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Permanente und regelmäßig aktualisierte Datenbank


Start des Europäischen Hochschulregisters - ein neues Transparenzkonzept
Verbindungen zwischen Bildung und Forschung verbessern und die Vielfalt bei der Hochschulbildung in Europa voranbringen

(21.07.14) - Das neue Europäische Hochschulregister (ETER) hat seine ersten Ergebnisse vorgestellt. Es bietet unkomplizierten Zugang zu Informationen über Hochschulen in 36 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Das ETER wird als erste zentrale Anlaufstelle auf europäischer Ebene ausführliche und vergleichbare Daten zu 2250 Hochschulen mit mehr als 16 Millionen Studierenden anbieten. Abgefragt werden können die Größe, die Studierenden- und Mitarbeiterzahlen der Hochschulen, Studiengänge und Abschlüsse sowie Informationen über Forschung und internationale Aktivitäten. ETER wurde mit EU-Mitteln in Höhe von 500 000 EUR aus dem früheren Programm für lebenslanges Lernen (nun Erasmus+) eingerichtet.

Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend, sagte: "Wenn wir die Qualität unserer Bildungssysteme verbessern wollen, benötigen wir auch bessere Informationen. Das Europäische Hochschulregister wird sich in diesem Zusammenhang als unschätzbare Quelle für politische Entscheidungsträger und Hochschulen herausstellen. Es wird mehr Transparenz in der Hochschulbildung schaffen und die Entwicklung einer größeren Bandbreite an Analysen und Informationen fördern, Verbindungen zwischen Bildung und Forschung verbessern und die Vielfalt bei der Hochschulbildung in Europa voranbringen."

Gestützt auf Informationen von nationalen statistischen Ämtern wird das ETER eine permanente und regelmäßig aktualisierte Datenbank zu den Hochschulen Europas aufbauen. Dies wird politischen Entscheidungsträgern helfen, das europäische Hochschulbildungssystem insgesamt besser zu managen, und Universitäten ermöglichen, sich untereinander zu vergleichen sowie Möglichkeiten für Forschungszusammenarbeit oder Spezialisierung zu ermitteln. Das Register ergänzt andere Datenquellen zu den Leistungen der Hochschulen, wie U-Multirank, und aus Systemebene erhobene Hochschulstatistiken (UNESCO-UIS/OECD/Eurostat).

Über die 28 EU-Mitgliedstaaten hinaus bietet das ETER auch Informationen über Hochschulen in EWR- und EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) sowie EU-Kandidatenländern (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei).

Das Register enthält statistische Daten zu Einrichtungen mit mehr als 200 Studierenden auf Hochschulniveau. An diesen Einrichtungen sind 85 Prozent aller Hochschulstudierenden in den betreffenden Ländern eingeschrieben. 29 der beteiligten Länder haben vollständige Datensätze eingereicht. Belgien (Französische Gemeinschaft), Ungarn, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, die Slowakei und die Türkei haben eine einfache Auflistung ihrer Hochschuleinrichtungen bereitgestellt.

Hintergrund
Das ETER wurde als Folgemaßnahme zur Agenda der Kommission zur Modernisierung der europäischen Hochschulsysteme eingerichtet. Das Register wurde von einem Konsortium aus vier Partnern geschaffen: USI – Università della Svizzera Italiana, Lugano, Schweiz; Joanneum Research, Graz, Österreich; NIFU – Nordic Institute for Studies in Innovation, Research and Education, Oslo, Norwegen; Universität von Rom La Sapienza. Das ETER-Konsortium arbeitet eng mit nationalen statistischen Ämtern zusammen.

Die Grundlagen des ETER wurden in der so genannten EUMIDA-Machbarkeitsstudie (2009-2010) geprüft. EUMIDA analysierte Methodik, Verfügbarkeit von Daten, Vertraulichkeit und die für eine vollständige Umsetzung erforderlichen Ressourcen.

Weitere Informationen
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-447_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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