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Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie


Verbesserung der Funktionsweise des Dienstleistungssektors: Mehr Wachstum dank besserer Governance im Binnenmarkt und Förderung der Dienstleistungen
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Anstrengungen auf die Sektoren mit dem größten Wachstumspotenzial zu konzentrieren


(18.06.12) - Der Binnenmarkt ist eine der Haupttriebfedern des Wirtschaftswachstums. Für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ist jedoch eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission Maßnahmen getroffen, die gewährleisten sollen, dass die Binnenmarktvorschriften in der Praxis besser funktionieren.

Außerdem schlägt die Kommission konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Dienstleistungssektors vor. Dies ist unerlässlich, da mehr als 45 Prozent des BIP der EU auf in der Dienstleistungsrichtlinie geregelte Bereiche entfallen und der Sektor in den kommenden Jahren bei der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums eine strategische Rolle spielen muss. Einer wirtschaftlichen Analyse zufolge, die auf der Bewertung der von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erzielten Fortschritte basiert, wird die Umsetzung der Richtlinie in den kommenden fünf bis zehn Jahren eine Steigerung des BIP der EU um weitere 0,8 Prozent bewirken. Dieser Wert könnte sogar auf 2,6 Prozent gesteigert werden, wenn die Mitgliedstaaten mehr Ehrgeiz bei der Öffnung der unter die Richtlinie fallenden Dienstleistungen entwickeln würden. Darüber hinaus könnte durch die bessere Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften das Wachstum gefördert werden. So könnten durch den Abbau von Verwaltungsaufwand für Unternehmen um ein Drittel insgesamt rund 40 Mrd. Euro eingespart werden.

Hierzu Michel sagte Barnier, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission: "Wie kleine und mittlere Unternehmen mir berichten, bestehen noch immer Hindernisse für ihre Tätigkeit im Europäischen Binnenmarkt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen im Hinblick auf die verbesserte Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften Hand in Hand arbeiten. Das Wirtschaftswachstum steht ganz oben auf unserer Agenda und wir sollten uns keine Gelegenheit entgehen lassen, es weiter zu fördern." Er ergänzte: "Vor allem möchte ich gewährleisten, dass die Dienstleistungsrichtlinie in vollem Umfang auf alle von ihr abgedeckten Sektoren Anwendung findet."

Die Mitteilung: "Bessere Governance für den Binnenmarkt"
Die Kommission schlägt vor, die Anstrengungen auf die Sektoren mit dem größten Wachstumspotenzial zu konzentrieren. 2012-2013 sind dies der Dienstleistungssektor und die netzgebundenen Wirtschaftszweige. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sich in diesen Bereichen in Fällen von verspäteter und nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinien zu Nulltoleranz zu verpflichten. Die Kommission ihrerseits wird die Umsetzung verstärkt unterstützen, um potenzielle Probleme aus dem Weg zu räumen. Vertragsverletzungsverfahren sollten nicht mehr als 18 Monate dauern (derzeit 25,5 Monate) und die Mitgliedstaaten sollten Urteilen des Gerichtshofs innerhalb von zwölf Monaten nachkommen.

Damit der Binnenmarkt effektiver wird, empfiehlt die Kommission ferner, IT-Instrumente besser zu nutzen, um Bürger und Unternehmen zu informieren und ihren Handlungsspielraum zu erweitern. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die Instrumente zur Problemlösung zu stärken und Binnenmarktzentren einzurichten, um besser überwachen zu können, wie die Binnenmarktvorschriften funktionieren.

Die Mitteilung: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie – Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor
Eine Mitteilung mit dem Titel "Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012-2015" macht deutlich, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verbessert werden muss, um das Wachstum zu fördern. Damit das prognostizierte Wachstum erreicht wird, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zur Abschaffung der in einer Reihe von EU-Ländern nach wie vor bestehenden diskriminierenden Vorschriften auf. Dabei handelt es sich beispielsweise um diskriminierende Vorschriften aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, die die Dienstleistungserbringer zur Durchführung von "wirtschaftlichen Bedarfsprüfungen" verpflichten. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommission bei Verstößen gegen die Dienstleistungsrichtlinie Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Ferner plant die Kommission, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die wirtschaftlichen Vorteile der Dienstleistungsrichtlinie zu maximieren, beispielsweise durch tiefgreifende Strukturreformen in den Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten bislang ihren Status quo beibehalten haben. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die Schlüsselbereiche, beispielsweise unternehmensbezogene Dienstleistungen, Baugewerbe, Tourismus und Einzelhandel (fast 30 Prozent des BIP) gelegt werden.

Die Mitteilung wird durch drei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen ergänzt:

>> Den Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, in dem der Stand bei der Umsetzung der Richtlinie, den verbleibenden Problemen sowie den "Einheitlichen Ansprechpartnern" dargelegt wird. Ein Abschnitt ist speziell der Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten gewidmet. Er wird ergänzt durch die wirtschaftliche Bewertung der Auswirkungen und des Wachstumspotenzials der Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf die EU, aber auch durch Daten zu jedem einzelnen Mitgliedstaat.

>> Die Ergebnisse des Kohärenztests, der zeigt, wie gut verschiedene EU-Rechtsvorschriften im Alltag auf Unternehmen Anwendung finden. Dabei wurde eine Reihe von Hindernissen ermittelt, beispielsweise die sehr heterogen geregelten Berufsqualifikationen und die Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Diplomen aus anderen Mitgliedstaaten, die begrenzte Auswahl an Unternehmensstrukturen für bestimmte Berufstätigkeiten, Schwierigkeiten beim Versicherungsschutz für Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder die sich aus den unterschiedlichen Verbraucherschutzniveaus in Europa ergebenden Herausforderungen.

>> Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Hinblick auf die Festlegung von Leitlinien für die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 über den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Dienstleistungsempfängern aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes. Darin werden die Gründe für dieses Verhalten von Unternehmen untersucht und die Unternehmen aufgefordert, diskriminierende Praktiken abzustellen.

Hintergrund
Die Dienstleistungsrichtlinie wurde im Dezember 2006 verabschiedet und deckt Dienstleistungen ab, auf die mehr als 45Prozent des BIP der EU entfallen. Sie markiert einen Meilenstein im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen für den Handel mit Dienstleistungen, wodurch die Niederlassung von Unternehmen in anderen Ländern und die grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen erleichtert werden. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Verwaltungsverfahren für Unternehmen vereinfachen und Vorschriften, die den lauteren Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen, abschaffen. Die Mitgliedstaaten müssen ferner "Einheitliche Ansprechpartner" einrichten, die Unternehmen unterstützen, indem sie Informationen zu den einschlägigen Verfahren, die beim Angebot von Dienstleistungen im Ausland gelten, bereitstellen und die Möglichkeit bieten, sie online abzuwickeln.

Bessere Governance für den Binnenmarkt
http://ec.europa.eu/internal_market/top_layer/monitoring/governance_de.htm

Die Mitteilung über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie – Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor
http://ec.europa.eu/internal_market/services/services-dir/implementation_report_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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