EU & Harmonisierung der Ausbildungsanforderungen
Kommission startet öffentliche Konsultation zur Richtlinie über Berufsqualifikationen und zu einem Europäischen Berufsausweis
Richtlinie bildet die Grundlage dafür, dass Berufstätige bei der Stellensuche oder der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat das Potenzial des Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen können
(12.01.11) - Die Dienststellen der Kommission haben eine öffentliche Konsultation zur Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) eingeleitet. Die Konsultation bietet den Beteiligten die Gelegenheit, Bereiche der Richtlinie hervorzuheben, die ihrer Ansicht nach vereinfacht und benutzerfreundlicher gestaltet werden könnten. Außerdem geht es um die Meinungen dazu, wie die im Binnenmarkt arbeitenden Berufstätigen besser integriert werden können, und um die Möglichkeit eines Europäischen Berufsausweises.
Diese Richtlinie bildet die Grundlage dafür, dass Berufstätige bei der Stellensuche oder der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat das Potenzial des Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen können. Die Aktualisierung dieser Richtlinie zählt zu den in der im Oktober 2010 angenommenen Binnenmarktakte genannten Maßnahmen und folgt auf die Berichte der Kommission über die Funktionsweise der Richtlinie in der Praxis. Die Ergebnisse der Konsultation werden Eingang in den Evaluierungsbericht und in ein Grünbuch finden, die im kommenden Herbst vorgelegt werden sollen.
Die Kommission wird 2012 einen Legislativvorschlag zur Modernisierung der Richtlinie vorlegen. Die Beteiligten werden bis zum 15. März 2011 um Beiträge gebeten. Eine öffentliche Anhörung ist für den 21. Februar 2011 angesetzt.
Die Richtlinie über Berufsqualifikationen gilt für über 800 von den Mitgliedstaaten reglementierte Berufe, die nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt werden können. Eine Reihe von Berufsangehörigen im Gesundheitssektor und Architekten fallen unter die automatische Anerkennung ihrer Qualifikationen, die sich auf die Harmonisierung der entsprechenden Ausbildungsanforderungen in der gesamten EU stützt.
Worum geht es bei der öffentlichen Konsultation?
Die Konsultation hat drei Hauptthemen:
1. Weitere Vereinfachung für die Bürger
Durch die öffentliche Konsultation sind die Beteiligten aufgefordert, eine Reihe von Vorschlägen zu bewerten, durch die die Anzahl der Probleme von Berufstätigen bei der Umsiedlung innerhalb der EU so gering wie möglich gehalten werden soll. Eine wichtige Verbesserung könnte die einheitlichere Anwendung der Richtlinie in der gesamten EU durch die zuständigen Behörden (fast 1 000) sein.
Bessere Planung könnte dazu beitragen, dem Bedarf von Hochschulstudenten und jungen Hochschulabsolventen gerecht zu werden, die in den kommenden Jahren möglicherweise eine Stelle im Ausland annehmen möchten. Zudem könnten Berufstätige bei der Umsiedlung unterstützt werden. Schließlich könnten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um die Mobilität von Berufstätigen zwischen den Mitgliedstaaten, in denen ein Beruf nicht reglementiert ist, und den Mitgliedstaaten, in denen dieser Beruf reglementiert ist (z. B. Fremdenführer, Ingenieure) zu verbessern.
2. Die Möglichkeit eines Europäischen Berufsausweises
Die Richtlinie von 2005 bot Berufstätigen und Berufsorganisationen Instrumente zur Erleichterung der Mobilität, beispielsweise Berufsausweise und gemeinsame Plattformen (eine Reihe gemeinsam vereinbarter Kriterien für Berufsqualifikationen wurde eingeführt, um Unterschiede bei den Ausbildungsanforderungen abzubauen). Diese Instrumente hatten jedoch nicht ganz die erhofften Wirkungen, da sie nicht genutzt wurden. Daher werden die Beteiligten im Rahmen der Konsultation um ihre Meinung zum Europäischen Berufsausweis gebeten, der es Berufstätigen, die im Ausland arbeiten möchten, erleichtern würde, ihre Referenzen vorzulegen, sowie mehr Transparenz für Verbraucher und Arbeitgeber schaffen und das Vertrauen zwischen den betroffenen Behörden stärken würde.
Ab 10. Januar 2011 wird auch eine Lenkungsgruppe Überlegungen zum Europäischen Berufsausweis anstellen. Sie setzt sich zusammen aus 32 Sachverständigen Europäischer Verbände, die unterschiedliche Berufe vertreten (Architekten, Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte, Bergführer, Hebammen, Apotheker, Immobilienmakler, im Fremdenverkehrssektor Beschäftigte und andere) sowie aus Experten von 10 Mitgliedstaaten (vor allem aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Ungarn, den Niederlanden, Polen, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich).
3. Wie kann besser auf die einschlägigen EU-Vorschriften aufmerksam gemacht werden?
Durch die Richtlinie von 2005 wurden mehrere Systeme der automatischen Anerkennung, vor allem für Ärzte, für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpflegekräfte, Zahnärzte, Hebammen, Tierärzte, Apotheker, Architekten und viele Tätigkeiten in Handwerk und Handel konsolidiert. Im Rahmen der Konsultation werden die Beteiligten gebeten:
Überlegungen zum Modernisierungsbedarf bei den Ausbildungsanforderungen für diese Berufe anzustellen.
Zum Bedarf an einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden, beispielsweise im Falle von Unregelmäßigkeiten, Stellung zu nehmen. Ein Warnmechanismus könnte eingeführt werden für den Fall, dass Verstöße auftreten wie die Vorlage gefälschter Unterlagen, wenn Berufsangehörige die Anerkennung ihres Diploms in einem anderen Mitgliedstaat beantragen.
Zu dem Ausmaß von Problemen in Zusammenhang mit den von Berufstätigen nachzuweisenden Sprachkenntnissen Stellung zu nehmen.
Weitere Einzelheiten unter:
http://www.ec.europa.eu/internal_market/qualifications/evaluation_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>