Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste


Europäische Kommission setzt Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste ein
Rundfunk und audiovisuelle Medien befinden sich in Europa im Wandel

(21.02.14) - Die Europäische Kommission hat eine Gruppe der in der EU für audiovisuelle Mediendienste zuständigen Regulierungsstellen förmlich eingesetzt. Die Gruppe bringt die Leiter bzw. hochrangige Vertreter der unabhängigen nationalen Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich zusammen und soll die Kommission bei der Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Zeitalter der Medienkonvergenz beraten.

Rundfunk und audiovisuelle Medien befinden sich in Europa im Wandel: Inhalte werden zunehmend über Grenzen hinweg verbreitet und konsumiert, wobei die Schaffung, Verbreitung und Nutzung online erfolgt. Dies zieht besondere Regulierungsprobleme nach sich und macht es besonders wichtig, für eine engere und regelmäßigere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den unabhängigen Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten zu sorgen.

Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste wird die Kommission bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der AVMD-RL und in damit im Zusammenhang stehenden Bereichen, in denen die Kommission tätig werden kann, beraten und unterstützen. Sie wird nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen in der EU erleichtern, sondern auch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren ermöglichen.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes erklärte hierzu: "Die Bildung dieser Gruppe ist sowohl für die Kommission als auch für die Regulierer der audiovisuellen Medien ein großer Gewinn, weil dadurch ihre Unabhängigkeit gestärkt wird und alle Beteiligten besser zusammenarbeiten werden. Darauf kommt es bei der bevorstehenden Überarbeitung der EU-Vorschriften im audiovisuellen Bereich besonders an."

In ihrem Bericht von 2013 sprach die unabhängige Hochrangige Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien die Empfehlung aus, der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen auf dem Gebiet der audiovisuellen Mediendienste einen formalen Rahmen zu geben, damit sich eine gemeinsame gute Praxis herausbildet und Qualitätsnormen festgelegt werden können. Darüber hinaus war die Mehrheit der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zur Unabhängigkeit der Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich der Ansicht, dass es angesichts der Medienkonvergenz ganz entscheidend auf die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen ankommt. Außerdem befürworteten sie einen gesetzlichen Rahmen für Zusammenkünfte dieser Stellen auf europäischer Ebene. Überdies rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten im November 2013 auf, die Unabhängigkeit ihrer Regulierungsstellen im audiovisuellen Bereich zu garantieren, und ersuchte die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen im Bereich der audiovisuellen Mediendienste zu verbessern.

Die Gruppe soll am 4. März zu ihrer ersten Sitzung zusammentreffen, auf der sie zunächst aus dem Kreis ihrer Mitglieder einen Vorsitzenden für die ersten 12 Monate wählen wird.

Hintergrund
Millionen Europäer rufen ihre Lieblingsserien, die sie im Fernsehen verpasst haben, auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem Smartphone ab, schauen sich Internetinhalte am Fernseher im Wohnzimmer an oder stellen ihre eigenen Inhalte ins Netz. Bereits heute gibt es in Europa mehr als 40,4 Millionen Fernsehgeräte mit Internetanschluss ("Hybrid-Fernseher" oder "Connected TV"). Bis 2016 könnte die Mehrzahl der EU-Haushalte mit solchen Geräten ausgestattet sein.

Die förmlich eingesetzte Gruppe der Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste in der EU wird die Arbeit des durch Artikel 29 der AVMD-RL eingesetzten Kontaktausschusses ergänzen. Der Kontaktausschuss besteht aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den Vorsitz führt die Kommission. Er kann auf Ersuchen einer Delegation einberufen werden. Der Kontaktausschuss wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Richtlinie zu überwachen und die Entwicklung in diesem Bereich zu beobachten, dient aber auch als Forum für den Meinungsaustausch. Er befasst sich nicht nur mit der derzeitigen Politik im audiovisuellen Bereich, sondern auch mit sich neu in diesem Sektor abzeichnenden Entwicklungen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen