Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vorteil gegenüber Wettbewerbern?


Staatliche Beihilfen: Kommission prüft belgische Schutzregelung für Mitglieder von Finanzgenossenschaften
Bedenken, dass Genossenschaften allein aufgrund der staatlichen Garantie Investoren gewinnen oder halten könnten


(17.04.12) - Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, das zeigen soll, ob die Ausweitung der belgischen Einlagensicherungsregelung für Anteile an Finanzgenossenschaften (wie z. B. Arco) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Grund sind Bedenken der Kommission, dass Genossenschaften allein aufgrund der staatlichen Garantie Investoren gewinnen oder halten könnten. Damit würde diesen Genossenschaften ein Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern gewährt und der Wettbewerb im Binnenmarkt verfälscht. Durch die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den fraglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird nicht vorgegriffen.

"Die Ausweitung des belgischen Einlagensicherungssystems auf Mitglieder von Genossenschaften bringt für bestimmte Gruppen direkte bzw. indirekte Vorteile. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die indirekten Auswirkungen der Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

Die Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren für die belgische Garantieregelung für Genossenschaften eingeleitet, mit der von privaten Mitgliedern gehaltene Anteile an anerkannten Finanzgenossenschaften geschützt werden. Das Verfahren soll zeigen, ob der durch die Regelung gewährte Schutz dazu beiträgt oder beitragen wird, dass die Genossenschaften neues Anlagekapital anziehen oder bereits eingezahltes Kapital halten können, das ihnen sonst nicht zur Verfügung gestanden hätte. In diesem Fall würden die begünstigten Genossenschaften gegenüber ihren Wettbewerbern, die ohne eine solche Unterstützung auskommen müssen, einen nicht mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbaren wirtschaftlichen Vorteil erhalten.

Hintergrund
Im Oktober 2011 beantragte Arco, eine belgische genossenschaftliche Holdinggesellschaft im Insolvenzverfahren, als erste Finanzgenossenschaft Schutz im Rahmen der Regelung.

Eine Inanspruchnahme an der Regelung ist freiwillig; Auszahlungen dürfen nur an private und nicht an institutionelle Anteilseigner geleistet werden. Die Garantie deckt das eingezahlte Kapital der Genossenschaftsmitglieder bis zu 100.000 EUR ab, sofern die Anteile vor dem Inkrafttreten der Garantieregelung am 10. Oktober 2011 aufgelegt wurden. Die Regelung soll sich in erster Linie aus jährlichen Beiträgen von den Teilnehmern finanzieren, doch für den Fall, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, leistet der belgische Staat Vorschüsse.

Eine Zusammenfassung des heutigen Beschlusses wird zusammen mit der Aufforderung, binnen eines Monats nach Veröffentlichung zu der Beihilfesache Stellung zu nehmen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen