochschulbildung schaffen und die Entwicklung einer größeren Bandbreite an Analysen und Informationen fördern, Verbindungen zwischen Bildung und Forschung verbessern und die Vielfalt bei der Hochschulbildung in Europa voranbringen."

Gestützt auf Informationen von nationalen statistischen Ämtern wird das ETER eine permanente und regelmäßig aktualisierte Datenbank zu den Hochschulen Europas aufbauen. Dies wird politischen Entscheidungsträgern helfen, das europäische Hochschulbildungssystem insgesamt besser zu managen, und Universitäten ermöglichen, sich untereinander zu vergleichen sowie Möglichkeiten für Forschungszusammenarbeit oder Spezialisierung zu ermitteln. Das Register ergänzt andere Datenquellen zu den Leistungen der Hochschulen, wie U-Multirank, und aus Systemebene erhobene Hochschulstatistiken (UNESCO-UIS/OECD/Eurostat).

Über die 28 EU-Mitgliedstaaten hinaus bietet das ETER auch Informationen über Hochschulen in EWR- und EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) sowie EU-Kandidatenländern (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei).

Das Register enthält statistische Daten zu Einrichtungen mit mehr als 200 Studierenden auf Hochschulniveau. An diesen Einrichtungen sind 85 Prozent aller Hochschulstudierenden in den betreffenden Ländern eingeschrieben. 29 der beteiligten Länder haben vollständige Datensätze eingereicht. Belgien (Französische Gemeinschaft), Ungarn, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, die Slowakei und die Türkei haben eine einfache Auflistung ihrer Hochschuleinrichtungen bereitgestellt.

Hintergrund
Das ETER wurde als Folgemaßnahme zur Agenda der Kommission zur Modernisierung der europäischen Hochschulsysteme eingerichtet. Das Register wurde von einem Konsortium aus vier Partnern geschaffen: USI – Università della Svizzera Italiana, Lugano, Schweiz; Joanneum Research, Graz, Österreich; NIFU – Nordic Institute for Studies in Innovation, Research and Education, Oslo, Norwegen; Universität von Rom La Sapienza. Das ETER-Konsortium arbeitet eng mit nationalen statistischen Ämtern zusammen.

Die Grundlagen des ETER wurden in der so genannten EUMIDA-Machbarkeitsstudie (2009-2010) geprüft. EUMIDA analysierte Methodik, Verfügbarkeit von Daten, Vertraulichkeit und die für eine vollständige Umsetzung erforderlichen Ressourcen.

Weitere Informationen
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-447_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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