Übernahme nach EU-Fusionskontrollvorschriften
Fusionskontrolle: Kommission gibt geplante Übernahme von Genzyme durch Sanofi-Aventis frei
Wettbewerb in Europa nicht erheblich einschränkt
(19.01.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des Biotechnologie-Unternehmens Genzyme mit Sitz in den USA durch Sanofi-Aventis, einen Arzneimittelhersteller mit Sitz in Frankreich, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, da sie zu dem Schluss gekommen ist, dass die Übernahme den Wettbewerb in Europa nicht erheblich einschränkt.
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Biotechnologie-Unternehmens Genzyme durch Sanofi-Aventis SA nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben, da das Vorhaben ihrer Auffassung nach den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.
Sanofi-Aventis entwickelt, produziert, vertreibt und vermarktet weltweit Arzneimittel, Humanimpfstoffe und veterinärmedizinische Produkte. Genzyme ist in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Arzneimitteln tätig, insbesondere von biotechnologischen Produkten zur Behandlung seltener genetischer Krankheiten, von Herz-, Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen sowie multipler Sklerose und zum Einsatz in der Biochirurgie und der hämatologischen Onkologie. Auch dieses Unternehmen operiert weltweit.
Im August 2010 legte Sanofi-Aventis ein unverbindliches Angebot für das Kapital von Genzyme vor und leitete im Oktober das Angebotsverfahren ein. Am 29. Oktober 2010 wurde das Übernahmeangebot nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission angemeldet, auch wenn die Mehrheit der Anteilseigner von Genzyme sich noch zu dem Angebot äußern muss. Die wettbewerbliche Beurteilung durch die Kommission erfolgt unbeschadet der Frage, ob die geplante Übernahme verwirklicht wird.
Die Untersuchung durch die Kommission hat ergeben, dass das Vorhaben nicht zu wesentlichen gemeinsamen Marktanteilen in den Produktkategorien führt, in denen die Tätigkeiten der Beteiligten sich überschneiden. Darüber hinaus wirft es auch keine Bedenken hinsichtlich der Behandlung von multipler Sklerose auf, für die beide Beteiligte Produkte entwickeln. In allen Bereichen wird es weiterhin genügend ernstzunehmende Wettbewerber geben.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/m111.html#m_5999
(Europäische Kommission: ra)
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