EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Europäische Kommission setzt Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste ein
Rundfunk und audiovisuelle Medien befinden sich in Europa im Wandel
(21.02.14) - Die Europäische Kommission hat eine Gruppe der in der EU für audiovisuelle Mediendienste zuständigen Regulierungsstellen förmlich eingesetzt. Die Gruppe bringt die Leiter bzw. hochrangige Vertreter der unabhängigen nationalen Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich zusammen und soll die Kommission bei der Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Zeitalter der Medienkonvergenz beraten.
Rundfunk und audiovisuelle Medien befinden sich in Europa im Wandel: Inhalte werden zunehmend über Grenzen hinweg verbreitet und konsumiert, wobei die Schaffung, Verbreitung und Nutzung online erfolgt. Dies zieht besondere Regulierungsprobleme nach sich und macht es besonders wichtig, für eine engere und regelmäßigere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den unabhängigen Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten zu sorgen.
Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste wird die Kommission bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der AVMD-RL und in damit im Zusammenhang stehenden Bereichen, in denen die Kommission tätig werden kann, beraten und unterstützen. Sie wird nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen in der EU erleichtern, sondern auch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren ermöglichen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes erklärte hierzu: "Die Bildung dieser Gruppe ist sowohl für die Kommission als auch für die Regulierer der audiovisuellen Medien ein großer Gewinn, weil dadurch ihre Unabhängigkeit gestärkt wird und alle Beteiligten besser zusammenarbeiten werden. Darauf kommt es bei der bevorstehenden Überarbeitung der EU-Vorschriften im audiovisuellen Bereich besonders an."
In ihrem Bericht von 2013 sprach die unabhängige Hochrangige Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien die Empfehlung aus, der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen auf dem Gebiet der audiovisuellen Mediendienste einen formalen Rahmen zu geben, damit sich eine gemeinsame gute Praxis herausbildet und Qualitätsnormen festgelegt werden können. Darüber hinaus war die Mehrheit der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zur Unabhängigkeit der Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich der Ansicht, dass es angesichts der Medienkonvergenz ganz entscheidend auf die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen ankommt. Außerdem befürworteten sie einen gesetzlichen Rahmen für Zusammenkünfte dieser Stellen auf europäischer Ebene. Überdies rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten im November 2013 auf, die Unabhängigkeit ihrer Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich zu garantieren, und ersuchte die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen im Bereich der audiovisuellen Mediendienste zu verbessern.
Die Gruppe soll am 4. März zu ihrer ersten Sitzung zusammentreffen, auf der sie zunächst aus dem Kreis ihrer Mitglieder einen Vorsitzenden für die ersten 12 Monate wählen wird.
Hintergrund
Millionen Europäer rufen ihre Lieblingsserien, die sie im Fernsehen verpasst haben, auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem Smartphone ab, schauen sich Internetinhalte am Fernseher im Wohnzimmer an oder stellen ihre eigenen Inhalte ins Netz. Bereits heute gibt es in Europa mehr als 40,4 Millionen Fernsehgeräte mit Internetanschluss ("Hybrid-Fernseher" oder "Connected TV"). Bis 2016 könnte die Mehrzahl der EU-Haushalte mit solchen Geräten ausgestattet sein.
Die förmlich eingesetzte Gruppe der Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste in der EU wird die Arbeit des durch Artikel 29 der AVMD-RL eingesetzten Kontaktausschusses ergänzen. Der Kontaktausschuss besteht aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den Vorsitz führt die Kommission. Er kann auf Ersuchen einer Delegation einberufen werden. Der Kontaktausschuss wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Richtlinie zu überwachen und die Entwicklung in diesem Bereich zu beobachten, dient aber auch als Forum für den Meinungsaustausch. Er befasst sich nicht nur mit der derzeitigen Politik im audiovisuellen Bereich, sondern auch mit sich neu in diesem Sektor abzeichnenden Entwicklungen. (Europäische Kommission: ra)
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