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Vorteil gegenüber Wettbewerbern?


Staatliche Beihilfen: Kommission prüft belgische Schutzregelung für Mitglieder von Finanzgenossenschaften
Bedenken, dass Genossenschaften allein aufgrund der staatlichen Garantie Investoren gewinnen oder halten könnten


(17.04.12) - Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, das zeigen soll, ob die Ausweitung der belgischen Einlagensicherungsregelung für Anteile an Finanzgenossenschaften (wie z. B. Arco) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Grund sind Bedenken der Kommission, dass Genossenschaften allein aufgrund der staatlichen Garantie Investoren gewinnen oder halten könnten. Damit würde diesen Genossenschaften ein Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern gewährt und der Wettbewerb im Binnenmarkt verfälscht. Durch die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den fraglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird nicht vorgegriffen.

"Die Ausweitung des belgischen Einlagensicherungssystems auf Mitglieder von Genossenschaften bringt für bestimmte Gruppen direkte bzw. indirekte Vorteile. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die indirekten Auswirkungen der Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

Die Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren für die belgische Garantieregelung für Genossenschaften eingeleitet, mit der von privaten Mitgliedern gehaltene Anteile an anerkannten Finanzgenossenschaften geschützt werden. Das Verfahren soll zeigen, ob der durch die Regelung gewährte Schutz dazu beiträgt oder beitragen wird, dass die Genossenschaften neues Anlagekapital anziehen oder bereits eingezahltes Kapital halten können, das ihnen sonst nicht zur Verfügung gestanden hätte. In diesem Fall würden die begünstigten Genossenschaften gegenüber ihren Wettbewerbern, die ohne eine solche Unterstützung auskommen müssen, einen nicht mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbaren wirtschaftlichen Vorteil erhalten.

Hintergrund
Im Oktober 2011 beantragte Arco, eine belgische genossenschaftliche Holdinggesellschaft im Insolvenzverfahren, als erste Finanzgenossenschaft Schutz im Rahmen der Regelung.

Eine Inanspruchnahme an der Regelung ist freiwillig; Auszahlungen dürfen nur an private und nicht an institutionelle Anteilseigner geleistet werden. Die Garantie deckt das eingezahlte Kapital der Genossenschaftsmitglieder bis zu 100.000 EUR ab, sofern die Anteile vor dem Inkrafttreten der Garantieregelung am 10. Oktober 2011 aufgelegt wurden. Die Regelung soll sich in erster Linie aus jährlichen Beiträgen von den Teilnehmern finanzieren, doch für den Fall, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, leistet der belgische Staat Vorschüsse.

Eine Zusammenfassung des heutigen Beschlusses wird zusammen mit der Aufforderung, binnen eines Monats nach Veröffentlichung zu der Beihilfesache Stellung zu nehmen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)


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